Bundestag Frage

  • Nur kurz Frage:


    Wenn der Bundeskanzler dem Bundestag die Vertrauensfrage stellt und er nicht die absolute Mehrheit bekommt, kann er ja den Bundestag auflösen.


    Aber was passiert dann? Wird dann einfach ein neuer Bundestag zusammengewählt und dann ein neuer Kanzler gewählt?


    Aus Wikipedia geht das nicht klar hervor.

  • ja war doch auch so mit dem schröder: neuwahlen!
    aber erst muss der bundespräsident zustimmen, oder wie war das?

    Mein Homer ist kein Kommunist. Er ist vielleicht ein Lügner, Schwein, Idiot oder ein Kommunist, aber er ist sicherlich kein Pornostar.


    Grandpa Simpson

  • Das is einfach nur ne Frage, damit er feststellen kann, ob der Bundestag noch vertrauen zum Kanzler hat :D


    Und ohne Vertrauen seitens des Bundestages kann der auch net gescheit regieren.

  • Naja, um vernünftig regieren zu können brauch der Kanzler eine Mehrheit im Parlament. Wenn er dann aber nicht sicher ist, ob die Merhehit des Parlaments bei z.B. einer Sachfrage hinter ihm steht stellt er die Vertrauensfrage und dann verliert er entweder sein Amt (welches er aber auch nicht sinnvoll hätte ausführen können, aufgrund zu geringer Mehrheit im Parlament) oder er kann es eben behalten, weil das Parlament in seiner Mehrheit hinter ihm steht.


    Du musst das so verstehen, dass Schröder entweder mit einer Mehrheit im Parlament im Rücken regieren wollte oder gar nicht.


    edit: Oha, da hab ich aber ganz schön getrödelt beim Posten ;)

  • Schroeder wird jedoch ein Missbrauch der Vertrauensfrage vorgeworfen, da er die V-Frage absichtlich so frueh gestellt hatte, da er sich durch die Neuwahlen einen Wahlsieg erhoffte und dann neue vier Jahre haette. Zur damaligen Zeit glaubte er noch die Mehrheit des Volkes zu haben, was wohl am Ende seiner Legislaturperiode noch weniger der Fall gewesen waere. Er versucht also Schadensbegrenzung zu betreiben und die noch vorhandenen Waehler zu sichern. Er stellte die Frage mit der Absicht zu verlieren!


    mfG
    ak

  • Aber der Bundespräsident kann doch nur allein den Bundestag auflösen und für die Entscheidung hat er 3 Wochen Zeit oder ?

  • Ja, nur der Praesident kann den Bundestag aufloesen. Der Bundestag kann sich nicht selbst aufloesen!


    Der Praesident kann aber nicht nach Belieben von heute auf morgen den Bundestag aufloesen. Er darf das lediglich, nach einer dreimal nicht geglueckten Kanzlerwahl bzw. eben nach einer gescheiterten Vertrauensfrage.

  • Wenn wieder die gleichen reinkommen wuerden, waere die Aufloesung ja ohne Sinn.
    Es ist natuerlich immer so, dass ein gewisser Anteil der Abgeordneten wieder gewaehlt wird. Jedoch kommen selbstverstaendlich auch neue dazu.


    mfG
    ak

  • Zitat

    Original von adventskranz
    Ja, nur der Praesident kann den Bundestag aufloesen. Der Bundestag kann sich nicht selbst aufloesen!


    Der Praesident kann aber nicht nach Belieben von heute auf morgen den Bundestag aufloesen. Er darf das lediglich, nach einer dreimal nicht geglueckten Kanzlerwahl bzw. eben nach einer gescheiterten Vertrauensfrage.


    Wenn ich mich nicht irre, kann der Bundestag in diesen 3 Wochen auch ein konstruktives Misstrauensvotum durchführen, und so den Bundeskanzler kicken^^ bevor er den Bundestag entlassen kann, is aber noch nie vorgekommen

  • naja gut darüber bescheid zu wissen ist jetzt nicht so ne riesen kunst...^^ wir haben das zum beispiel in der schule dran gehabt... ;)

    Zitat

    Original von St33lfiGht3r
    Mein Lehrer meint immer:
    "Wer Galoises raucht, frisst auch kleine Kinder" :D


    Suche Fusion und Fakher (kein AF)! Sorte egal. Einfach per PN melden!

  • Die sogenannte Vertrauensfrage ist lediglich eine floskel und hat -keinerlei- bedeutung.


    Ein Kanzler stellt irgendeine sache zur abstimmung und verbindet mit dieser die Vertrauensfrage. was heißt das?
    das bedeutet der kanzler sagt: das ist eine zentrale frage meiner regierung. ohne diese entscheidung kann ich nicht sinnvoll weiterregieren. wenn ihr hier nicht hinter mir steht bitte ich den bundespräsidenten das parlament (den bundestag) auszulösen und neuwahlen anzusetzen. die entscheidung darüber liegt beim bundespräsidenten nach kriterien, die das bundesverfassungsgericht in einem urteil implizit festlegte.


    Das ist aber -kein- automatismus. zwar macht sich der kanzler lächerlich, wenn er im anschluss nicht sein amt niederlegt, er muss es aber nicht.




    Etwas anderes ist das sogenannte "konstruktive Misstrauensvotum".
    Hier stellt die Opposition den Kanzler durch einen misstrauensantrag in Frage, indem sie einen Gegenkanditaten zur Wahl aufstellt. kriegt dieser die mehrheit so ist er der neue kanzler.


    Zitat

    Original von tekus
    Danke. Habs dann verstanden.


    e: noch was. Nach der Auflösung des Bundestages kommen doch neue Abgeordnete rein oder sind das noch die selben?


    in vielen fraktionen gibt es in der beziehung viel kontinuität / konstanz (mir fällt gerade kein einfacheres wort ein -.- .. schlimm sich so unverständlich auszudrücken).. aber nach der wahl gibt es ja immer andere mehrheitsverhältnisse.
    z.b. ist durch die letzte die Linksfraktion in den bundestag gezogen, die dort nun rund 10% der sitze einnimmt. das sind komplett neue leute, da sie zuvor nur mit 2 vertretern im parlament waren.
    auch die FDP hat stark zugelegt.
    die beiden großen Fraktionen CDU / CSU und SPD haben beide stark an Mandaten verloren.


    soll heißen:
    veränderung der personen kommt mehr über andere wahlresultate, als darüber, dass die parteien mit anderen leuten ins rennen gehen würde..

    getting on your nerves since '04