allgemeine Gesetzesfrage

  • paar allgemeine anmerkungen zum thread:
    1. was die polizei darf und was nicht steht nicht im Strafgesetzbuch (StGB) sondern in entsprechenden landesrechtlichen Gesetzen zum Polizeirecht (z.b. das ASOG in Berlin).. Da steht meistens aber nur sowas drin "darf Maßnahmen ergreifen die zur Abwendung von Gefahren für die allgemeine Sicherheit und Ordnung erforderlich sind".. von denen dann alles weitere kreativ abgeleitet wird.


    2. Das mit den Zeugnisverweigerungsgeschichten im Prozess steht in der StPO. Richtig ist, dass man da die Aussage verweigern kann, wenn man dadurch sich oder einen nahen Verwandten belasten würde. Verweigert man die Aussage dürfen dadurch keine Schlüsse gezogen werden, weil das tatsächlich gegens Grundgesetz verstoßen würde.

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