WaffenG. Messer

  • Zitat

    Original von User
    ihr habt aber noch das ausnehmen der Fische vergessen, wofür man ja bekanntermaßen auch ein Messer benötigt


    1: muss das messer nicht wirklich lang sein da man nur die bacuhdecke damit öffnen muss! Da ist ein filitiermesser schon bedeutend länger


    2: Macht man das heufig zuhause also ist es ned wirklich von bedeutung!

  • Finalfreak:
    sammeln darfst so gut wie alles, darfst es halt nicht in der Öffentlichkeit führen. Auserdem musst für bestimmte Messer über 18 sein, um sie besitzen zu dürfen und ich denke das 40cm Messer fällt da auf jeden Fall drunter, ist ja schon fast ein Schwert, und die sind auf jeden fall erst ab 18.
    Wenn du also älter als 18 bist, gibts da kein Problem.



    Je nachdem, kanns aber sein, das du die Messer gegen unbefugten Zugang sichern musst, nicht unbedingt weil es Waffen sind, sondern evtl. auch wegen der Versicherung, wenn es ne sehr wertvolle Sammlung ist.


    Loc_Isan

  • das ist doch blödsinn...was ist denn mit pfadfindern???sind die vielleicht über 18???oder dürfen die die auch nicht mit sich fühen?


  • Somit hätten wir schonmal geklärt was Waffen überhaupt sind.


    Zitat

    WaffG
    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Dann hätten wir das auch geklärt. Allerdings gilt für Pfadfinder wahrscheinlich:


    Zitat

    Waffg
    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

  • Hier steht mal wieder 'n Schranz :D


    Natürlich darf er ein Messer auch unter 18 kaufen, besitzen und führen - dabei ist völlig egal ob er das bei sich im Garten, in der Stadt, beim einkaufen oder beim Toilettenbesuch dabei hat.


    Und jetzt kommt das große aber: :D
    Das Messer darf vom Hersteller nicht die Zweckbestimmung als Waffe haben!
    Ansonsten ist das nette Messer nämlich erst ab 18 freigegeben. Das war's dann aber auch mit den Beschränkungen...


    Gehen wir mal davon aus, dass du zwei baugleiche Messer hast, die aber von 2 verschiedenen Firmen vertreiben werden...


    - Das erste Messer wird als "Man Eater" verkauft und ist laut Katalogbeschreibung sehr gut zur SV geeignet
    - Das zweite Messer heißt "Happy Fisherman" und ist laut Katalog ein ganz normales Einhandmesser


    Trotz augenscheinlicher Gleichartigkeit (also nur 'n anderer Name) wird das erste Messer vor Gericht als Waffe gelten und das zweite als Werkzeug :rolleyes:


    Noch was zum Thema Klingenlänge und ähnlicher Blödsinn...Wenn ihr über 18 seid dürft ihr auch mit einem scharfen Katana durch die Stadt laufen ohne das ihr mit einer Anzeige rechnen müsst ;)

    Zitat

    Original von Zardo
    Ich wäre für eine SammelAnzeige gegen den Staat wegen Hurensöhnerei!!
    Peace


    :rofl: Ja sicher... :rofl:

  • Aber nur wenn das Messer auch als Waffe definiert ist :)
    Ein normales Klappmesser ist keine Waffe und darf von jedem unter 18 erworben werden und auch geführt werden ;)

    Zitat

    Original von Zardo
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    Peace


    :rofl: Ja sicher... :rofl:

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  • Bitte sehr :D
    Hier ist alles zum aktuellen Waffenrecht was Messer betrifft schön übersichtlich zusammengefasst - einfach mal reinlesen... ;)


    Btw stehen auch die Paragraphen auf die sich der Text bezieht mit drin ;)
    LINK

    Zitat

    Original von Zardo
    Ich wäre für eine SammelAnzeige gegen den Staat wegen Hurensöhnerei!!
    Peace


    :rofl: Ja sicher... :rofl:

  • Richtig - und desweiteren darf er es auch beim Angeln "dabeihaben" was ja auch nicht unpraktisch ist :D
    Und der Grillmeister brauch auch keine Angst haben das er sich strafbar macht mit seinem Messer ;)


    Alles klar? :D

    Zitat

    Original von Zardo
    Ich wäre für eine SammelAnzeige gegen den Staat wegen Hurensöhnerei!!
    Peace


    :rofl: Ja sicher... :rofl:

  • Alsö,beim Angeln isses eigentlich immer ne ansichtssache,ich wurde auch schon nach dem Nachtangeln um 1 Uhr von den Grünen Kontrolliert,die hatten einen Blick auf meinen Hänger geworfen,haben gefragt ob ich was gfange hab und ham gsagt:Gute Nacht.Und war zu dem Zeitpunkt 14 oder so,waren eben noch Kumpels dabei.


    Ich denke mal mit Messern ist es auch so ne Sache..wenn du von Angeln kommst bist du ja dementsprechend angezogen,sprich alte Hose etc. von daher nehmen die Grünen eher weniger an das du dein Messer für "Selbstverteidigung" dabei hast.


    Aber ma ehrlich is mir noch nie passiert das einer bei der Angelschein Kontrolle,nach nem Messer fragte.Aba jut die Grünen kann man nie einschätzem :D


    mfg

    Mir egal wer dein Vater ist,aber solange ich hier angel läuft niemand übers Wasser!

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    Original von N00B
    Alsö,beim Angeln isses eigentlich immer ne ansichtssache,ich wurde auch schon nach dem Nachtangeln um 1 Uhr von den Grünen Kontrolliert,die hatten einen Blick auf meinen Hänger geworfen,haben gefragt ob ich was gfange hab und ham gsagt:Gute Nacht.Und war zu dem Zeitpunkt 14 oder so,waren eben noch Kumpels dabei.


    das versteh ich nicht

  • Ich versteh auch nicht was das jetzt bedeuten soll :D
    Übrigens - selbst wenn du das Messer zur SV dabei hast ist das völlig legal...

    Zitat

    Original von Zardo
    Ich wäre für eine SammelAnzeige gegen den Staat wegen Hurensöhnerei!!
    Peace


    :rofl: Ja sicher... :rofl:

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    Original von User


    das versteh ich nicht


    Hehe ja bissi komisch ausgedrückt,ich meinte damit nur das ich eigentlich gar nicht mehr draußen sein durfte weil es schon nach 24 Uhr war und ich noch 14 Jahre alt war....


    Aber da ich nachtangeln war,haben sie nichts gesagt deswegen.


    Verstanden?wenn nich dann vergisst diese paar Sätze einfach ;) :D

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  • aso...die 14 is das alter...dann is klar!