Frage zur Führerschein theorie

  • Jaja ich weiß,ich mussts eigentlich wissen,hab ja erst vor 3 monaten theorie gemacht,aber trotzdem hab ich ein gedächtniss wie'n sieb.
    Also die frage:


    Wie war des gleich nochmal mit der zulässigen anhängerlast?
    Ich darf doch mit meinem B-schein nen anhänger,der vollgeladen nicht mehr wie 750 kg wiegt fahren,solang die 750 kilo nicht schwerer sind,wie das halbe gewicht des zugfahrzeuges,oder?
    korregiert mich falls ich falsch liege....

  • also nen anhänger mit 750kg darfst du ohne probleme fahren, wenn nen anhänger hast der mehr wiegt muss die leermasse des autos glaub größer sein als das zG des anhängers. hoff ich habs richtig in erinnerung :wink:

    Good Night White Pride

  • Hab vor ne knappen Monat auch Prüfung gemacht, kanns dir aber auch nicht mehr sicher sagen ^^
    Ich glaube du hast schon recht, bis 750kg ists generell kein Stress, ist der Hänger schwerer, darf er nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.Zusammen dürfen sie glaub ich auch nicht schwerer als 3,5t sein.


    Kacke bin mir aber echt nicht sicher, also nicht drauf verlassen ^^


    Alex

  • Zitat

    Original von Ixil


    Hab vor ne knappen Monat auch Prüfung gemacht, kanns dir aber auch nicht mehr sicher sagen ^^
    Ich glaube du hast schon recht, bis 750kg ists generell kein Stress, ist der Hänger schwerer, darf er nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.Zusammen dürfen sie glaub ich auch nicht schwerer als 3,5t sein.


    so ist es meiner meinung nach richtig, liegt bei mir aber auch schon 1 jahr zurück.

    Moderating since 2005.



    Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.
    Johann Wolfgang von Goethe
    28.08.1749 - 22.03.1832
    dt. Schriftsteller

  • Also um euch das mal ganz genau zu erklären.*g*


    Wenn ihr ein Auto habt das eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t hat
    dürft ihr auserdem noch 750 Kg anhänger dranhängen


    Ansonsten gilt:


    Die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Leergewicht des KfZ nicht übersteigen


    Und zusammen darf der ganze scheis nicht mehr als 3,5 tonnen wiegen


    zB. KfZ Leegewicht Eine Tonne
    dann dürft ihr nen Anhänger dran hängen mit ner höchstzulässigen gesammtnasse von 100kg


    da das ganze nicht mehr als 3,5 tonnen wiegt

  • Zitat


    zB. KfZ Leegewicht Eine Tonne
    dann dürft ihr nen Anhänger dran hängen mit ner höchstzulässigen gesammtnasse von 100kg


    da das ganze nicht mehr als 3,5 tonnen wiegt


    1000+100 = 1100?


    ich dachte wenn deine karre ne tonne wiecht kannste nen anhänger mit 500kg anhängen, da 1/2 des fahrzeuggewichts oO

  • Zitat

    Original von Cyclops



    zB. KfZ Leegewicht Eine Tonne
    dann dürft ihr nen Anhänger dran hängen mit ner höchstzulässigen gesammtnasse von 100kg


    Denke es muss 1000kg anstatt 100kg heißen, sonst ergibts ja keinen Sinn (oder?)


    Und was natürlich auch zu beachten ist ist die zulässige Anhängelast des KFZ's, und da muss man dann auch zwischen gebremsten und ungebremsten Hängern unterschieden.

    "5 Gitarren sind immer besser als 4, also sind logischerweise 10 Gitarren besser als 5..." - Farin Urlaub

  • @threadstarter
    nur mal so ne frage nebenbei hast du B oder BE gemacht, weil soweit ich weiß darftst du wenn du nur B hast mit gar keinen anhänger fahren oder irre ich mich da?

  • Zitat

    Original von Wild Child


    @threadstarter
    nur mal so ne frage nebenbei hast du B oder BE gemacht, weil soweit ich weiß darftst du wenn du nur B hast mit gar keinen anhänger fahren oder irre ich mich da?


    irrst dich.

    Moderating since 2005.



    Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.
    Johann Wolfgang von Goethe
    28.08.1749 - 22.03.1832
    dt. Schriftsteller

  • äh ichhab da ma eine frage und zwar habt ihr in der fahrschule kein theorie buch bekommen, und wenn ja was habt ihr damit gemacht? Habt ihrs nach der Fahrschule weggeworfen? Wenn nicht guggt doch da ma rein

  • Ja es sollte 1000 heißen HUPS
    jaja was so ne "0" alles ausmachen kann *g*


    Das ist in diesen Theoriebüchern aber auch bisl doof erklärt

  • Nö,irgendwie muss ich aber die leute wegbringen,die ich neulich überfahren habe :roll:


    wo wir grad dabei sind:
    Wenn man den anhalteweg bei gefahrbremsungen berechnen will,rechnet man doch den anhalteweg aus und teilt das ergebniss durch 2,oder?

  • Also da ich grade dabei bin, klär ich euch ma auf^^.
    Bsp: Dein Auto hat eine Leermasse vom 1500kg, dann darfst du nen Hänger mit 1500kg fahren, da die beiden Massen nicht über 3,5t kommen, und der Hänger nicht schwerer ist als die Leermasse des Autos.
    Es kommt also darauf an, welche Leermasse dein Auto hat, da der Anhänger nie schwerer sein darf als das Auto, und die beiden Massen nicht grösser sein dürfen als 3,5t bzw. zGM des Autos.

  • reiner bremsweg ist (geschwindigkeit / 10 ) * (geschwindigkeit / 10 )..


    mein vorredner hat den kompletten bremsweg, sprich inklusive reaktionszeit, berechnet..


    plöpp..nu aber genug klug-geschissen..^^

    [..big threat to a lot of you haters..]


  • und ohne das /2 isses dann normaler anhalteweg


    fuer all die unwissenden


    mfg