Jaja ich weiß,ich mussts eigentlich wissen,hab ja erst vor 3 monaten theorie gemacht,aber trotzdem hab ich ein gedächtniss wie'n sieb.
Also die frage:
Wie war des gleich nochmal mit der zulässigen anhängerlast?
Ich darf doch mit meinem B-schein nen anhänger,der vollgeladen nicht mehr wie 750 kg wiegt fahren,solang die 750 kilo nicht schwerer sind,wie das halbe gewicht des zugfahrzeuges,oder?
korregiert mich falls ich falsch liege....