Von Bundespolizei verhaftet.?

  • Hallo Leute,
    war heute mal wieder mit der Bahn unterwegs, im Zug wurde kontrolliert. Das Problem war das ich kein Ausweis Dokument dabei hatte, deshalb musste ich zum nächsren Revier mitkommen. Meine Frage ist jetzt, war das ganze rechtens oder war es unwissen von den Beamten.?

  • Soweit ich weiß besteht in Deutschland zwar eine Ausweispflicht aber keine Mitführpflicht.


    Du musst einen Ausweis (Perso oder Reise) besitzen aber nicht immer dabei haben. ;)


    Ob das Mitnehmen auf die Wache nun rechtens war oder nicht kann aber noch von weiteren Faktoren abhängig sein. Muss also nicht unbedingt Willkür o.Ä. sein.
    Wurdest du "freiwillig" aufgefordert mitzukommen?

  • Indirekt, mir wurde gesagt das ich mit kommen soll zur Überprüfung. Eiin weiterer Grund den ich vermute war das ich nicht deutsch aussehe, wahrscheinlich dachten die ich bin illegal. :D


    Es handelte sich dabei zu einer Feststellung der Identität im Zuge der sogenannten Gefahrenabwehr. Wenn deine Identität durch keine anderen Dokumente feststellbar ist, kannst du auf das Revier zur Identitätsfeststellung mitgenommen werden, solange es verhältnismäßig ist.
    "Verhaftet" wurdest du allerdings nicht.

  • Der Punkt von Red in Verbindung mit der derzeitigen Flüchtlingslage wird in deinem Fall der Knackpunkt gewesen sein.


    Deutschland hat ja schon gerade, weil am Anfang die Menschen einfach herein gelassen wurden ohne alle direkt zu erfassen nen Verfahren der EU am Hals. Von daher war das aussehen denke ich auch eher nebensächlich (musst ja nicht zwangsläufig aus den Krisengebieten kommen)


    Und was soll die Polizei dann auch anderes machen, als dich zu bitten mit aus Revier zu kommen um deine Personalien festzustellen (außer du warst 5 min von deinem Zuhause/Ausweis entfernt, dann wären sie wahrscheinlich einfach kurz mitgekommen um das zu überprüfen) .


    Solange die Beamten freundlich zu dir waren und dich normal behandelt haben war das eine ganz normale Kontrolle wie sie z. B. auch auf vielen Großveranstaltungen (Festival, Messe, Fest etc) stattfindet

  • "Maßnahmen zur Identitätsfeststellung" sind in der Strafprozessordnung geregelt (§ 163b StPO). Voraussetzung ist der Verdacht einer Straftat. Das kann auch ein geringer Verdacht sein. Die Polizei darf also niemanden aus reiner Willkür festhalten, um die Identität zu prüfen, nur weil er/sie keinen Ausweis dabei hat. Auch das Festhalten zur Identitätsprüfung ist ja ein Freiheitsentzug.


    Aktuell ist es, wie Asgardrunner schon schrieb, wohl die Flüchtlingssituation. Einerseits haben Hunderttrausende zu Recht Anspruch auf unsere Hilfe. Das funktioniert nur mit offizieller Registrierung, Unterbringung und Überprüfung. Andererseits ist der Hauptanreiseweg in die EU "per Nacht-und Nebel über die Grenze". Bei dir fand die Kontrolle ja auch im Zug statt. Ein "fremdländisches" Aussehen wäre dann ein erster Anhaltspunkt. Nur wenige der aktuellen Flüchtlinge sprechen allerdings unsere Sprache. Wenn jemand gut Deutsch spricht und erzählen kann, wo er hier lebt und was er so macht, wäre das ein mögliches Gegenargument. Da gibt es einigen Ermessensspielraum. Deshalb muss die Polizei auch das "warum" der Maßnahme und die Verdachtsmomente nennen. Also ob sie nach Flüchtlingen sucht, sonstige Überprüfungen zur Aufenthaltserlaubnis macht oder was-auch-immer dahinter steckt.

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)