Rechte beim Privatverkauf

  • Hallo liebes Forum..
    Ich hab folgendes Problem.. Ich habe bei ebay kleinanzeigen meine 2 Pocketbikes zum Kauf angeboten. Gestern war jemand da, der sie dann auch mitgenommen hat. Er hat sich das Pocketbike, das andere ist nur ein Teilespender, genauer angeschaut und ist auch gefahren (Privatgrundstück). Heute hat derjenige angerufen, und meint das ein Riss im Rahmen sei und er es gerne zurück geben möchte.
    Nun meine Frage: Muss ich es überhaupt zurücknehmen? Ein schriftlichen Kaufvertrag gibt es nicht, alles wurde per E-Mail und Handschlag geregelt.


    Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. :)

    Zitat

    "Drogen , Alkohol , &' Partys ist das wichtigste im leben eines Jugentlichen .. \ "

    Zitat

    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Wenn Du die Gewährleistung aufgrund eines Privatverkaufes nicht ausgeschlossen hast, dann musst Du diese auch leisten.
    Der verkaufte Artikel muss auch die versprochenen Eigenschaften haben, inwieweit diese ein Käufer schon bei Übergabe hätte feststellen können, kann letztendlich immer nur ein Richter entscheiden...hier käme es also auf den Text Deiner Anzeige an.
    Ich würde nie einen teureren Artikel per Handschlag verkaufen, das ist ziemlich fahrlässig.

    -keine Signatur-

  • Hey Pioneer,


    im Grunde ist die Rechtslage relativ eindeutig. Es war ein Privatverkauf, der Käufer war auch da, ist Probe gefahren (hast nen Zeugen?) und hat es dann "gekauft wie gesehen". Diese Formulierung bedeutet im Grunde, dass er Pech gehabt hat. Jetzt kommt aber das knifflige:


    1. War der Riss im Rahmen zu erkennen, dann bist du völlig aus dem Schneider --> gekauft wie gesehen.
    2. War der Riss unter der Verkleidung und du wusstest nichts davon, muss dir der Käufer beweisen dass du es doch wusstest. Könnte schwierig werden. Wenn du es aber wusstest, und er es dir beweisen kann, war dein Verkauf eine mutwillige Täuschung und das ist BETRUG!


    Aber ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug keinerlei Schäden hatte die nicht zu erkennen waren und eigentlich kann er dir nix. Weil wenn ers nach dem Kauf daheim geschrottet hat, oder es ihm runtergefallen ist kannst du ja mal gar nix dafür ;)


    Ich würde ihm es so schreiben: Privatverkauf --> keine Garantie, keine Rückgabe. Du wusstest nichts von einem Riss und er hätte dich ja die Verkleidung abbauen lassen können.


    Dennoch kannst beim Anwalt ein Beratungsgespräch machen, kostet nirmal nix. Hast du ne Rechtsschutzversicherung?


    Hoffe ich konnte helfen 8)


  • Wie kommst Du auf "gekauft wie gesehen"? Wenn Du das nicht schriftlich festlegst oder die Gewährleistung ausschließt, dann haftest Du auch für Schäden am verkauften Gegenstand und bist zur Nacherfüllung verpflichtet.
    Die Sachmängelhaftung kannst Du gar nicht zu 100% ausschließen, wenn in diesem Fall ein Riss im Rahmen bekannt war und verschwiegen wurde dann bist Du im ungünstigsten Fall sogar zu Schadensersatz verpflichtet.
    BTW: Den Anwalt, der ein kostenloses Beratungsgepräch anbietet möchte ich sehen..ich hatte noch nie eins unter 80,-€

    -keine Signatur-

  • Von dem Riss oder von irgendwelchen Beschädigungen hab ich nicht gewusst.. Sonst würde ich das jawohl auch sagen.. Und ich hab auch keine ahnung wo der ist oder sein könnte, er meint bei der Federung irgendwie beim Rahmen.
    Hat mich allerdings gewundert, weil er sich das Teil sehr genau angesehen hat.. Ich habs vor 2 Monaten auseinander gebaut und konnte nie ein Riss oder sonst was feststellen.


    Ich will daraus keine große Nummer mit Anwalt oder sonst was. Ne rechtschutzversicherung habe ich nicht.
    Ich wollte nur mal mich informieren. In der Artikelbeschreibung habe ich nicht geschrieben, gekauft wie gesehen usw.

    Zitat

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    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Aufjedenfall hab ich nen Super Käufer erwischt..
    Er hat mich eben angerufen und gemeint, dass wir das auch so regeln können, dass er einfach ein Teil des Geldes wiederbekommt und sich selbst um den Fehler kümmert.
    Ich habs allerdings ausgeschlossen, weil er viel zu viel wiederhaben wollte. Ich hab ihm einfach angeboten das er mir alles zurückgibt und er sein Geld wiederbekommt und damit ist die Sache gegessen.
    Daraufhin wurde er total laut, wieso ich nicht ihm einfach etwas wiedergebe, wieso ich so ein Schrott überhaupt verkaufe usw.


    Oh mann...

    Zitat

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    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Aufjedenfall hab ich nen Super Käufer erwischt..
    Er hat mich eben angerufen und gemeint, dass wir das auch so regeln können, dass er einfach ein Teil des Geldes wiederbekommt und sich selbst um den Fehler kümmert.
    Ich habs allerdings ausgeschlossen, weil er viel zu viel wiederhaben wollte. Ich hab ihm einfach angeboten das er mir alles zurückgibt und er sein Geld wiederbekommt und damit ist die Sache gegessen.
    Daraufhin wurde er total laut, wieso ich nicht ihm einfach etwas wiedergebe, wieso ich so ein Schrott überhaupt verkaufe usw.


    Oh mann...


    Macht für mich eher den Eindruck, dass er dich übers Ohr hauen will. Weißt du denn ob es den o.g. Riss im Rahmen überhaupt gibt?

  • Nein ich wusste überhaupt nichts von, ich würde sowas doch nicht verheimlichen.
    Genau den eindruck hab ich auch weil er die Rückgabe bzw. das ich mir den Schaden ansehe, komplett ausgeschlossen hatte.


    Ich werde einfach auf die Rückgabe beruhen und fertig ist. Wenn er es nicht zurück geben will dann ist das sein Problem.

    Zitat

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    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Ich werde einfach auf die Rückgabe beruhen und fertig ist. Wenn er es nicht zurück geben will dann ist das sein Problem.


    Ganz so einfach ist es nicht, der Käufer hat erst mal Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur der Sache oder Austausch gegen eine mängelfreie. Es war einfach blöd ohne Vertrag etwas zu verkaufen...ich persönlich würde versuchen mich irgendwie mit dem Käufer zu einigen. Wenn er wirklich auf Streit aus ist kann es relativ teuer werden, einschl. Anwaltskosten und evtl. Schadensersatz.

    -keine Signatur-

  • Er will dir den Schaden nicht mal zeigen?
    Solche Leute würde ich grundsätzlich ignorieren.


    MMn hast du alles richtig gemacht. Dem Käufer die Rückgabe des Artikels anbieten. Mehr kann man doch in der Situation als Verkäufer auch nicht machen.


    Hast du Gewährleistung ausgeschlossen in der Autkionsbeschreibung?
    Sofern du das hast und nichts von dem Riss wusstest, kann dir der Käufer nichts laut ebay:
    eBay Deutschland: Rechtsportal

    Gehandelt mit:


    Verkauf: mupple,Shishafreak24,Dopy


    Kauf: Nokram,gambit1982,Speedy2lc2003,TomBlue7,Blubbender Bernd,Benita,EazySmokingE,Maddin09


    Tausch: Darkfist

  • Lass dir erstmal den Riss zeigen bevor du irgendwas zurücknimmst oder du Ihm des Geld wieder zurückgibst.
    Vllt sieht man das der Riss neu sein muss. (Scharfe, glänzende Kanten; wenig Dreck im Riss) Vllt hat er den Riss ja selbst verschuldet. Wenn da überhaupt einer sein sollte.


    Soweit ich weiß musst du als Privatverkäufer gar nichts zurücknehmen, es sei denn du bietest es an.
    Habe selber mal einen elektronischen Gegenstand verkauft der angeblich defekt sein sollte nachdem der Käufer ihn getestet hat. Er wollte es mir zurückschicken, ich sagte ihm des ich des Paket nicht annehmen werde und ich hab nie wieder was von dem Typen gehört.

    Positiv:
    gekauft: fumag-design (2x), fixi99, frozz, der.toph, slush, cornholio86, Spike_7, Banana
    getauscht: scarysize, frozz (2x)
    verkauft: flagge, frozz, SYLA
    :thumbsup:


    Negativ:
    :schlag:

  • Ich bin aber doch kein Händler oder sonst was.. Beim Privatverkauf müssen doch eigntl. andere Regeln gelten. Das mit der Nacherfüllung weiß ich ja (Höhere Handelsschule).
    Ich bin von Anfang an von einem einwandfreien Pocketbike ausgegangen weil ich es selbst ja auch benutzt habe usw. Klar hat es hier und da Kratzer aber das Ding ist locker schon 2 Jahre alt ( Habe es ebenfalls gebraucht gekauft vor ca. 3 Monaten)


    Und die Gewährleistung habe ich nicht ausgeschlossen weil ich es eigntl. nur so kenne beim Privatverkauf, dass keinerlei Gewährleistung oder Rücknahme angeboten wird.


    Edit 1: cosmos89, so habe ich das auch erfahren... ich hab gestern mit ihm telefoniert und er hat mich an seine Freunde weitergereicht die anscheinend mehr ahnung haben als er. Daraufhin wurde mir, wie bereits erwähnt, unterstellt das ich nur Schrott verkaufe, von dem Riss wissen müsste usw. Dann wurde mir auch noch gesagt dsa ich ihn verascht habe und ihm so viel geld abgezogen hab für angeblich nur Schrott. Auf die Frage, warum denn die Freunde (haben schon mehrere Pocketbikes) nicht einfach mitgefahren sind um drauf zu achten das sich der Kumpel kein Schrott kauft, bekam ich keine Antwort.
    Und dann wurde das Gespräch mit den Worten "Wir melden uns wieder" plötzlich unterbrochen.


    Wie gesagt ich werde auf die Rücknahme beruhen.. Umtauschen kann ich das ding garnicht. Wenn er damit nicht zufrieden ist, wo liegt dann das Problem das er einfach sein Geld wieder bekommt.. Ich seh das nicht wirklich ein, dass mir irgendwelche Lügen unterstellt werden und ich dadurch so viele Probleme hab.

    Zitat

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    Zitat

    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • So wie du das hier beschreibst klingt das fast eindeutig danach das er dich übers Ohr hauen will.


    Ich mein du hast ihm angeboten das ding zurück zunehmen und er wird danach laut.


    Lass dir den Fehler zeigen, bevor du irgendwas unternimmst, tut er dies nicht brauchste dich auch nicht mehr drum kümmern

  • Das werde ich auch tun. Bevor ich ihm Geld zurück gebe oder sonst was mache will ich den Schaden sehen.. So wie er mir den beschrieben hat, muss der wirklich schlimm sein. Das gute ist vorallem, seine Aussage, dass man den Riss nicht sofort erkennen konnte weil da Rost war. Dann weiß ich zumindest worauf ich achten muss :D


    Nja wenn sich die Typen melden, was ich zwar nicht glaube nach dem Gespräch gestern, werde ich mir das ganze einfach mal anschauen.

    Zitat

    "Drogen , Alkohol , &' Partys ist das wichtigste im leben eines Jugentlichen .. \ "

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    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Ganz so einfach ist es nicht, der Käufer hat erst mal Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur der Sache oder Austausch gegen eine mängelfreie.

    Jein. Das stimmt allgemein so, allerdings verdrehst du da die Seiten. Der Verkäufer, also in diesem Fall Pioneer92, hat das Recht, auf Nacherfüllung. Diese kann er insgesamt maximal 3 mal vollziehen, wenn er es allerdings nicht schafft, bei diesen 3 Malen das Produkt in einen mängelfreien Zustand zu bringen, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten.


    Als Verkäufer kann er allerdings sagen, da er absolut nicht im Stande ist, auf eine Nachbesserung an dem Pocketbike zu erfüllen, dass er den Kaufvertrag rückgängig machen möchte.


    Leider hast du Pioneer92, dabei vergessen, die berühmte Floskel einzubauen:
    "Da ich Privatverkäufer bin, nehme ich absolut keine Gewährleistung für die verkauften Produkte"


    Das hat dich in die Misere irgendwo gebracht.


    Aber ich würde an deiner Stelle erstmal darauf beharren, dass er dir den Schaden nachweist, dass er wirklich vorhanden ist. Für mich klingt das irgendwo nach Betrug.

  • also für mich hört sich das auch nach Abzocke an, lass dich bloß nicht übers Ohr hauen von von denen.
    eine nachträgliche Preisreduzierung ohne überhaupt den Schaden nachzuweisen ist schon hochgradig unseriös.


    Falls du das Bike zurücknehmen solltest, würde ich an deiner Stelle Zeugen dabei haben und alles ganz genau prüfen, evtl. hat der Käufer ja schon einen Unfall damit verursacht.
    Kannst ihm ja "androhen" einen befreundeten Mechaniker bei der Rücknahme dabei zu haben, der das Teil genau untersucht und auch eine Aussage zum Alter des Risses machen kann. Denke dann wird der Käufer schon eingeschüchtert sein falls er dich abzocken wollte.

    :blubber: geschrieben auf meinem C64 :blubber: