Da bist du ja wirklich selbst schuld, wenn du den Dieben dann auch noch die Einladung anbietest und das Navi im Auto lässt.
Genau wie die Frauen, die nachts alleine druch Parks laufen!
Da bist du ja wirklich selbst schuld, wenn du den Dieben dann auch noch die Einladung anbietest und das Navi im Auto lässt.
Genau wie die Frauen, die nachts alleine druch Parks laufen!
ZitatGenau wie die Frauen, die nachts alleine druch Parks laufen!
Das dacht ich mir auch.. also Sinngemäß.. selbst Schuld sogar..
Diebstahl ist ab jetzt die Schuld des Beraubten, sofern der Reiz für den Dieb zu groß war..
abgehen davon ist doch garnicht klar ob das Navi offen rumlag, oder im Handschuhfach war...
vllt hat der Dieb es auf das Auto-radio abgesehen gehabt (das sich ja immer nur schwer im Handschuhfach unterbringen lässt) und dabei gleich noch im Handschuhfach nach Wertsachen, wie z.B. dem besagten Navi, gesucht.
Hehe, Werkstattwechsel ist es ja. Ich wohne seit 1 Monat hier und musste mir gezwungenermasen einen neuen Händler suchen. Das Auto hat die Nacht gut überstanden. wurd enichts weiter dran gemacht. Die nächsten Nächte muss es jetzt auch noch überstehen.
vorallem wieso machst du dir gedanken um eine wertminderung??? wüsste nicht warum sich durch eine getauschte seitenscheibe der wert vermindern sollte?
wertminderung tritt bei jedem schaden ein, selbst bei einem der völlig behoben wird, er muss beim verkauf angeben das bei dem auto die scheibe eingeschlagen wurde, bzw. darf nicht sagen das er nix hat.
hauptsache das auto ist jünger als 10 jahre oder hat weniger als 100.000km runter, dann passt das schon. Allerdings wirst du nicht viel wertminderung bekommen. Navi ist halt futsch, deswegen immer wegpacken, mach ich auch immer so.
bei dem navi kannst du sagen es war in einem sicheren fach, also nicht sichtbar von außen, dann sollte es die teilkasko auch übernehmen, muss aber nicht sein.
BRaucht die Teilkasko garnicht übernehmen. Es war in dem Fach über dem Radio. Es geht mir halt bloß um den Schaden, also um die Wertminderung das es sich um ein NEUWAGEN handelt.
Mal schauen was mir der freundliche von Nissan DO. sagt.
BRaucht die Teilkasko garnicht übernehmen. Es war in dem Fach über dem Radio. Es geht mir halt bloß um den Schaden, also um die Wertminderung das es sich um ein NEUWAGEN handelt.
Mal schauen was mir der freundliche von Nissan DO. sagt.
frag am besten VORHER!!! bei nem freien Sachverständigen in deiner umgebung nach wie das ist. Versicherungen sind schließlich absatzorientiert, somit wollen die natürlich keine kosten ausgeben und das kannst du nur durch nen sachverständigen oder anwalt durchsetzen.
aber wie gesagt vorher beraten lassen und auch begutachten lassen, sonst wird das nix.
Sorry, falls ich was überlesen habe, aber es wurde doch nur die Scheibe beschädigt, oder?
Wenn dem so ist, gibt es ja keine Wertminderung dadurch.
Das mit dem selbst schuld war eher darauf bezogen, dass es eigentlich dumm ist, das Navi offensichtlich im Auto liegen zu lassen. Ich meine dass man ein Navi nicht über nacht im Auto lassen sollte, ist ja eigentlich allgemein bekannt.
Dass Frauen nachts nicht alleine durch Parks laufen sollten, ist auch allgemein bekannt.
Dass Frauen nachts nicht alleine durch Parks laufen sollten, ist auch allgemein bekannt.
Rechtfertigt dennoch kein Verbrechen, falls was passiert.
wertminderung tritt bei jedem schaden ein, selbst bei einem der völlig behoben wird, er muss beim verkauf angeben das bei dem auto die scheibe eingeschlagen wurde, bzw. darf nicht sagen das er nix hat.
hauptsache das auto ist jünger als 10 jahre oder hat weniger als 100.000km runter, dann passt das schon. Allerdings wirst du nicht viel wertminderung bekommen. Navi ist halt futsch, deswegen immer wegpacken, mach ich auch immer so.
bei dem navi kannst du sagen es war in einem sicheren fach, also nicht sichtbar von außen, dann sollte es die teilkasko auch übernehmen, muss aber nicht sein.
eine Wertminderung tritt bei einem UNFALL schaden ein...
da die Scheibe eingeschlagen wurde( und dies kein Unfall ist) besteht auch keine wertminderung am Fahrzeug... ist genauso als würde ich meine frontscheibe wegen nem Steinschlag tauschen lassen...
E: Grad im Netz gefunden
Eigentlich müsste in jedem Einzelfall festgestellt werden, ob durch einen Unfallschaden ein Fahrzeug wertgemindert wurde oder nicht. Zur Vereinfachung der Schadensabwicklung hat jedoch der Deutsche Verkehrsgerichtstag Richtlinien entwickelt, nach denen pauschal beurteilt werden kann, wann eine Wertminderung nicht in Frage kommt. Eine Wertminderung entsteht nicht wenn,
ein sog. Einfachschaden vorliegt, d.h. ein Schaden an der Außenhaut und/oder an Anbauteilen des Fahrzeugs, der mit einfachen Mitteln - Schrauben, Punktschweißen, Ausbeulen - so behoben werden kann, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Darunter fallen z.B. alle Schäden, bei denen das beschädigte Teil durch ein Neuteil ersetzt wird.