Tabakeinfuhr ab 17 Jahren

  • Guten Abend liebes Forum..
    Es ist sone Sache die mich am diesjährigen Heiligabend beschäftigt..
    Wie ich ja gerade in Erfahrung gebracht habe, ist es laut Gesetz erlaubt, ab 17 Jahren Tabakwaren die einen bestimmten Wert nicht überschreiten einzuführen.


    Hier mal ein Auszug aus der Zoll Homepage:


    So und nun wiederrum ein Zitat:

    Zitat


    § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren


    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.


    Nun verstehe ich nicht wirklich den Sinn daran, dass Jugendliche ab 17 Jahren legal Tabak einführen dürfen.
    Wenn sie es einführen ist es meist doch für den Eigengebrauch.


    Ist das nur Geldmacherei oder wo seht ihr da den Sinn?


    Frohe Weihnachten und gute Nacht :)


    ~ greetz Pioneer92


    *Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.* - Albert Einstein

    Zitat

    "Drogen , Alkohol , &' Partys ist das wichtigste im leben eines Jugentlichen .. \ "

    Zitat

    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Naja besitzen und benutzen ist eigentlich nicht unbedingt das gleiche.
    Aber bin nun auch kein Gesetzeskenner xd


    Außerdem beszieht sich das Gesetz auf das Rauchen in der Öffentlichkeit. Wenn man Tabak einführt, muss man sie ja nicht unbedingt gleich in der Öffentlichkeit rauchen.


    Btw wäre der Link zur Quelle sicher hilfreich.


    Mfg

    Gehandelt mit:


    Verkauf: mupple,Shishafreak24,Dopy


    Kauf: Nokram,gambit1982,Speedy2lc2003,TomBlue7,Blubbender Bernd,Benita,EazySmokingE,Maddin09


    Tausch: Darkfist

  • interessantes thema ..


    kann mir vorstellen das es geldmacherrei ist ..
    aber ich kann mir auch vorstellen das das einfuhrgesetzt einfach "veraltet" ist ..


    weil das rauchergesetzt ist ja noch nicht sooo alt ;)


    mfg jonas




    aber ich meine kippen und so dürfen ja auch nciht an U18 jährige verkauft werden. Und wenn man die kauft heißt es ja auch nicht umbedingt das man sie sofort in der öffendlichkeit raucht ?( :rolleyes:

    Rekord: 36 benutzer am 30.12.2009. im SF chatroom. Ich war dabei!!!

    wenn dir am nächsten tag flügel wachsen, wissen wir schonmal, dass tabak + feder = schlecht ;)


    Erfolgreich gehandelt:
    []D.[] .[]V[]. []D
    Marc*
    shisha_Prey
    Chr1sP
    Paradoxic
    !!Starbuzz!!
    Ozzy
    eckó unlimited
    RDk


    allesamt super nett und auch schnell ;)

    Einmal editiert, zuletzt von jimbob92 ()

  • Das Gesetz ist definitiv veraltet.
    Als ich mich mit dem Gesetz auseinandergesetzt habe, war ich selbst 16 Jahre und rauchen war auch ab 16.
    Somit wird das dann auch plausibel...
    Ich denke das dies einfach noch nicht angepasst ist (wenn es eine aktuelle Quelle ist)!

  • Also du darfst unter 18 keinen Tabak in Deutschland kaufen, aber ab 17 ausm Ausland mitnehmen wenn ich das richtig verstehe.
    Ich denk auch, dass das veraltet ist.

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 5, Grundgesetz der Republik Deutschland


    Erfolgreich gehandelt

  • Ich hab das so verstanden, dass sich der obere auszug vom Zoll auf tabak bezieht, der im AUSLAND gekauft ist, dort gelten andere gesetzte sodass vll schon ein 14jähriger tabak kaufen darf.
    der untere auszug bezieht sich auf den tabak verkauf in deutschland.
    es darf kein tabak in deutschland abgegeben werden (verkauft verschenkt werden) und ein jugendlicher darf in in der öffentlichkeit nicht rauchen.
    Es wird keinem verboten (zumindest nich in den auszügen) ab 17Jahren Tabak im ausland zu kaufen und dann zu hause zu rauchen, denn er wurde jaunter umständen legal erworben und eingeführt.


    Weiß jemand wie es aussieht wenn man MEHR tabak mitnehmen will. das ist ja eine Freimenge, der rest muss am Flughaven angemeldet werden, darf das ein 17Jähriger auch?

  • puh da bin ich mir auch nicht sicher herr namensvetter, aber an sich dürfte es nicht erlaubt sein, da er damit etwas versteuert, was er nicht kaufen darf. kein plan klingt vielleicht etwas wirr, weiß aber nicht wie ichs umschreiben soll.


    ganz unabhängig davon bin ich froh drüber, weil so mein bruder mir tabak aus tunesien mitbringen kann während ich welchen aus der türkei mitbringe :D


    mfg enka

  • Würde da auch leider eher zustimmen, dachte nur dass auch minderjährige aus ihrem Urlaubsort etwas mehr schönen ausländischen mitbringen können.
    Naja kann mir auch vorstellen, dass man mit der versteuerung den erst "abgibt" und der dann wieder mit einer art steuermarke ausgegeben wird und das "abgeben" ist ja verboten.
    Schade eigentlich.

  • was mich aber mehr irritier ist dass man laut diesem gesetz nur 40 zigaretten einführen darf...gibt es noch extra eins was einem erlaubt ab 18 mehr mitzubringen?? denn wenn ich mich nicht irre darf man eine stange zigaretten (etwa 200 wenn ich mich nicht total irre :S )oder 250g rauchtabak mitbringen.

    Wenn ihr Lust auf ein bisschen Streaming Action habt seid ihr hier genau richtig: VideoGamesForU
    Oft gibt es bei uns auch Community Games. Was so viel heißen soll dass ihr mit uns eine Runde dadeln könnt ;):popcorn:

  • Also die 40 Zigaretten und 50g Rauchtabak beziehen sich auf grenznahe Gebiete und Grenzpendler, sonst könnten die ja jeden Tag 10x über die Grenze rennen und sich da mit ihren Kippen eindecken.


    Und zu dem ab 17:
    In DE bekommt man ja keine Tabakwaren mit 17, in anderen Reisegebieten kann dies ja ganz anders sein! Und es ist tatsächlich so, dass man mit 17 auch den Tabak durch den Zoll bringen darf, ist mir selbst schon passiert ;)


    €:
    http://www.zoll.de/c0_reise_un…nzen_drittland/index.html
    das ist der Link, der für die Meisten hier interessant sein sollte, mit den bekannten 250g

    Hasswort rund um die Shisha: "cremig"

    Einmal editiert, zuletzt von Phexis ()


  • danke für den link :)


    @ niko
    ich denke mal dass dort alles sehr einfach erläutert wird :rolleyes:

    Zitat

    Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    * 200 Zigaretten oder
    * 100 Zigarillos oder
    * 50 Zigarren oder
    * 250 Gramm Rauchtabak oder
    * eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

    Wenn ihr Lust auf ein bisschen Streaming Action habt seid ihr hier genau richtig: VideoGamesForU
    Oft gibt es bei uns auch Community Games. Was so viel heißen soll dass ihr mit uns eine Runde dadeln könnt ;):popcorn: