• Hallo,



    ich bin gerade etwas am verzweifeln und komme nicht weiter. Also ich habe per Internet bei der Solinger Messerschmiede Böker ein Messer bestellt und per Bankeinzug bezahlt.


    Ein paar tage darauf kam mein Paket an, ramponiert aber noch vertretbar. Im Paket enthalten war meine Rechnung mit der richtigen Artikelbezeichnung, ein Katalog des Herstellers, sowie die Messerverpackung mit Garantie, Anleitung etc.. aber OHNE Messer.


    Daraufhin habe mich direkt an Böker gewendet (telefonisch) und diesen Sachverhalt erklärt, man versicherte mir dem nach zu gehen und sich am darauf folgenen Tag bei mir zu melden. Diese Meldung geschah nicht, also riefe ich einen Tag später wieder an, erklärte wieder den Sachverhalt. Nun wurde dem Nachgegangen. Das Ende vom Lied war: Das Messer ging angeblich definitv raus (Gewicht das Pakets wird hier als Beweis genommen).



    Fakt ist aber schlicht weg, mein Paket, von GLS gesendet kam leer an. Nun möchte der Kundensupport von Böker bei GLS Nachfragen was denn da schief gelaufen ist. Ich nehme nicht an das dies in einem produktiven Ergebnis endet.
    wahrscheinlich (reine Vermutung) wurde das Messer aus dem Paket geklaut. Und sehr wahrscheinlich von einem GLS Mitarbeiter, da das Paket voll den Hersteller verließ und leer bei mir ankam, gibt es ja nur diese Möglichkeit.



    Ich bin jetzt extrem sauer aber ratlos, soll ich meinen Rechtsanwalt verständigen, mein Geld zurück Buchen lassen oder auf Antwort seitens Böker warten (sprich: Was GLS dennen sagen wird). ?


    Welche Rechte habe ich jetzt und wie kann ich nachweisen das dass Paket auch wirklich leer bei mir ankam ?

    09.09.2011 - First Blind Whisky Tasting by cippolino
    06.01.2012 - Second Blind Whisky Tasting by cippolino
    25.05.2012 - Third Blind Whisky Tasting by cippolino

  • Will ja nicht der Spielverderber sein, aber Rechtsfragen sind wohl hier ein Nogo.



    Das mit dem Gewicht ist aber so eine Sache, tu wieder alles rein, mess nach und lass dir das Gewicht geben bzw welches auf dem Paketschein steht und vergleich das mal :)

  • Zitat

    Original von Newbubble


    nein


    Tja, selbst schuld.


    Wie teuer war das Messer denn? Hab da auch schonmal bestellt.


    Ansonsten musst du beweisen, dass das Paket leer ankam, wenn die sagen, dass das Gewicht passt.


  • selbst schuld ? das stand ja nicht mal zur Auswahl.


    Preis war etwas über 100 Euro, wie gesagt das mit dem Gewicht werde ich nach fragen, warte jetzt erstmal den Montag ab (den Anruf) ansonsten geht alles zum Anwalt.

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  • naja, wenn das paket unversichert war haste da ziemlich wenige chancen
    gls wird das sofort abwenden und sagen dass es unversichert war und die keine ahnung haben


    ist gut möglich dass sich jetzt ein gls arbeiter darüber freut,
    aber für rechtsfragen ist dieses forum glaube ich wirklich nicht geeignet

  • Also, auch ich kann natürlich keine fundierte Rechtsberatung geben. Allerdings mahne ich an, nicht Privatverkauf mit Verkauf von Gewerblich an Privat zu verwechseln - dann hier gelten oft andere Spielregeln. Soweit ich informiert bin, trägt ein gewerblicher Händler immer das Risiko beim Versand und ist selbst verpflichtet für den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware beim Kunden zu sorgen.


    Ich stütze mich dabei auf: http://www.shopbetreiber-blog.…st-irrefuehrende-werbung/
    Insbesondere folgender Abschnitt:

    Zitat

    ...da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage.


    Ähnliches findet sich auch in diesem Focus Text im ersten Absatz.

    Wisset, dass das Geheimnis des Glücks die Freiheit ist, das Geheimnis der Freiheit aber ist der Mut.


    Perikles, 490 v.Chr - 429 v.Chr

    Einmal editiert, zuletzt von R0bst4r ()

  • Zitat

    Original von R0bst4r
    Also, auch ich kan natürlich keine fundierte Rechtsberatung geben. Allerdings mahne ich an, nicht Privatverkauf mit Verkauf von Gewerblich an Privat zu verwechseln - dann hier gelten oft andere Spielregeln. Soweit ich informiert bin, trägt ein gewerblicher Händler immer das Risiko beim Versand und ist selbst verpflichtet für den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware beim Kunden zu sorgen.


    Ich stütze mich dabei auf: http://www.shopbetreiber-blog.…st-irrefuehrende-werbung/
    Insbesondere folgender Abschnitt:


    Ähnliches findet sich auch in diesem Focus Text im ersten Absatz.


    ich danke dir für deine Links, ich werde mich nun erstmal Morgen mit meinen Vater kurzschließen da er da mehr Erfahrungen hat. (Medikamenten Diebstahl durch Lieferanten). Ich werde mich am Montag an meinen Anwalt wenden und mich später hier mal äußern wie das alles ausging, vielleicht hilft es jemanden in der Zukunft.

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  • So, also für, die es interessiert:


    Böker war sehr kulant, hat mein Geld zurück überwiesen. Da meine Bestellung aber nicht mehr erfolgen kann (Ware ist aus) schicken die im janur ein zweites Paket.


    Top Kundenservice muss man sagen. Hier kann zu.

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