Frage zum Numerus Clausus (NC)

  • Hallo ihr alle,


    ich habe eine Frage an die Studenten unter euch, die sich schonmal mit dem NC herumplagen mussten:


    Und zwar liegt mein Interesse bei einem Studium der Psychologie. Nun ist es ja bekannt, dass der NC an den verschiedenen Unis in Deutschland relativ hoch liegt. Auch wenn mein Abi vermutlich im 1,x- Bereich liegen wird, wird es vermutlich nicht ausreichen.


    Die Frage, die ich habe, bezieht sich auf die Wartezeit, welche von den Universitäten vorgegeben wird für Bewerber, die nicht dem NC entsprechen. Im Internet finden sich nur widersprüchliche Angaben, ob sich der erreichte Abiturschnitt auf die Wartezeit auswirkt, oder ob diese von vorneherein festgelegt ist. Soll heißen, dass jeder, der den NC nicht erreicht, die gleiche Wartezeit hat, unabhängig vom Zeugnis.


    Kann mir jemand helfen? Weiß jemand, wie es mit der Wartezeit gehandelt wird?


    Danke schonmal im Vorraus


    EcHo

  • du kriegst nach der erstmaligen bewerbung meisten von der uni deine entsprechende wartesemesteranzahl mitgeteilt.


    normalerweise wird deine abinote pro wartesemester verbessert, der faktor dazu ist jedoch uni,fach und landabhängig.


    einfaches beispiel:


    an uni x is der nc 1,5 - dein abi is 1,7 pro semester wird dein schnit um 0,1 "verbessert" => 2 wartesemester


    oder an ner anderen uni y mit weniger plätzen z.b.:
    nc auch 1,5 - dein schnitt auch 1,7 , aber pro semester nur 0,5 angerechnet => 4 wartesemester


    jedoch hab ich auch durch bestimmt strukturen da nicht durchgeblickt, weil normalerweise wenn du dich bewirbst an ner uni, nich genommen wirst und dan was anderes (z.b. ohne nc) studierst werden dir die studierten semester nich als wartesemester angerechnet..
    aber bei nem freund von mir wurden sie das irgendwie.. naja.. würde an deiner stelle alles ausführlich bei der uni nachfragen.
    am besten per email - am telefon sind die sekreterinnen immer unfreundlich ;)

    m_n_mal.

  • Du kannst dich übrigens auch einklagen ^^. Is vllt ne stressige Sache aber ne Alternative.
    Ich war extra bei so ner Berufs/studienberatung hier in Frankfurt beim Arbeitsamt. Der Mensch hat mir halt meine Möglichkeiten erkläre, falls der NC nicht ausreichen sollte.
    Und er hat gesagt der NC sei wohl verfassungswidrig und deswegen kann man sich in die studiengängen einklagen, die genauen rechtsgrundlagen kenne ich nicht, aber mit dem nötigen Kleingeld ist die Erfolgsquote wohl relativ hoch =)


    Also falls es doch kein 1,X er abi wird, hier ne Alternative ;D


    gruß

  • Man sollte sich aber auf jeden Fall bewerben. Erstens wird der NC oft auch noch einmal nach unten korrigiert, da viele sich bewerben, aber sich nicht alle einschreiben. Zweitens bieten die Hochschulen oft auch wenige Plätze per Losverfahren zu vergeben an. Die Chancen sind zwar gering, aber es gibt sie (bin so in mein Studium gekommen).


    Klagen ist die teure Variante, da du Anwaltsgebühren etc. zahlen musst und dann noch ggf. Studiengebühren zahlen musst.

    "I found freedom. Loosing all hope was freedom!" - Jack (Fight Club)

  • Du könntest auch eine Rechtversicherung abschliessen und dann eine Klage machen somit hast du viel gespart , naja ob es klappt oder nicht ist schicksal, ne freundin von mir hat 10 000 € hingeblättert :) weil sie unbedingt zahnmedizin studieren wollte :D

    I NEED A DOLLAR ,a dollar is what I need

  • Für alle, die das Problem vllt. noch immer haben ^^ :
    (hab jetzt erst gesehen, dass das schon nen Jahr alt ist -.-'') :D


    Möglichkeit 1 :
    Wie schon beschrieben -> bewerben und hoffen noch reinzukommen.
    (Die NCs schwanken von Semester zu semester auch. Vllt. macht es für dich sinn sich nicht im WS, sondern im SS zu bewerben - aber auch hier: Uniabhängig)


    Möglichkeit 2 :
    Arzt fragen was er dir so attestieren kann. Ein Bekannter von mir hat sich nun hier in Münster trotz 3'er Durchschnitt in BWL eingeschrieben. Laut seines Arztes hat er wohl eine vorerst sich nicht verschlimmernde Gelenkkrankheit, dessen Untersuchung aber noch nicht ganz fertiggestellt werden kann, da man nicht weiss, ob es sich verschlimmern kann -> selten, dass jemand das hat und so)
    Laut Gesetzestext den ihm sein Anwalt rausgesucht hat können Ausnahmen gemacht werden, solannge "der Bewerber zwischen Bewerbung und Wartefrist keine sinnvollen Tätigkeiten ausführen kann" (nat. nur sinngemäß der Gesetzestext ^^, aber "you'll get the picture";)). Da er dank der "Krankheit" nix anderes machen kann (laut Arzt) ist er aufgenommen worden ;) --> von 3,x -->2,3 oder 2,4


    Möglichkeit 3 :
    Um die Wartezeit zusätlich zu verringern kann man auch zum Bund gehen. Dort gibt es extra Klauseln in vielen "Uni-Gesetzen", dass die beim Bund abgeleisteten Wartesemester mehrfach zählen (auch wieder von Uni zu Uni unterschiedlich denke ich...).


    Möglichkeit 4 :
    Wie schon gesagt -> ins Ausland gehen. Psychologie studiert eine Freundin von mir nun in Holland.



    Klagen etc. sind nat. auch noch Möglichkeiten ;)
    Kannst ja mal schauen ob die in Köln hübsche Sekretärinnen haben :D Wäre auch "eine Möglichkeit" :D

    Lirum Larum... ~~~ B3 W4T3r mY fr13nD ~~~

  • Da verbessert sich nichts um Faktoren. Das ist schlichtweg ne Sage.
    In NRW müssen alle Hochschulen 20% nach der Abiturbestenquote aufnehmen(also NC), 20% über die Wartezeit und 60 % stehen der Uni frei.

    Jannik197 und Blizzard verschicken keinen Tabak!
    scary weiß leider selbst nicht, welchen Tabak er tauscht bzw. verschickt.
    über 30 mal erfolgreich getauscht

  • Die Wartezeitler werden so bestimmt:


    Man hat 40 Plätze frei nach Wartezeit.
    Man nimmt die Leute mit den höchsten Wartesemestern:
    8 Leute mit 10 Semestern
    3 Leute mit 9 Semestern
    12 Leute mit 8 Semestern
    5 Leute mit 7 Semestern
    20 Leute mit 6 Semestern


    jetzt hätte man aber schon mehr als 40, also nimmt man von den Leuten mit 6 Wartesemestern:


    alle mit nem Schnitt bis 2,0 - 6 Leute
    alle mit nem Schnitt von 2,1 - 5 Leute


    Der letzte Platz wird dann unter allen mit nem 2,2er Schnitt verlost.


    Es ist also nicht automatisch so, dass man, wenn man 0,2 am Schnitt vorbei saust, dann nur ein oder zwei Semester warten muss. Bei der Verteilung nach Wartezeit, wenn genügend Leute lange warten, kann es fast schon egal sein, ob man mit 2,0 oder 4,0 wartet.


    Bei der Quote, die die Uni intern vergeben darf, kann das natürlich anders aussehen und sollte dann auch dort in der Studentenkanzlei erfragt werden.

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit - warum auch nicht, es hat ja Zeit.


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    Du hast das dringende Bedürfnis zu spammen? Lebe Dich aus! :D