Zoll frage

  • moin hoffe bin hier richtig



    es ist ja so das ausländischer Tabak verzollt werden muss das ist mir klar. Meine frage wenn ich jetzt Tabak aus dem Ausland bestelle und der beim Zoll landet wie wird das ganze bezahlt muss ich zu einer Zollstelle fahren oder geht das auch per Überweisung und die schicken das dann weiter??? Nächste frage wie macht man das mit dem Zoll wenn der nicht nach dem bestellen beim Zoll landet sondern direkt zu mir kommt wenn ich den dann einfach behalte und kein Zoll zahle ist das ja immer noch strafbar oder etwa net???


    danke schon mal

    IF YOU WANT TO BE A HIPPIE PUT A SCHLEIFLE ON YOUR PIPPIE; IF YOU WANT TO BE A WIFE, CUT YOUR PIPPIE WITH THE KNIFE!

  • Du kannst entweder zum Zollamt fahren und Bar zahlen.(Ich denke man kann sich auch ne Rechnung geben lassen und dann überweisen)


    Oder das ganze über den Postweg klären und dann via Überweisung zahlen.


    Ja, es ist straftbar, seinen Tabak nicht zu verzollen (Steuerhinterziehung)


    mfg

    :popcorn:

    Einmal editiert, zuletzt von Unspoken ()

  • Zoll muss bezahlt werden - dazu wirst du sonst nichts weiteres hier hören ;)


    Zur Vorgehensweise: Du kriegst Post von deinem zuständigen Zollamt, wo die Adresse draufsteht, wo du es abholen musst.

    Kann man sterben wenn man zu viele Löcher in die Alu-Folie macht? Mein Bruder meinte das geht ich habe ihm aber nicht geglaubt.

  • auch wenn es durchn zoll kommen sollte, musst du es verzollen weil du dich sonst strafbar machst;)


    Edit: Beide warn schneller -.-

    Jondo rein, Shisha anzünden, und Chillen :blubber:

    Einmal editiert, zuletzt von Shish.Tii ()

  • Hey


    Zur ersten Frage: Ja und ja. Du kannst zu ner Niederlassung vom Zoll fahren und das dort bezahlen. Ebenso kannst du das Geld überweisen. Die Wahl bleibt dir vorbehalten, kannst dann auswählen, wenn der Zoll dir bescheid gibt, dass du was nachzahlen musst.


    Zur zweiten Frage: Kann dir nich viel dazu sagen. Auf jeden Fall ist es strafbar, den Tabak nicht zu verzollen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Jannik197 ()


  • wenn du den behälst, wenn er zu dir kommt is es steuerhinterziehung
    was ankommt muss NACHVERZOLLT werden
    alles andere is strafbar...


    wenn das paket beim zoll liegt musst du hinfahrn und aufmachen, damit die sehn, was drin is (aufmachen dürfen die net...)


    es gibt auch ne zahlscheinregelung, weiß aber net wie die funzt
    wobei die dann irgend nen preis nehmen, der ihnen in den kopf nimmt
    also besser hinfahrn ;)


    edit jannik: wenn ers behält, weil keine post vom zoll kommt is das strafbar und auch noch nach 2 jahren kanns zur anzeige gebracht werden...


    Tabak MUSS IMMER nachverzollt werden, egal ob der zoll ihn direkt catcht oder der käufer hinfährt

    we're just two lost souls
    swimming in a fish bowl
    year after year

    Einmal editiert, zuletzt von Reapinho ()

  • wenn der tabak aber durchn zoll gekommen ist und dann bei mir zuhause rumliegt, wie wollen die mich dann noch anzeigen? ich mein das liegt ja bei mir zuhause rum u die kommen ja bestimmt ni zufällig vorbei und sagen "wir wollen ihren unverzollten tabak sehen!" oder?^^

    Hier entsteht die beste Signatur der Welt!

  • so ich mach hier mal zu,die Fragen wurden ausreichend beantwortet.Eine Verzollung über den Postweg machen viele Zollstelle aber nur äußerst ungerne,meine hat sich da quergestellt.


    Wenn der Tabak dir von der Post übergeben wird musst du selber zu deinem Zollamt fahren und ihn nachverzollen.


    LG Oehmi


    p.s. beim nächsten Mal bitte im passenden Thread nachlesen und -fragen
    Zollabgaben und -bestimmungen FAQ + Richtlinien zum Tabakimport