Tabak in ebay verkaufen?!

  • hallo,


    ich habe von Bekannten Tabak aus Dubai mitgebracht bekommen und da es mir einfach zu viel Tabak ist rätsle ich, ob ich ausländischen (=feuchten) Tabak in ebay verkaufen darf?!
    Es handelt sich um 400gr Nakhla Doppelapfel und 250gr. nakhla Melone.
    Danke

  • Zitat

    Original von aimz
    hallo,


    ich habe von Bekannten Tabak aus Dubai mitgebracht bekommen und da es mir einfach zu viel Tabak ist rätsle ich, ob ich ausländischen (=feuchten) Tabak in ebay verkaufen darf?!
    Es handelt sich um 400gr Nakhla Doppelapfel und 250gr. nakhla Melone.
    Danke


    Gab schon öfter Probleme, weil der Tabak eben meißtens nicht Verzollt ist, und das somit unter Steuerhinterziehung fällt...

  • es gibt sehr viele threads darüber. ich bin auch kein experte hier aber such mal ein wenig nach dann wirst du bestimmt eine antwort finden......
    ist nicht legal doweit ich informiert bin.

  • lol dein bekannter fliegt schon mal nach dubai und bringt dann nur nakhla mit ? 8o

    Zitat

    Original von dr.gonzo


    Joa ein Maybach ist im Grunde auch wie ein Fiat Panda, beide aus Blech und mit 4 Rädern dran! :dum:

    Einmal editiert, zuletzt von BroZ ()

  • Zitat

    Original von Fresh StyLe
    Innerhalb der Eu darf man 1Kg Tabak mitnehmen,
    außerhalb 250g oder ?


    es geht darum wie viel er bei ebay verkaufen darf



    ruf doch einfach mal bei ebay an und frag nach bzw schreib email gruß

  • Ja ich weis schon das er wissen will wieviel man Verkaufen darf,
    aber wenn man soviel Tabak mitnehmen darf darf man den doch auch
    Verkaufen ^.^

  • Zitat

    Original von Fresh StyLe
    Ja ich weis schon das er wissen will wieviel man Verkaufen darf,
    aber wenn man soviel Tabak mitnehmen darf darf man den doch auch
    Verkaufen ^.^


    Afaik ist das zum Eigengebrauch gedacht, also nicht zum Verkauf.


    Ich bin da kein Experte, aber ich würde denken, dass du Tabak, den du aufgrund einer Freigrenze legal und Zollfrei importiert hast eben nicht verkaufen darfst, weil er für den Verkauf verzollt sein müsste.