Frage EbaY - Was haltet ihr hiervon?

  • servuuus


    schaut mal hab diese 2 auktionen durch zufall entdeckt und frage mich was er meint mit


    al fakher beim einen
    und beim andern extra angegeben kein alfakher ?(


    das verwirrt mich iwie


    ebay nr. 1


    ebay nr. 2


    ist ja derselbe verkäufer deshalb bin ich mal skeptisch ob der einen nicht übern tisch ziehn will



    cheers subz ,)

  • Also ich halt davon, dass es ganz schön teuer ist für 50 g^^


    Aber wtisch ziehn?Der versucht durch die überschrift nur einfach mehr leute auf sein angebot aufmerksam zu machen...glau das is ok

  • das al fakher steht nur da damits mehr leute finden...
    aber generell würde ich nichst was mit shisha zu tun hat in ebay verkaufn...
    zu teuer und meisten is die quali auch nich so gut ;)


    Edit:und schon wieder zu langsam ^^

    take me drunk i´m home :ugly:


    Erfolgreich gehandelt mit:

    Einmal editiert, zuletzt von chipchap ()

  • danke euch allen...


    habt schon recht einfach zu teuer...


    sind auch u.a. noch angebote für sb xotb 250g 42,50€ exkl. versand... :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von subz ()

  • is nich zu teuer wens ordentlich verzollt wurde...... aber der verkauf von sowas bei ebay is eh nicht gestattet.. einfach gurz anschwärzen un sein acc wird vlt gebannt :D



    ich hab nix davon... wollts nur ma rauslassen das sowas illegal ist ...


    is interessant was google alles über den jung rauspuckt ^^


    Hi Muddi*

    2 Mal editiert, zuletzt von Shadow_rob ()

  • Und was bringt dir das? Hm...
    Genau solche leute wie du sind unser problem -.-


    Die frage war, was du davon hast?...ist doch gut wenn ers verkauft, s gibt bestimmt genug leute die sb rauchen wolln und n bissl mehr dafür bezahlen würden, warum anschwärzen?

    Einmal editiert, zuletzt von Banes ()

  • hab auch grad nochmal nachgeschaut ... @ Shadow_rob


    ist verboten :


    Auszug Ebay.de :



    Tabakwaren



    Grundsatz


    Es ist bei eBay Deutschland nicht erlaubt, Tabakwaren im Auktionsformat anzubieten. Tabakwaren dürfen lediglich im Festpreisformat (Sofort-Kaufen) zum auf der Banderole angegebenen Preis angeboten werden.


    Tabakwaren dürfen nur innerhalb Deutschlands verkauft und versendet werden.


    Bei eBay Österreich und eBay Schweiz ist der Verkauf von Tabakwaren gänzlich verboten.


    Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:


    *
    Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
    *
    Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
    *
    Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
    *
    Verlust des PowerSeller-Status


    Erläuterungen zu diesem Grundsatz


    Das deutsche Tabaksteuergesetz schreibt vor, dass es verboten ist:


    *
    Tabakwaren ohne deutsches Steuerzeichen (Banderole) anzubieten.
    *
    Tabakwaren unter oder über dem so genannten Kleinverkaufspreis anzubieten, der auf der Banderole angegeben ist.




    hätte zwar sowieso die finger davon gelassen aba hab noch nicht gewusst dass verzollter/versteuerter tabak nicht erlaubt ist

    Einmal editiert, zuletzt von subz ()

  • Der Verkauft auch noch volle OVPs für 42,50 excl. und Fantasia auch für 9,30/50g -.- ... wie schon gesagt wurde, schwärz ihn an, dann isser weg ;)


    P.S.: Schau doch aufs Bild, da is kein AF drauf, sondern SB ;)

    Hausverbot in der Hölle denn ich ohrfeigte den Satan,am liebsten spiel ich Tetris mit gefrorenen Kadavern


    Dass deine Mutter ein Nilpferd ist macht dich noch lange nicht zum Ägypter


    Es ist Red Nose Day, ich hau deinen Kindern auf die Fresse

    !K.I.Z.!

  • Zitat

    Original von Banes
    Und was bringt dir das? Hm...
    Genau solche leute wie du sind unser problem -.-


    Die frage war, was du davon hast?...ist doch gut wenn ers verkauft, s gibt bestimmt genug leute die sb rauchen wolln und n bissl mehr dafür bezahlen würden, warum anschwärzen?


    meine meinung, find die preise zwar auch extrem, aber was stört es euch?
    wird ja niemand zum kauf gezwungen ;)

  • Also anschwärzen ist sowas von zurückgeblieben, mal ehrlich! :rolleyes:


    Wenn es illegal wäre , hätte ebay da nach 1 Stunde sofort was getan! Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie schnell die mein USK 18 SPiel unter allen 9500 ANgeboten rausgepcikt hatten, obwohl KEIN Foto und auch KEIN Name des Spiels erwähnt wurde.


    Der Verkauf ist Nicht illegal, wenn er den Tabak verzollt hat, da er somit die deustche Steuermarke erworben hat.


    Er wäre erst illegal, wenn er Powerseller wäre und den Tabak in massen anbieten würde, da dann dieses Shop Gesetz gilt. So ist er aber nur Privat verkäufer und rein gar nichts zu befürchten ;)


    auch wenn manche leute meinen den bengel anschwärzen zu müssen ;)


    mfg

  • Zitat

    Original von coachella07
    Der Verkauf ist Nicht illegal, wenn er den Tabak verzollt hat, da er somit die deustche Steuermarke erworben hat.


    Privat verzollter Tabak bekommt keine Steuermarke.

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  • Ich denke er meinte damit dass man mit dem Zollbeleg theoretisch eine Marke erworben hat also einen Ersatz für eine Marke...


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass wenn man den Tabak bei ebay mit einer Kopie des Zollbeleges verkauft, es regelkonform ist! Oder wie siehst du das T?


    LG

    Zitat

    Original v. Hamst0r
    Etaz und Kamor sind überkrass


    Zitat

    Original v. p0ng
    EtaZ einfach unfassbarer Pimp


    Tja Jungs, das hätt ich euch auch direkt sagen können :D

  • Zitat

    Ich denke er meinte damit dass man mit dem Zollbeleg theoretisch eine Marke erworben hat also einen Ersatz für eine Marke...


    Genau das meinte ich.. Wenn man Tabak verzollt, versteuert man ihn ja automatisch mit der Eu Steuer. Nur bekommt man eben keine Marke, sondern das Formular, als ersatz.


    mfg

  • Zitat

    Original von eTAz
    Ich denke er meinte damit dass man mit dem Zollbeleg theoretisch eine Marke erworben hat also einen Ersatz für eine Marke...


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass wenn man den Tabak bei ebay mit einer Kopie des Zollbeleges verkauft, es regelkonform ist! Oder wie siehst du das T?


    LG


    Zitat

    Tabakwaren unter oder über dem so genannten Kleinverkaufspreis anzubieten, der auf der Banderole angegeben ist.


    Keine Banderole mit Kleinverkaufspreis>>> keine Erlaubnis den Tabak bei ebay zu verkaufen.


    mfg
    MisterT

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  • Zitat

    Original von coachella07
    Statt der Banderole hat man den Zollbeleg. Das ersetzt die ganz eindeutig. Nein! Banderole ungleich Zollbeleg. Der Preis der Banderole orientiert sich nämlich auch an dem vorher festgelegten Wiederverkaufspreis. Der Zollbeleg nicht! Sonst wär der Tabak schon längst raus, ähnlich wie die tausenden Fakher Angebote... Da sind immer unverzollte Angebote bei Ebay. So schnell werden die nicht gelöscht. Außer man meldet sie.
    mfg

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