Ich habe heute mit dem Zoll telefoniert, um da mal Klarheit 'reinzubringen.
Zuerst das Wichtigste: Es gibt KEINE Sonderregelung für Kleinstmengen. Steuerfrei ist garnichts.
Eine steuerfreie Einfuhr von Tabak aus Nicht-EU-Ländern ist nur dann möglich, wenn es sich um eine Geschenksendung von Privat an Privat handelt, die einen maximalen Rechnungswert von 45 Euro hat; wenn man den Tabak bei einem Händler kauft, ist dies ein Handel von Kommerziell nach Privat, und wird daher mit Tabaksteuer belegt. Bei Verkauf von Kommerziell an Kommerziell gelten wieder andere Regeln, die sollten in diesem Rahmen aber weniger von Interesse sein.
Folgende Komponenten sind in dem zu entrichtenden Betrag enthalten:
a) Einfuhrzoll
b) Einfuhrumsatzsteuer
c) Tabaksteuer
a) Wasserpfeifentabak fällt unter Codenummer 2403 1010 00 0 des Zolltarifregisters. Der Zollsatz beträgt hier 74,9% (!)
b) Einfuhrumsatzsteuer = 16%
c) Die Tabaksteuer beträgt 14,49 Euro pro Kilogramm und 12,76% des Kleinverkaufspreises, das ist der Einzelhandelsverkaufspreis pro Packung.
Die Abgaben für eine Einfuhr berechnet man wie folgt:
Rechnungsbetrag ab Werk/Händler in Euro
+ Porto/Verpackung/Versicherung etc.
= Zollwert * Zollsatz
= Zoll
+ Tabaksteuerbetrag
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuerbetrag
Als (unrealistisches) Beispiel nehmen wir hier mal eine 250gr.-Packung mit einem Verkaufspreis von $9,99 (= 7,63€ [STand: 10.01.2005]) und meinetwegen 10 Euro Versandkosten
Dann errechnet sich der Endbetrag wie folgt:
7,63 + 10,00 = 17,63 (Zollwert)
17,63 * 1,749 =~ 30,83€ (verzollt)
(30,83 + 3,62) * 1,1276 = 38,85€ (verzollt inkl. Tabaksteuer)
38,85 * 1,16 = 45,06€ (Endbetrag)
Lohnt sich wirklich, so eine Bestellung ...
In der Regel wird aber bei einem Rechnungswert von unter 350 Euro eine Pauschale berechnet, welche das ist, hängt vom Warentyp ab (also der Einfuhrsteuer für Tabakwaren in unserem Fall), wie die sich berechnet, konnte (oder wollte? :roll: ) mir der Typ nicht sagen. Die Tabak-/Einfuhrsteuer kommt allerdings zusätzlich noch drauf, bei der Pauschale handelt es sich nur um die Verzollung des Zollwerts, also des Rechnungsbetrages inkl. Versandkosten.
Einfuhrabgaben (also Endbeträge) unter 5 Euro werden nicht erhoben, aber wer bestellt schon 'ne halbe 50gr.-Packung Al Fakher ... :thinking: