Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr nicht zurück?

  • Hi @all,


    ich habe gestern ma mit meinem Vater in nem anderen Zusammenhang über die Einfuhrumsatzsteuer gesprochen (war im Zusammenhang mit Tax-Free-Shops).
    Dabei kam heraus, dass bei Einfuhr hier ja die Umsatzsteuern beim Zoll zu entrichten sind, man jedoch die Umsatzsteuern des Landes, aus dem man bestellt, zurückerstattet bekommt.


    Ich hab meinen Dad also gefragt, ob das auch für Tabak gelte. Er meinte, dafür müsste es natürlich auch gültig sein. Zudem müssten dann auch die Tabaksteuern des Landes, aus dem die Ware kommt, zurückerstattet werden.


    Jetzt meine Frage: Die Rechenbeispiele hier im Forum gehen alle davon aus, dass der Tabak an der Grenze verzollt wird, Einfuhrumsatzsteuern und Tabaksteuer ehoben werden. Von der Rückerstattung der Umsatzsteuern aus dem Bestell-Land wird nichts gesagt. Von der Tabaksteuer ganz zu schweigen.


    Weiß jemand genaueres dazu?

    Ich antworte nicht auf Fragen, die man aufgrund guter Schlechtschreibung erraten muss!


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  • kenn mich da nicht so aus, aber frag mal im Zollabgaben FAQ nach! Ich denke mal da weiß jemand ne Antwort :)


    Kanns mir aber leider beim besten willen nicht vorstellen dass es so ist, dass hätt bestimmt schon längts jemand gemerkt :P

  • Keiner, der dazu was sagen kann? *push*

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  • Schreib doch eine Anfrage an den deutschen Zoll, ich denke, dass das am sichersten und schnellsten ist.



    MfG
    The Enemy

  • Hmm, kenn mich leider mit ausländischen Steuern nicht so aus, studiere nur inländisches Steuerrecht :D
    aber ich seh das mal so:
    Du würdest sogar die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen (also als Vorsteuer abziehen dürfen), wenn du Unternehmer wärst...
    Aber wenn du Unternehmer bist, darfst du den Tabak ja nicht verkaufen in Deutschland - ergo geht das nicht!


    Mit der Umsatzsteuer des Auslandes dürfte das ähnlich sein... ausländische Unternehmer können in Deutschland beantragen, dass die Umsatzsteuer, die sie zahlen mussten, zurückerstattet bekommen. Bist du aber Verbraucher musst du zahlen! Das gilt doch für alle Produkte! Bei Sachwerten gibt es nur gewisse Grenzen, aber frag mich nicht, bin nicht vom Zoll :D


    Mal abrundend zum Sinn:
    Es kann ja nicht sein, dass JEDER die Steuern zurückbekommt, die er gezahlt hat, wäre ein irrer Aufwand, zumal das mit ausländischen Gesetzen (Rechnungsform, etc.) nicht zu vereinbaren ist...


    Und ja, du musst 2 mal Umsatzsteuer zahlen: einmal in dem Land, in dem du kaufst, und in dem Land, wo du die Ware einführst, da die Ware aus einem fremden Markt kommt und somit zum inländischem Kreislauf zugeführt wird...


    hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen...
    Kannst auch noch Fragen stellen! :D

    ~~~Bekennender Abstandsetup-Raucher~~~
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    Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter!
    Die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter!