Hi @all,
ich habe gestern ma mit meinem Vater in nem anderen Zusammenhang über die Einfuhrumsatzsteuer gesprochen (war im Zusammenhang mit Tax-Free-Shops).
Dabei kam heraus, dass bei Einfuhr hier ja die Umsatzsteuern beim Zoll zu entrichten sind, man jedoch die Umsatzsteuern des Landes, aus dem man bestellt, zurückerstattet bekommt.
Ich hab meinen Dad also gefragt, ob das auch für Tabak gelte. Er meinte, dafür müsste es natürlich auch gültig sein. Zudem müssten dann auch die Tabaksteuern des Landes, aus dem die Ware kommt, zurückerstattet werden.
Jetzt meine Frage: Die Rechenbeispiele hier im Forum gehen alle davon aus, dass der Tabak an der Grenze verzollt wird, Einfuhrumsatzsteuern und Tabaksteuer ehoben werden. Von der Rückerstattung der Umsatzsteuern aus dem Bestell-Land wird nichts gesagt. Von der Tabaksteuer ganz zu schweigen.
Weiß jemand genaueres dazu?