Soex in Shisha-Bars erlaubt?

  • Meinst du zum Rauchen oder zum Verkaufen.


    Zum Rauchen is glaub egal was man für Tabak in die Pfeife macht. Auch Ausländischen. Man darf den halt nur nicht Verkaufen.

    Höre mit dem Shishan auf!
    War ne coole Zeit. Vor allem dank diesem interessanten Forum und seinen netten Usern.


    Verkaufe meine Nargilem TN-300

  • wie meint ihr das, das es den nicht in shisha bars geben kann, weil es ja auch wie TABAK behandelt wird?!?


    ich meine, was raucht man denn sons in ner shisha bar?? oder hab ich das was nicht mitbekommen??


    ich meine, verkaufen ist was andres...aber ich denke er meinte ob man denn dort rauchen kann! also ob er zum rauchen angeboten wird^^


    und das müsste er ja eig. da er ja wie normaler tabak behandelt wird^^

    "Wenn er steht... steh ich im Schatten!"


    Peace

  • Noch sind doch Shishabars erlaubt...(glaub ich zumindest)
    Wenn es verboten wird, dann wird auch Soex verboten, weil es unter Tabakersatz steht und der wie Tabak behandelt wird.

    Bisher nur positive Erfahrungen bei handeln. :)

  • Die Frage des Threadersteller ist irgendwie nicht ganz einleuchtend.
    Es kommt so rüber, als sei in Shisha-Bars das Shisha-Rauchen verboten und er wolle erfragen, ob man nicht eine "Soex-Bar" aufmachen könne, um dieses Verbot zu umgehen.


    Wo bitte schön ist das Shisha-Rauchen in Shisha-Bars verboten?!

    Ich antworte nicht auf Fragen, die man aufgrund guter Schlechtschreibung erraten muss!


    [18:06:34] black2311: so ne lustige community findet man net überall


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    Einmal editiert, zuletzt von JeyDie ()

  • Zitat

    Original von Smokebuster
    ich bin mir sicher dass es ned erlaubt ist, weil tabakersatz in unserm bürokraten staat genauso behandelt wird wie echter tabak


    bin ich mir auch ziemlich sicher, ist ja auch wie tabak mit der tabaksteuer belegt.



    Wuth Fortune und JeyDie, in einigen Bundesländern ist rauchen in Restaurants/knepien/hallen verboten (niedersachsen z.b.) dadrunter fallen dann auch die Shisha-Bars.

  • ist doch schwachsinn mit dem rauchverbot in shisha bars oO


    ich meine welcher nichtraucher der auch keine shisha raucht geht bitte freiwillig in so eine bar? ^^ denke ma so gut wie niemand ;)
    aba naja was will man machen

  • Ich dachte, das Gesetz sieht vor, das Bars etc. einen eigenen Raum für Raucher einzurichten hätten? In dem aber nicht die Haupt-Bar stehen darf.


    Sprich, ich als Shisha-Bar richte einen Raum ein, indem die Bar steht und nen paar Baarhocker, Stühle, Tische und bla, un einen, in dem dann frühlich drauflos geraucht werden darf.


    Sollte doch nicht schwer zu realisieren sein?

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  • WIE BITTE?????


    also ich war das letzte mal vor 5 jahren in ner shisha bar... am alex in berlin...da warn wir ja oft genug...


    ABER das rauchverbot kenn ich ja auch... aber das wird doch nicht etwa in Shisha Bars gelten oder??????


    war etwa noch niemand seit neustem in ner bar??? ich meine, da gibt es doch pfeifen!


    bei uns in bernau eröffnet jetzt demnächst auch eine Bar und Lounge...denke nicht das dies da aufmachen damit man da was essen kann^^


    MFG

    "Wenn er steht... steh ich im Schatten!"


    Peace

  • Zitat


    omg... wie weit sinken wir deutschen denn noch...


    ich bin wirklich für das rauchverbot... aber das wäre so wie wenn man in einem Schwimmbad das schwimmen verbieten würde... in einer kletterhalle das klettern und in einem Einkaufszentrum das einkaufen!!!! -.-


    wer denkt sich so einen blödsinn auch wieder aus... und wie wird es enden?? entweder muss jeder bar besitzer dicht machen... und es bleibt dicht... oder nach einer monatelangen debatte... nach vielen diskussionen und vlt. sogar demonstrationen (auch wenn ich in keine bar gehe... demonstrieren würd ich trotzdem) ... wird man es gestatten in shisha bars shisha zu rauchen... nur dann ist es zu spät, und die besitzer haben kein geld mehr und mussten verkaufen!


    naja meine Meinung... und ich finds echt zum kotzen...


    PS: Die idee mit der PS und ein, zwei spielautomaten ist echt nicht schlecht... vlt. ein billiardtisch, weil spielautomaten doch ein wenig ablenken^^


    MFG

    "Wenn er steht... steh ich im Schatten!"


    Peace

  • Das Problem ist doch eigentlich das es keine Shisha-Bars gibt.
    Alles Bars sind gleich. Aber könnte man ne 'rauch-bar' machen, wär das Rauchverbot ja auch nutzlos, das würden ja alle Bars machen...
    Was für ne Regelung würdet ihr denn machen?

  • oder raucher clubs. Eine unterschrift hier, einmalig 5€ fürn mitgliedsausweis und fertig. "Geschlossene Gesellschaft" und keiner kann mehr was sagen. gabs früher doch auch schon.

    chr1zz

    Zitat

    Bitte änder deine Signatur so, das nicht jeder denkt das ich gefragt hätte ich ich meine Bowl ficke.
    Das weiss ich nämlich

  • Zitat

    Original von schoko.shake
    Das Problem ist doch eigentlich das es keine Shisha-Bars gibt.
    Alles Bars sind gleich. Aber könnte man ne 'rauch-bar' machen, wär das Rauchverbot ja auch nutzlos, das würden ja alle Bars machen...
    Was für ne Regelung würdet ihr denn machen?


    also ich würds ungefähr so machen:


    jeder mensch der eine Shisha bar betreibt... MUSS einen Prüfer zu sich kommen lassen!


    ein Prüfer der feststellt ob es sich um eine Shisha bar handelt, oder um einen Bar-Besitzer der sich 2 oder 3 pfeifen gekauft hat um das Rauchverbot zu umgehen!!


    außerdem das angebot der bar... selbst wenn es vlt. mehr pfeifen sind... was hat er für tabak?? eine art Mindestmenge (von den sorten her) an tabak! apfel,banane,honigmelone etc. pp.


    es darf natürlich nicht vorwiegend das essen sein... also es soll eben drauf geachtet werden das es wirklich eine bar ist zum rauchen! vlt. drauf achten wie man sitzt bzw. liegt... ich kene eine bar wo man sich nur hinlegen kann... auf Kissen, und jede gruppe (ob nun 2 oder 20 leute) in einem seperaten Abteil sitzt was mit vorhängen verhangen ist...


    ich hab noch keine shisha bar gesehen wo es "Normale" Tische gibt und nur Stühle... wo kellner rumlaufen oder das besteck schon auf dem tisch liegt!!



    man kann so viel machen um die Shisha bars zu schützen! :(


    was mir grade einfällt...


    nehmen wir an so ein prüfer ist zu teuer... dann sollen sie es so machen das die bar besitzer das bezahlen (es darf nicht zu hoch sein... aber in Deutschland ist jeder Prüfer oder Gutachter kein Armer mensch^^)



    ODER:



    In bars... die als Shisha Bar "abgestempelt" wurden...also anerkannt... darf ausschliesslich Wasserpfeife gerraucht werden!!!! KEINE Zigaretten o. sonstiges (kein Joint ;) zigarre, bong ;) etc. pp)


    wenn jmd. zigarette raucht, kann ein anderer gast sich beschweren genauso wie in einer normalen bar auch!! und der besitzer muss auch ein bußgeld zahlen!



    man das waren jetzt eine menge vorschläge... ich hoffe das noch andre leute (vlt. diejenigen die solche gesetze erlassen) drauf kommen!!!!


    MFG

    "Wenn er steht... steh ich im Schatten!"


    Peace

  • Also in sogenannten Inhabergeführten Kneipen/Bars, in denen nur der/die Besitzer selbst bzw. enge Verwandte bedienen darf der Inhaber entscheiden ob geraucht wird oder nicht.


    So ist es mal hier im Saarland - soweit ich weiß.

    Erfolgreich gehandelt mit:
    Starbuzz, Blue, Starsforsaken (2x), AlextheShishaman, daniel t, Oehmi, timbole, simpi
    Erfolgreich geführte Sammelbestellung mit theswan


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  • Zitat

    Original von Ska-Didi
    Also in sogenannten Inhabergeführten Kneipen/Bars, in denen nur der/die Besitzer selbst bzw. enge Verwandte bedienen darf der Inhaber entscheiden ob geraucht wird oder nicht.


    So ist es mal hier im Saarland - soweit ich weiß.


    Verwandte - egal wie eng - dürfen im Rahmen der familiären Hilfe nur im Einzelfall aushilfsweise dort arbeiten. Das saarländische Nichtrauchergesetz sieht hierfür eine Anzahl von maximal 17 Tagen jährlich vor. Abgedeckt werden sollen dadurch sog. Spitzenzeiten, in denen eine Person allein den Bedarf nicht decken kann - z.B. wenn gleich vor der Tür der Weihnachtsmarkt stattfindet o.ä.
    Ein dauerhafter Einsatz familiärer Mitarbeiter wird hingegen genauso gewertet wie ein Einsatz angestellter Mitarbeiter und ist damit in einer sog. "Raucherkneipe" nicht zulässig.
    Quelle: saarland.de


    /edit: im saarländischen Nichtrauchergesetz werden übrigens auch ganz explizit "Wasserpfeifencafés" genannt. Auch hier darf nur im Nebenraum oder bei reiner Inhaberführung geraucht werden.


    /edit2: Quellenangabe ist jetzt anklickbar.

  • Dann macht man aus der Bar ne Aktiengesellschaft und verkauft einen Anteil seinen Angestellten, womit diese zu Anteilseignern (Eigentümern) werden.

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