war aber nicht der fall
das alles liegt schon mehr als 3 jahre zurück.
es handelte sich jeweils um 250 g nakhla tabak in verschiedenen geschmacksrichtungen.
der preis lag jeweils zwischen 12 - 13 € weiß nicht mehr genau. auf jeden fall wurde der tabak keineswegs zu dumpingpreisen, sondern zu ganz normalen ladenpreisen GEKAUFT......
Ich werde der Steuerhehlerei bezichtigt.
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vor 3 Jahren habs sogar noch feuchten Tabak "normal" zu kaufen.
Frage noch, d.h.
wenn ich was bei e-bay verkaufe und zoll bezahlt habe, und zu jedem Paket tabak eine kopie der zollbescheinigung dazulege,
bzw. wenn ich als käufer ne zollbescheinigng verlange, is alles wunderbar, oder?Weil das verbot ist nicht,
"Ich darf bei ebay keinen asuländsichen tabak mit 30% feichtigkeit (ver-)kaufen"
sondern
"Ich darf bei ebay keinen ausl. tabak (ver-)kaufen der nich verzollt ist?"
also feuchter tabak + verzollt verkaufen-> legal? -
was ich mich frage: "ist es legitim vom käufer zu verlangen dass er für einen tabak den er innerhalb eines monats wegraucht nen zoll beleg 3jahre aufheben muss?!"
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ich frag mich da so einiges in sachen legitimität
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kam schon was raus bei deinem einspruch? des kann ja wohl net sein was der staat da abzieht, wo wollen die denn noch überall geld rausschröpfen, blos wiel sie zu blöd sien was au die reihe zu kriegen.
also nächstes verlangen die au noch dass man fürs atmen bezahlt un wer illegal luft einführt ausm ausland kommt ins gefängnis.sorry dass ich vom thema bissle abweich aber des kann einem scho aufregen.
glaub ich würd erstmal ins zollamt latschen un rambazamba veranstalten, au wenns nix bringt aber da kann man sich abreagieren.mfg
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ne schande is höchstens die 5% regel...
ich nenn sowas einfache lobbyisten arbeit!das lustige is ja sowies, dass wenn du auch nur irgendeinen politiker fragst, wieso das so ist, wird dir keiner antworten können...
sry 4 ot
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Zitat
Original von ShishaDom
ne schande is höchstens die 5% regel...
ich nenn sowas einfache lobbyisten arbeit!das lustige is ja sowies, dass wenn du auch nur irgendeinen politiker fragst, wieso das so ist, wird dir keiner antworten können...
sry 4 ot
Das kannst du auch von niemandem verlangen.
Die Beamten die etwas damit zu tun haben werden dir allerdings eine Antwort geben können und das sind auch die einzigen die das können müssen.
Dass das ganze so lange dauert hat nur mit der deutschen Bürokratie zu tun, was meinst du mit lobbyisten arbeit? -
Zitat
Original von tesse
Ich finds lächerlich, vor allem weil es solange her ist.Wenn du mit 3g Gras erwischt wirst und vor dem Gesetz noch nie negativ in Erscheinung getreten bist, wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, da muss man auch nichts bezahlen.
Ich würde da einfach mal anrufen und fragen, was die denn so gegen die in der Hand hätten, ruhig auch ein Gerichtsverfahren provozieren, ohne Beweise und nur der Aussage von irgendnem ebay Mitglied kann ich mir kaum vorstellen, dass die soweit gehen würden.
was redest du da eigentlich für einen Schwachsinn!
8 € bezahlen oder ein Gerichtsverfahren... Hallo???
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Zitat
Original von RDk
Das kannst du auch von niemandem verlangen.
Die Beamten die etwas damit zu tun haben werden dir allerdings eine Antwort geben können und das sind auch die einzigen die das können müssen.
Dass das ganze so lange dauert hat nur mit der deutschen Bürokratie zu tun, was meinst du mit lobbyisten arbeit?ums mal am beispiel der energieindustrie zu erklären, also es gibt ja das kartellamt, die überwachen den markt und schauen ob manche fusion zwischen unternehmen nicht zu monopolen werden und die marktmacht haben, die sorgen also dafür das dies nicht soweit kommt. Damals, als E.ON Ruhrgas schlucken wollte, hat dies das Kartellamt verboten, allerdings kann der Wirtschaftsminister dieses Verbot außer Kraft setzen und damals hat er es getan, somit ist eon ruhrgas nun ein quasi monopol im westen deutschlands...
dieser wirtschaftsminister von damals ist mittlerweile im aufsichtsrat einer tochtergesellschaft der eon und wird dort gut bezahlt, verstehste was ihc meine ? -
Zitat
Original von ShishaDom
ums mal am beispiel der energieindustrie zu erklären, also es gibt ja das kartellamt, die überwachen den markt und schauen ob manche fusion zwischen unternehmen nicht zu monopolen werden und die marktmacht haben, die sorgen also dafür das dies nicht soweit kommt. Damals, als E.ON Ruhrgas schlucken wollte, hat dies das Kartellamt verboten, allerdings kann der Wirtschaftsminister dieses Verbot außer Kraft setzen und damals hat er es getan, somit ist eon ruhrgas nun ein quasi monopol im westen deutschlands...
dieser wirtschaftsminister von damals ist mittlerweile im aufsichtsrat einer tochtergesellschaft der eon und wird dort gut bezahlt, verstehste was ihc meine ?
NEINIch weiß was Lobbyismus ist, aber ich sehe da keinen Zusammenhang zum 5% Gesetz. Welche Gruppe hat denn interesse daran dass Shishatabak nur 5% Feuchtigkeit besitzt?! Es ging früher nur darum die Qualität des Pfeifentabaks zu schützen. Heute steht der Aufhebung des Gesetzes nur der Gesundheitliche Aspekt im Weg...
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Hab ich auch bekommen habs bezahlt weil der nette herr mir erzählt hat ich müsste es nit zahlen der verkäufer müsste es zahlen aber da ich mit meiner nummer 777 auf den ersten seiten vorkomme wird der verkäufer wohl einen 5Stelligen betrag nach dem Komma zahlen müssen und sie sind sich nit schlüssig ob er es zahlen kann. Dann kann es sein wenn er es nicht zahlen kann das die 8 eurro sich weiter und weiter summieren und irgenwann der gerichtsvollzieher vor der tür steht naja 8 euro sind nit die welt ich habs bezahlt
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sorry, ich hab jetzt nicht alles gelesen... hier nur das, was ich machen würde:
einspruch einlegen! Einfach deine argumente, die du hier geschrieben hast, denen auch schreiben, dann müssen die das nochmal prüfen... Durch einen Einspruch entstehen so weit ich weiß nie zusätzliche Kosten!
wenn das nichts bringt würde ich bei der summe wohl auch zahlen... damit ruhe ist! -
Zitat
Original von mrenergy09
was redest du da eigentlich für einen Schwachsinn!
8 € bezahlen oder ein Gerichtsverfahren... Hallo???
zum letzten mal!
das steuerstrafverfahren wwird sofort wegen geringfügigkeit eingestellt. ein weiterer brief, der jedoch steuerbescheid heißt, ist das problem!Gecco87: nein, es kam nocht nichts raus bei meinem einspruch. ist ja auch erst ca. 1 1/2 monate her..... zum zahlen hatte ich 2 wochen zeit
aber das kennt man ja....
werde jedenfalls sofort hier posten, "wenn" ich eine antwort erhalte. -
ich hab mittlerweile eine antwort bekommen, in der mein einspruch zurückgewiesen wird.
hierbei verweisen sie auf ein urteil, bei dem jemand über ebay zigarettenstangen zum preis von 20 € anstelle von 30 € gekauft hat, und somit den sogenannten "kleinverkaufspreis" deutlich unterschritten hatte.
der tabak kostete 12 - 13 € für 250 g, was im jahre 2004 dem ganz normal üblichen preis im laden entsprach. (beleehrt mich, falls ich mich irre!)das ganze war aber eh nur ein vorgefertigtes antwortschreiben. hierbei bin ich zu 100 % sicher, da die sogar einen fehler gemacht haben, und mich mit falschem Namen angesprochen haben (sehr geehrter herr....)
all dies hatte ich ja schon in meinem einspruch ausführlich erläutert. wurde aber, so wie es scheint nicht mal gelesen.
ich habe jetzt jedenfalls ein weiteres schreiben verfasst, indem ich nochmals ausführlichst die sachlage schildere, und drum bitte, wenigstens mal meinen einspruch ordentlich durchzulesen und nochmals zu prüfen.wenn ich näheres weiß, melde ich mich wieder!
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Habe heute einen ganz ähnlichen Brief erhalten:
Zitat
"Sehr geehrter Herr XXXXIm Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch Beamte des Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Köln- wurrden festgestellt, dass Sie am 18.05.2005 über das Auktionshaus "Ebay" insgesamt 0,25 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen von Herrn Hilles erworben haben.
Der Handel bzw. der Erwerb von unversteuertem Wasserpfeifentabak stellt eine strafbare Handlung nach § 374 Abgabenordnung dar.Mit Wirkung vom 26.44.2007 wurde durch das Hauptzollamt Krefeld gegen Sie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhelerei eingeleitet.
Verstoß gegen: § 374 der Abgabenordnung
In diesem Zusammenhang gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zum Sachverhalt schriftlich zu äußern.
Insbesondere bitte ich um Mitteilung ob sie schon häufiger unversteuerten Wasserpfeifentabak erhalten oder erworben haben, wenn ja, wann von wem und wie viel und zu welchem Zweck?Hinweis:
Es steht Ihnen frei, sich zu dieser Anschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor dieser Äußerung, einen selbst zu wählenden Rechtsbeistand zu befragen. Sie können auch nur zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen (§ 136 Strafprozessordnung -StPO-).Zu den Personenangaben sind Sie nach § 111 des Gesetzes der Ordnungswidrigkeiten -OWiG- verpflichtet. Die Verweigerung der Angaben oder unrichtige Angaben sind mit einer Geldbuse bedroht.
Den beigefügten Vordruck "Äußerung im Steuerstrafverfahren" bitte ich bis zum 11. Dezember 2007 zurückzusenden.
Sollte mir bis zu diesem Zeitpunkt über die vorgeschriebenen Presonalangaben hinaus keine schriftliche Äüßerung vorliegen, gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Anhörungsrecht keinen Gebrauch machen wollen. Ich werde dann über den weiteren Fortgang des Strafverfahrens nach Aktenlage entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen"
__________________________________________
Anbei liegt ein Vordruck den ich
1. mit Angaben zu meiner Person ausfüllen soll.
-1.1 Personendaten (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit etc.)
-1.2 Freiwillig kann ich mein monatliches Einkommen und Vorstrafen (bin Vorstrafenfrei) angeben.
2. mit Angaben zur Sache ausfüllen kann.
-2.1 "Es steht ihnen frei, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen."
-2.2 "Wird die Zuwiderhandlung zugegeben JA / NEIN"
-2.3 "Ein kurze Begründung bitte ggf. auf einem gesonderten Blatt / auf der Rückseite dieses Anhörungsbogens abgeben."__________________________________________
--> Was soll ich nun tun?
die Pflichtangaben werde ich natürlich machen.
-> Soll ich die freiwilligen Angaben zu meinem Einkommen und Vorstrafen (bin Vorstrafenfrei) abgeben?
-> Soll ich Angaben zur Sache ausfüllen?
-> Soll ich die Zuwiderhanldung zugeben?
-> Soll ich eine Begründung schreiben? (Wenn ja, wie ausführlich? Was sollte ich am besten vorbringen?)--> Womit muss ich schlimmstenfalls rechnen?
Geldstrafe? Freiheitsstrafe oder kann ich den Fall durch eine Nachzahlung der Steuer evtl. beilegen? Bin ich dann Vorbestraft? (Führungszeugnis?)Da der Fall fast zweieinhalb Jahre zurückliegt, habe ich keinerlei Emails oder Aufzeichnungen von der betroffenen Transaktion. Lediglich einer Bewertung bei Ebay kann ich entnehmen, dass ich wohl wirklich in diesem Zeitraum ein Päckchen (250g) Wasserpfeifentabak gekauf habe. Allerdings kann ich mich nicht mehr daran erinnern, ob dieses nun versteuert war oder nicht, zumal ich immer davon ausgegangen bin, dass auf Ebay nur legale Angebote eingestellt werden dürfen. Bestimmt habe ich in der Zwischenzeit wieder einmal Tabak, im Geschäft und wahrscheinlich auch einmal online gekauft, doch auch hier kann ich nicht sagen, ob eine Steuerbanderole angebracht war.
Leider kann ich auch nicht mehr nachvollziehen, wie hoch der Preis des betreffenden Tabakpäckchens war, ich schätze so ca. 12 EUR + ca. 4 EUR Versandgebühren.Wäre für eine schnelle Hilfe sehr dankbar, da ich die Äußerung bis zum 11.12.07 zurückschicken muss.
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Ich frag mich was die scheiße nach 2,5 Jahren soll? Naja bei 250g Tabak sollte wohl net viel passieren. Würds zugeben und das schreiben was die wollen. (Wenn das auch ein echtes Schreiben ist). Denke am besten ist Nachzubezahlen. Aber was soll das schon groß Kosten bei so wenig? Egal, wenn du was anderes versuchen willst, wird mit Sicherheit alles andere viel mehr kosten.
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oh das ist aber komisch....
bei mir kam da noch im selben abschnitt, dass das strafverfahren wegen steuerhehlerei wegen geringfügigkeit eingestellt wurde, und hierzu keine äußerung bzw einspruch von nöten ist!
der steuerbescheid in höhe von ca. 8,24 € war davon aber nicht betroffen. die musste ich zahlen.wenn du dir die vorangeganenen beiträge durchgelesen hast, weißt du ja, was bei mir dann passiert ist....
heute hab ich jedoch wieder post vom hauptzollamt in bremen bekommen.
aufgrund der vielzahl der einsprüche in dieser angelegenheit wird die sachlage nochmals geprüft. (wie bei den behörden normal kann es aber bis mitte januar 2008 dauern, bis eine entscheidung gefällt wird)der ton war hier schon ganz anders.......
also leute. auf jeden fall einspruch einlegen. ihr müsst nur hartnäckig bleiben, denn es ist ja irgendwie offensichtlich, dass hier nicht alles in ordnung ist!
bin ja echt mal gespannt, wie das weitergeht!BigM: bei deiner sachlage kann ich dir allerding keine tipps geben. es ist wirklich seltsam, dass die das strafverfahren aufrecht erhalten! wenn du irgendjemanden kennst, der sich da ein wenig auskennt, würde ich erstmal einen rat einholen. eventuell auch von einem anwalt (bei vorhandener rechtschutzversicherung)
die geforderten angaben würde ich glaub ich machen.... -
Scho bei jmd. was neues rausgekommen?
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Hm BigM hast du den Text abgetippt? Wenn nicht kommen mir diese Rechtschreibfehler merkwürdig vor...
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Zitat
Original von Kasimir
Hm BigM hast du den Text abgetippt? Wenn nicht kommen mir diese Rechtschreibfehler merkwürdig vor...ja wird er gemacht haben denn das Zollamt verschickt bestimmt keine Emails
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