Es dürfen definitiv die Versandkosten nicht mit verzollt werden. Sie müssen nur extra auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Ist gesetzlich so festgehalten.
Es dürfen definitiv die Versandkosten nicht mit verzollt werden. Sie müssen nur extra auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Ist gesetzlich so festgehalten.
warum hat dann der zollrechner hier ausm forum bei dem genannten warenwert 150 € gebühren ermittelt, was nur geringfügig vom wahren wert abweicht (140€), wenn die versandkosten nun nicht mitgerechnet werden ?
Ist dann auch jeder zollrechner hier im forum nach deiner meinung falsch programmiert ?
Zeig mir mal den gesetztestext, wo das steht, dass versandkosten definitiv nicht zu versteuern sind ?
Nenne bitte die Rechtsgrundlage.
Das mit der gefälschen Rechnung klappt nicht immer! Bei dem Zollzettel wo eine möglichkeit angekreuzt ist, wird meistens irgendwas von wegen zoll zahlen angekreuzt.
Bei mir war aber angekreuzt: Originalrechnung / Zahlungsnachweis vorzeigen +
zoll zahlen.
das problem ist halt wirklich, das im gestzt steht steht das bei gewerblichen bestellungen die versandkosten mit rein gerechnet werden und bei privaten nicht
wenn der zollbeamte das nun so auslegt, das jemand der für sich privat bestellt keine gewerbliche bestellung macht... kommen die versandkosten nicht mit rein
wenn er so auslegt, das der besteller bei nen gewerbetreibenden, also shop bestellt hat und das somit gewerblich ist, rechnet er sie mit rein...
das ist das ganze problem an der sache... also immer probieren sie als nicht gewerblich einstufen zu lassen
wenns von einer priatperson aus dem ausland kommt...werden die versandkosten definitiv nicht mit hineingerechnet
3,35 Kilo ist auch echt extrem viel. Ich glaube kaum, dass du da registriert wirst und dann jedes Packet von dir Kontrolliert wird. Wenn die das bei jedem machen würden, hätten sie glaube ich einiges zu tun *g*
ja jetzt fällt es mir wieder ein !
Nachdem ich auch das versucht hab, dass die versandkosten nicht verzollt werden, hat mir der typ vom zoll erklärt, dass sobald eine rechnung vorhanden ist, das ganze eine gewerbliche lieferung, da von einem gewerbetreibenden kommend (nämlich hookahcompany) diese auch mit verzollt werden müssen.
Nur wenn bekannte dir tabak als geschenk quasi ohne rechnung schicken gilt es nicht als gewerblich, was aber bei der menge von über 3 kilo nicht glaubwürdig erscheint sagte der zollbeamte. in diesem fall würde es der zoll schätzen und da wäre ich viel viel schlechter weggekommen sagte er !
man kann ja auch sagen der bekannte hat die rechnung mit geschickt damit der wert geklärt werden kann und nicht geschätzt wird... mach ich auch so wenns von nen bekannten kommt
da kann man sich einfach so simpel rausreden ;.) !!!
Denn bei diesen gewerblich verschickten Paketen muss schon das paket als gewerblich gekennzeichnet sein und der packungsinhalt sowie rechnungsbetrag verzeichnet sein !
Wenn du mal bestellt hast wirst du das aufm paketschein sehen .....
also ich bekomm meinen tabak wirklich von nen bekannten
smoking hookha legt überhaupt nichts mit ins paket und schreibt auch nichts drauf
und wenn ich was aus dem amiland brauch.. lass ich es grundsätzlich erst zu nen kumpel in amerika schicken...der pakt es um und schickts mir dann privat
ich brauch da gar nichts erzählen
wie isn das nun genau mit der speicherung der daten, wenn man mal beim zoll erwischt wurde ? Kennt sich da jemand genau aus ?
Es wäre doch ein leichtes in unserer Zeit dieses Daten elektronisch zu speichern, um so für die zukunft effizienter arbeiten zu können.
Also ich hab das mit der Speicherung hier im Forum schon öfters mal gelesen !
also speichern des empfängers glaub ich nicht... aus eigener erfahrung
speichern des absenders bestimmt...wenns sehr oft vorkommt
es gab mal in nen thread nen fall wo ein aufkleber auf den paket war, das der empfänger für tabak versand bekannt ist