Stichfester Beweis

  • Hi, kann mir vllt. jmd einen link zu einer Seite geben , wo steht ,dass es erlaubt ist Tabak , der bei uns nicht erlaubt bis zu einer Masse von 5 kg in Deutschland legal einzuführen ? Weil ich wollt mal bei HookahCompany bestellen , aber meine Elter glauben nicht immer alles und wenns einfach hier im forum steht erst recht nicht : / !!! ach und warum es legal ist weiss ich schon , weil es ja privat und nicht gewerblcih ist ;) danke für die antworten ..

  • Zitat

    Original von grafix
    bis 3kg ist privat ab 3kg wird es als gewerblich angesehn und es ist verboten


    Nein, eigentlich 5 kg, allerdings gibt es keine feste Regelung dafür! Wenn die ein Beamter ans Bein pissen will kann er das eben auch shcon bei 4,5kg oder so und ein anderer lässt es mit 5,5 noch durchgehen. Man kann das nicht verallgemeinern, da es keine feste Vorschrift gibt!

  • Zitat

    Original von #firefox


    Nein, eigentlich 5 kg, allerdings gibt es keine feste Regelung dafür! Wenn die ein Beamter ans Bein pissen will kann er das eben auch shcon bei 4,5kg oder so und ein anderer lässt es mit 5,5 noch durchgehen. Man kann das nicht verallgemeinern, da es keine feste Vorschrift gibt!



    /me 25kg verzollt als Privat für 30€ :D



    Aber wie gesagt, ab 4 kg anns passieren, ab 5 wirds kritisch



    Nen Gestezt mit "ab 5kg = gewerblich" gibts net

  • mhm hab mich auch mal umgeschaut , aber nur das hier gefunden .. http://zoll.de/b0_zoll_und_ste…/b0_versteuert/index.html
    zählt aber glaub ich nur wenn du von wo kommst und etwas mit nehmen willst , wie es aber aussieht wenn du was bestellst hab ich nicht gefunden .. oder ist das gleich ?

  • geh mit deinen eltern zum zoll un frag nach, die werden dir auskunft geben... einfachster und sicherster weg, und vor allem kann man sich das schriftlich geben lassen und wenns dann doch probleme gibt kann man sich auf das schriftliche berufen und man ist im recht, ende aus basta

    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit ihrer Bewunderer zusammen

  • Zitat

    Original von Cyp12die4
    omg... Wie hast du das mit den 25kg denn bitte gemacht?!?! 8o


    das war soex ....
    und du musstest mit den 30€ doch sicher nu die mwst nachzahlen nor ?

  • Zitat

    Original von masterB


    das war soex ....
    und du musstest mit den 30€ doch sicher nu die mwst nachzahlen nor ?


    MwSt hab ich net gezahlt.
    Nur Zoll.


    Bin nur hingelaufne zum Zoll, hab gesgat "Hier is der Zettel von meinem Packet, dass im FLughafenlager steht, ich wills haben"

  • Ein Paket kann auch schon ab 2 Kilo oder noch weniger als gewerblich eingestuft werden, das liegt an der Einstellung der Zollbeamten. Eine wirkliche Regelung dafür gibt es nicht. Aber unter 2,5kg bist du relativ sicher noch privat würd ich jetzt mal sagen.


    Ich weis das, weil ich schon ein Paket mit 5,5kg als gewerblich beim Zoll liegen hatte.



    Mfg
    Apfel

  • Also, da von mir 4 kg beim zoll liegen und ich heute Mittag mit denne telefoniert habe, weiß ich, dass alles bis 1 kg privat ist und bei allem darüber ein Gewerbe vermutet wird.
    Allerdings sehen einige Beamte das scheinabr nicht so eng, liegt vll am Bekanntheitsgrad der Shisha in Deutschland.



    Sascha

  • Zitat

    Original von wannabe
    Heißt das ,wenn ich 1kg Tabak bestelle, werde ich ziemlich sicher nicht gef****?


    Bei nem kg wirst du auf jedenfall nicht verhaftet.


    Zoll musst du sowieso zahlen, egal wie viel du bestellst.


    Ok, 50g sind Zollfrei

  • also ich hab beim zoll jetzt nicht richtiges gefunden .,.. hat denn wirklich niemand ein link , wo des schwarz auf weiß steht ?
    hab nur auf dem link vom spitfire das hier gefunden .. Ein Internethandel mit Tabakwaren ist ausgeschlossen. -.-
    EDIT: und dann würd ich gern wissen ob man jetzt 16 oder 17 sein muss ,steht doch mit dem anfang des 17 . lebensjahr ,sprich 16 oder irr ich mich ?

    Einmal editiert, zuletzt von JOCHEn ()

  • Zitat

    Original von JOCHEn
    EDIT: und dann würd ich gern wissen ob man jetzt 16 oder 17 sein muss ,steht doch mit dem anfang des 17 . lebensjahr ,sprich 16 oder irr ich mich ?


    [...]wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist[...]
    zoll.de