Hallo !
Da der Thread gelöscht wurde, mache ich mal einen auf, den man auch über die Suche finden kann
Ich habe mal eben auf der Seite vom Zoll etwas geschaut und gelesen.
Privat zu Privat
Für nichtkommerzielle Warensendungen ist unter Umständen die Einfuhrabgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen möglich.
* in Sendungen nichtkommerzieller Art,
* deren Einfuhren gelegentlich erfolgt,
* die von einer Privatperson in einem Drittland (ausgenommen Helgoland) an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden,
* die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind,
* die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhalten hat und
* deren Wert den Betrag von 350 EUR nicht übersteigt
Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 kg) 41,70 EUR je kg
Von Unternehmen zu Privat
So wie ich das bis jetzt gelesen habe, kommt man auf diese 120% vom Einkaufspreis, wenn das Paket abgefangen wird, meldet man den Tabak an, so kommt man aber auch irgendwie auf die 120%, somit lohnt sich die Anmeldung doch irgendwie gar nicht
Weiß da einer mehr dazu !