Herstellerklage

  • Ich habe mich gerade gefragt, warum es eigentlich noch keinen Hersteller von Shishatabak gibt, der gegen das 5% Gesetz geklagt (oder sich sonst in irgendeiner Form dagegen gewehrt) hat.


    Prinzipiell wäre es doch das naheliegenste, wenn ein Hersteller darauf bestehen würde, dass das Gesetz für Pfeifentabak gilt, es sich bei seinem Produkt aber eindeutig um eine andere Form von Tabak hält.


    Gäbe es da nicht irgend eine Chance, dass das Gesetz so quasi überprüft werden müsste? Wäre ja schließlich schon etwas anderes als ob wir uns jetzt als Privatpersonen dagegen auflehnen. Meiner Meinung nach dürfen die ihr Produkt ja hier nicht mehr in der ursprünglichen Form verkaufen und das nur wegen eines Irrtums bei der Unterscheidung zwischen Pfeifen- und Wasserpfeifentabak.


    Gerade jetzt wo der Serbetli vielleicht vorm aus steht würde mich mal interessieren was ihr dazu meint. Warum nicht statt sich direkt an den Staat oder die Medien zu wenden, erstmal an die eigentlich genauso leidtragenden Tabakhersteller wenden? Oder kommt man an die vielleicht nicht so leicht heran?

  • Nicht verkehrt was du da schreibst, die Frage ist nur warum hat sich bisher kein Hersteller gewehrt. Ich denke mal das die ihre Gründe haben werden.

    I still believe in paradise. But now, at least, I know it's not some place you can look for. Because it's not where you go. It's how you feel for a moment in your life and if you find that moment, it will last forever...


  • Stimmt, ist komisch dass noch kein Hersteller versucht hat was dagegen zu tun ?(


    Es ist bestimmt irgendwie möglich, einen Tabakhersteller zu erreichen, dann könnte man den ja mal dazu ermutigen!

  • Es gibt Tabakhersteller die was dagegen tun, wie solltet ihr das auch mitkriegen ? frag mal bei against5percent nach

  • Was sollen das heissen? Ich kenne diese Petition, das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun!

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  • wisst ihr wie teuer sone klage werden kann?
    Außerdem ist es ja nur der deutsche Markt, auf den die gut und gerne verzichten können, da die Großkonsumenten sich alle im Nahen Osten aufhalten.


    mfg,
    Black

    Hell, it's about time.
    StarCraft II


    www.missionred.com

  • Zitat

    Prinzipiell wäre es doch das naheliegenste, wenn ein Hersteller darauf bestehen würde, dass das Gesetz für Pfeifentabak gilt, es sich bei seinem Produkt aber eindeutig um eine andere Form von Tabak hält.


    Kleine Info nebenbei: Das Gesetz gilt für Rauchtabak allgemein. Es wird bei der Tabakverordnung nur zwischen Rauch-, Kau- und Schnupftabak unterschieden. Das mit dem Pfeifentabak gibt es nur beim Tabaksteuergesetz. Wird oft verwechselt.

  • Jau is klar, aber ändert ja nichts daran, dass die Hersteller imo eine entsprechende Unterscheidung fordern (könnten)/sollten...

  • hast schon recht aber bei den mengen die nach DE reingeschmuggelt werden haben sie vlt keine großen verluste nach dem abbruch des deutschen markts erhalten und dann nix getan...


    Mfg Felix