Naja aber ich denk mal wenn das Paket schon zu dir nach Hause kommt, hätte der Postbote die Zollnzahung kassieren müssen!
So seh ich ihn der Sache irgendwie einen Fehler: Wenn dein Paket beim Zoll ist kannst es ja entweder zurückschicken lassen oder eben öffnen lassen und nachzahlen. Wenn es jedoch auf dem Zollamt in deiner Anwesenheit geöffnet wurde hast doch keine Möglichkeit mehr es zurück zu schicken!
Kommt das paket jetzt zu dir nach Hause, ohne dass du weißt dass ein Zollzettel drin liegt und du öffnest es, siehst den Zettel und kannst es immernoch zurück schicken ist dies doch eine Abweichung von der normalen Abwicklung oder?
Musste iegentlich schon ein Anderer auf diese Weiße nachzahlen?
Auch leuchtet mir nicht ein, warum dein Paket trotz einer Nachzahlung geliefert wird und du nicht aufs Zollamt eingeladen wurdest, wie dies normalerweiße passiert wenn du was nachzahlen solltest?!
Ein sehr verwirrender Fall!
Greetz
€dit:
Lest euch mal das hier durch: http://www.zoll.de/c0_reise_un…ehr/a0_einfuhr/index.html
Darin steht, dass entweder die Deutsche Post die Zollförmlichkeiten übernimmt und dann anschließend zustellt und den Betrag einzieht! Anderenfalls muss man diese Förmlichkeiten selber erfüllen, d.h. das Paket selber beim Zollamt abholen!
Da ja in deinem Fall durch die Post geliefert wurde, hat diese ja wohl die Zollförmlichkeiten übernommen und hätte den Betrag einziehen müssen. Wenn sie diese Förmlichkeiten nicht übernommen haben, hätten Sie ja das Paket garnicht zustellen dürfen, oder?