Zollabgaben und -bestimmungen FAQ + Richtlinien zum Tabakimport

  • wo ist die Stelle im Eröffnungspost?

    Richtig, dort steht schon "1kg" unter:

    Ist etwas unübersichtlich, weil es erst mit befristeten Ausnahmen für einige Länder losgeht, und die allgemeine Regelung unter "Rest" kommt...

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)

  • Vielleicht könnte in den Eingangspost langsam auch mal der Hinweis, dass 5%+ - Tabak per Versand praktisch überhaupt nicht mehr eingeführt werden darf. Egal, ob privat oder gewerblich. ;(


    Legal bleibt noch die Reisefreimenge. Dazu steht auf den vorhergehenden Seiten ja schon einiges.


    Immerhin setzen die Zollbehörden das seit 2 Jahren verstärkt um. Samt Einschaltung der Lebensmittelüberwachung.
    Der Eingangspost erweckt dagegen immer noch den Eindruck, man müsse nur die jeweiligen Mengen anmelden, unter X-Kilo bleiben und die errechneten Abgaben zahlen.

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  • also ich konnte vor wenigen Monaten noch problemlos Tabak am Flughafen pauschal verzollen, auch kenne ich Leute die regelmäßig Tabak beim örtlichen Binnenzollamt verzollen. Man könnte aber zumindest den Hinweis aufnehmen, dass es keine Garantie auf eine Einfuhr gibt.

    -keine Signatur-

  • also ich konnte vor wenigen Monaten noch problemlos Tabak am Flughafen pauschal verzollen, auch kenne ich Leute die regelmäßig Tabak beim örtlichen Binnenzollamt verzollen.

    Prima! :thumbsup:

    Man könnte aber zumindest den Hinweis aufnehmen, dass es keine Garantie auf eine Einfuhr gibt.

    Genau. Laut Statement des Zolls (von ganz Oben) dürfte die Herausgabe einer Sendung gegen Abgabenzahlung eigentlich nicht mehr möglich sein. Oder das pauschale Verzollen über die Reisefreimenge hinaus.


    Die Realität ist (noch?) vielerorts anders. Mag Unkenntnis sein oder auf Flughäfen der Zeitdruck (und die ohnehin legale Reisefreimenge).
    Durchwinken gegen Geld ist im Zweifel einfacher als einen Vorgang für die Lebensmittelüberwachung draus zu machen.


    Dennoch sollte zumindest der Hinweis vorhanden sein, dass der Zoll bei Verdacht auf mehr als 5% Feuchthaltemittel die Lebensmittelüberwachung einschalten müsste. Dann hätte man ohnehin verloren, weil jede Sorte/Charge kostenpflichtig gestestet werden müsste und bei der Untersuchung zerstört würde. Oder halt alles zurückgehen lassen.


    Die Situation ist ähnlich, wie Parken im absoluten Halteverbot. Verboten ist es überall in Deutschland. Trotzdem mag der eine in Stadt X sagen: "Da kannst du dich ruhig hinstellen. Hier in unserer Straße hat noch niemand ein Knöllchen bekommen". Der Tipp sollte nur nicht lauten: "Parken im absoluten Halteverbot ist überall erlaubt". Sonst macht jemand später in Stadt Y dicke Backen, wenn der Abschleppwagen kommt.


    Drei Posts hier mit Details:


    Behördeninfo an Nightwish


    Stellungnahme der Pressestelle der Bundesfinanzdirektion Südwest (ist federführend für diese Frage zuständig)


    Mögliche Folgen

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  • Theoretisch müssten die Zöllner die übersteigende Menge sogar einsacken. Tatsächlich gibt es bisher aber keine einzige (!) Meldung, dass es auf Flughäfen böse Überraschungen gegeben habe. Cippolino z.B. konnte seinen Tabak ohne Probleme verzollen (s.o.)


    Alle berichteten Fälle drehten sich um Versand.


    Letztlich bleibt alles eine Lotterie ohne "Gewähr". Wieviele Zolldienstellen/Lebensmittelüberwachungsbehörden die "reine Lehre" umsetzen, weiß keiner. Auf welchem Flughafen kommst du auf der Rücktour von den USA wieder an?

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  • Danke!


    FJS München :ugly:


    /Edit: Fliege von LAX nach München und von München weiter nach Nürnberg.. Kofferausgabe somit auch erst in Nürnberg, daher werde ich wohl auch in Nürnberg erst verzollen.


    Würde das Risiko wohl eingehen :naughty:


    /Edit2: Nur für den Fall, dass die das nicht peilen und normal verzollen: Kann ich theoretisch unbegrenzt viel mitnehmen? :ugly:

    Einmal editiert, zuletzt von GreY ()

  • Mit dem unbegrenzten Privatbedarf klappt das leider nicht. (Einziger begeleitender Passagier im Tabak-Frachtflieger - das hätte was :rolleyes: ). Irgendwann gilt das als "gewerblich". Der Eingangspost nennt hier 3 kg.


    Bitte berichte, was draus geworden ist. Ansonsten: Guten Flug und viel Glück!

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  • Wer in Los Angeles ist sollte dringend bei thehookah vorbeischauen, super lässige Jungs mit wahnsinnig viel Auswahl! Konnte dort bisschen abhängen, habe Tabak gekauft und auch bisschen was geschenkt bekommen ;)

  • Denkt ihr, dass sich durch TTIP allgemein etwas an den Importbedingungen ändern wird?
    Finde erstaunlicherweise keine Infos dazu.

    blubb :D



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  • Hi zusammen,
    hatte die Woche schonmal ne frage gestellt, kam aber wohl falsch rüber.


    Ich reise von kos nach bodrum und möchte tabak mitnehmen. 250g pro Person sind ja problemlos erlaubt.
    Allerdings würde ich gerne mehr mitnehmen. Wieviel gramm pro Person wäre denn eine angemessene menge für privatgebrauch das ich in Deutschland dann (pauschal?) Verzollen könnte? (Sind zu zweit) Kann ich es denn erst in Deutschland verzollen oder Krieg ich vom deutschen zoll Probleme weil ich es nicht schon in Griechenland getan habe?
    Angenommen ich kann es in Deutschland verzollen, wäre der preis inkl der Verzollung noch immer niedriger als tabak aus Deutschland ? Kenne mich mit dem Preisen nicht aus.


    Hatte vor jahren mal Tabak mitgebracht, der war perfekt.. Geruch und geschmack... himmlisch!


    Danke für die hilfe:)