Zollabgaben und -bestimmungen FAQ + Richtlinien zum Tabakimport

  • Mit nur 50 g als Privatgeschenk im Polsterumschlag sollte es klappen. (Falls es nicht noch irgendwelche Sonderregeln EU-Schweiz gibt).


    Der Tabak dürfte in dieser Kleinmenge sogar ganz offiziell "feucht" sein. Und unter der Abgabenfreigrenze von ca. 45 Euro für private Geschenksendungen bleibst du sowieso. Allerdings sollten nicht gerade 10 solcher Sendungen pro Tag bei dir eintrudeln...

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)

  • der Zoll durchsucht Privatsendungen ja kaum


    Sagen wir mal: weniger, als die gewerblichen. Selbst bei Privatsendungen gibt es manchmal richtige Kontrollwellen. Entweder wegen verbotener Inhalte wie Arzneien aus Asien. Oder weil vermutet wird, dass der Wert der Geschenksendung deutlich (!) über der Freigrenze liegt. Der Staat hält auch bei ganz normalen Geschenken die Hand auf, wenn er zumindest noch die 19% Einfuhrumsatzsteuer kassieren kann. Im gepolsterten Einschreiben aus der Schweiz kann ja die Markenuhr für 700 Euro liegen - trotz der Deklaration "Privatgeschenk, Wert 15 Schweizer Franken"... Es soll ja auch "Meineid-Genossen" geben...

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  • Gibt es denn schon neue Realerfahrungsberichte aus dem letzten Monat? Wurde verstärkt Tabak beschlagnahmt oder an die Lebensmittelbehörde gesendet? Lohnt es sich überhaupt noch zu bestellen oder gibt es nur noch Ärger beim Zoll? Wie sind Eure Erfahrungen?

  • Wenn viele - und teure - "Totalverluste" eingetreten wären, hätte irgendein Besteller sich schon im Forum melden müssen. Entweder ist die Kontrolldichte gering, das Glück auf Seiten der Besteller - oder der Zoll vor Ort immer noch auf dem alten Stand?
    Vielleicht sind es insgesamt auch deutlich weniger Bestellungen, als noch vor Jahren. Gibt es dazu "Statistiken" aus dem BST-Bereich?

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  • Naja, dann muss ich mich wenigstens nicht um eine BST-Freischaltung bemühen ;) Hätte trotzdem fast Lust auf eine Teste-den-Zoll-Bestellung. Die Duty-Deklaration sollte gleich zur Kontrolle reizen. Zur rechtlichen Sicherheit natürlich nur mit Dosen, in denen statt Tabak ein Springteufelchen steckt: "Schmuggel schadet dem Staatssäckel!" :rofl:

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  • Habe jetzt die Woche mal wieder eine Bestellung losgeschickt. Mal sehen, was das wieder für eine Schmierenkomödie wird...

    Ich wünsche Dir viel Glück! Vielleicht wird es ja ein problemloser Selbstgänger? Bitte poste, was dabei herausgekommen ist.

    In einigen Zollämtern in Hessen lässt sich der Tabak noch regulär verzollen ohne irgendwelches Hin- und Hergeschicke. Scheint wohl viel Willkür dabei zu sein.

    Bei meinen Recherchen im Sommer hatte ich den Eindruck, dass sich gerade die Lebensmittelüberwachungsbehörden nicht darum reißen, wegen einer Privatbestellung großartige Laboruntersuchungen anzuleiern. Da sind die Kapazitäten ohnehin beschränkt. Auch beim Zoll werden wohl die gefährlicheren Sachen (illegale asiatische "Medikamente" inklusive Schlangen in Alkohol) und die besonders häufigen Probleme mit Priorität bearbeitet. Die Gesundheitsschädlichkeit von gelegentlichen Sendungen ausländischenTabaks zum persönlichen Gebrauch dürften nicht gerade oben auf der Liste stehen. Da mag das "Verzollen wie normaler Tabak" den Behörden vor Ort als leichterer Weg erscheinen.

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  • ich bin selbst freiberufler und kaufe div produkte in asien auch kanada und der usa ein. normalerweise regelt DHL die zollanmeldung für meine produkte weil ich eine EORI Nummer habe, die pakete werden praktisch nicht geöffnet nur die außen angebrachte rechnung und inhaltsbeschreibung CN23 wird entnommen und annhand der ausgestellten summe eine rechnung ausgestellt. DHL legt da praktisch den zollbetrag für mich aus.


    wenn es dann doch nicht richtig läuft oder sendungen per USPS US postal service oder DHL "ohne express" laufen kommt es schon vor das ich direkt mi dem zoll kommunizieren muss, aber Tabake und schnaps kaufe ich nie im ausland, diese einfuhr zolle sind katastrophe.
    seit jahren kaufe ich ausl. tabake auf FB gruppen und im bekannten kreis auf bestellung (türkei urlaub) ab.


    derzeit liegt AF zB pro kg bei 40€...

    Hauptpfeifen 2x El Nefes Gazi, El Nefes Khallebo, Gastpfeife Kaya PN330

  • Bei meinen privaten Bestellungen über der Abgabenfreigrenze läuft es ähnlich ab. Wenn sie vom Absender richtig deklariert sind. Bestellungen aus USA oder China werden dann von DHL direkt ausgeliefert mit Aufkleber: "Zollamtlich abgefertigt". DHL kassiert die Abgaben vor Ort, wie bei der Nachnahme. Wenn (gerade asiatische) Versender aber freundlich gemeinte Falsch-Angaben machen wie "Geschenk" oder Waren aufgelistet sind, die Probleme machen könnten, muss ich die Sendung immer beim Zoll abholen. Die dürfen sie ohne mein Beisein grundsätzlich nicht öffnen (damit hinterher keiner behauptet, es würde etwas fehlen).
    Ob aktuell alle Sendungen automatisch kontrolliert werden, wenn ein Versender auf der Zollerklärung "Tobacco" oder "Shisha/Hookah-Tobacco" schreibt, kann ich leider auch nicht sagen. Habe lange keinen Tabak mehr aus Übersee bestellt.

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  • DHL kassiert die Abgaben vor Ort, wie bei der Nachnahme. Wenn (gerade asiatische) Versender aber freundlich gemeinte Falsch-Angaben machen wie "Geschenk" oder Waren aufgelistet sind, die Probleme machen könnten, muss ich die Sendung immer beim Zoll abholen. Die dürfen sie ohne mein Beisein grundsätzlich nicht öffnen (damit hinterher keiner behauptet, es würde etwas fehlen).

    Ich mache dann trotzdem Postverzollung über DHL. Kann man beim Zollamt per mail beantragen.

    -keine Signatur-

  • hey leute


    war mal wieder bei meinem lieben zollamt in schweinfurt und wollte mein paketchen abholen.
    doch leider hat die nette empfangsdame zu mir gesagt das kein wasserpfeiffentabak mehr in deutschland über 5% feuchtigkeit zugelassen ist und dieser sofort zur feutchigkeitsnachprüfung zur lebensmittelkontrolle geschickt wird.
    falls dieser mehr wie 5% feuchtigkeit besitzt wird dieser verbrannt eine rückschickung ist nicht mehr möglich


    hatte von euch schon jemand die gleichen probleme oder kann mir weiterhelfen ?

  • Ja, das wurde auf den vorherigen Seiten bereits erörtert und ich selbst hatte das gleiche Problem. Man könnte spekulieren, die Lebensmittelbehörden testen meist den Tabak nicht, sondern geben ihn ungeprüft frei, da Privatimporte nicht von Belang sind.


    Darauf gibt es aber keine Garantie und ich wusste es damals nicht und habe den Tabak zurückgehen lassen. Kommt wohl auch auf die Bundesländer an, auf vielen Zollämtern in Hessen ist die Verzollung immernoch ohne Probleme möglich, vor allem in Bayern und Thüringen habe ich selbst von vielen Problemen gehört und eben auch in Thüringen selbst erlebt.


    Wenn Du den Tabak prüfen lässt, besteht ein gewisses Risiko, dass er wirklich vernichtet wird, das musst Du selbst entscheiden.