Zollabgaben und -bestimmungen FAQ + Richtlinien zum Tabakimport

  • Hi,
    so, da hier schon oft und immer öfter Fragen zu den Zollabgaben gestellt werden, hab ich beschlossen einen FAQ zu erstellen in dem erklärt wird wie die Abgaben zustande kommen und was man bei wie viel Tabak zahlen muss.
    Auch damit sich jeder selbst mögliche Kosten ausrechnen kann, und es nicht zu bösen Überraschungen kommt.


    So alles was Ihr dazu benötigt sind:


    -Tabak-Einkaufspreis
    -Versand
    -Gewicht


    Wie kommen die Zoll-Abgaben zustande?


    1. Europäischer Zoll (ZOLLEU)


    Ihr braucht dafür euren Gesamt Wert der gelieferten Ware d.h.
    Tabak-Preis + Versand
    Der Abgabensatz beträgt 74,9%
    Jetzt nehmt Ihr:
    Warenwert mal die 74,9%
    und Ihr habt die EU Zoll Abgaben (ZOLLEU). (Das ist aber noch nicht alles)


    2. Die Tabak Steuer (TABST)


    Sie besteht aus zwei Teilen:
    Einem pauschalen Betrag pro Kilogramm (15,66Euro) +
    13,46% des Kleinverkaufspreises (nur Tabak-Preis ohne Versand)


    d.h.:
    1. Ihr nehmt das Gewicht in Kilogramm
    und multipliziert es mit den 15,66 Euro
    2. Jetzt nehmt Ihr den Kleinverkaufspreis mal die 13,46%
    => 1. + 2. = Tabaksteuer (TABST) (immer noch nicht alles :wink: )


    3. Einfuhrumsatzsteuer (EUST)
    Auch bekannt unter Mehrwertssteuer


    Dazu nehmt Ihr die:
    Gesamt Wert + ZOLLEU + TABST und multipliziert das ganze mit 19%
    ----------------------------------
    Endbetrag: ZOLLEU + EUST + TABST = Das was Ihr dem Zoll zahlen müsst


    RECHEN-BEISPIEL:


    Ich kaufe Tabak im Wert von 100Euro + 20Euro Versand
    Der Tabak wiegt 2kg
    (US-Dollar erst in Euro umrechnen)

    ZOLLEU:

    (100Euro + 20Euro) * 74,9% = 89,88Euro


    TABST:
    1. 2kg * 15,66Euro = 31,32Euro
    2. 100Euro * 13,46% = 13,46Euro
    1. + 2. = 44,78


    EUST:
    (120Euro + 44,78Euro + 89,88Euro) * 19% = 48,38Euro
    ----------------------------------
    Also zahlt ihr dem Zoll: 182,95 Euro!!


    Viel Spaß beim ausrechnen und alle Angaben sind so wie sie hier stehen richtig!!


    Danke


    fibU

    Neuer Zollrechner von Zünder (2013)





    Bestimmungen im Reiseverkehr




    Reisen innerhalb der EG



    Folgende Menge ist zoll- und abgabenfrei einzuführen:



    Rauchtabak - 1kg
    oder
    Zigaretten - 800 Stück


    Voraussetzung: nur zu privaten zwecken, nicht gewerblich, kein Handel.


    Sondergebiete die zur EG gehören, aber anders behandelt werden:


    Büsingen, Helgoland, Inselgruppe Färöer, Grönland, Saint Pierre, Miquelon, Mayotte, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Livigno, Campione d`Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio, Aruba und die niederländischen Antillen ,Ceuta und Melilla und der nördliche (türkische) Teil Zyperns.


    Hier gilt die Abgabenfreiheit nur innerhalb der Reisefreigrenzen für nicht EG-Mitgliedsstaaten. Siehe nächstes Thema.



    Reisen ausserhalb der EG



    Auch hier kann man Tabak und Zigaretten Abgabenfrei einführen,. Voraussetzungen:


    - Der Reisende hat die Ware dabei (greifbar im mitgeführten Gepäck oder im Handgepäck)
    - Nur zu privaten zwecken, nicht gewerblich, kein Handel.
    - Bei Tabak ist das Mindestalter 17 Jahre


    Sind obige Bedingungen erfüllt gelten folgende Mengen:


    200 Zigaretten oder 250g Rauchtabak (das "oder" bitte beachten)


    Grenzpendler/Grenzbewohner 50g Tabak oder 40 Zigaretten oder eine anteilige Zusammenstellung.



    Überschreitung der Reisefreigrenze


    Jetzt fallen Einfuhrabgaben an. Bis 350 Euro besteht die Möglichkeit der pauschalierten Abgabenberechnung. Tabak und Zigaretten haben besondere pauschalierte Abgabensätze. Leider entspricht nur 1kg Tabak (oder 250 Zigaretten) der Wertgrenze von 350 Euro (auch mit einer Rechnung).



    Die Pauschalabgaben


    Präferenzberechtigt:
    Zigaretten - 22% des Kleinverkaufspreises
    Pfeiffentabak - EUR 35,40 pro kg


    Nicht präferenzberechtigt:
    Zigaretten - 38% des Kleinverkaufspreises
    Pfeiffentabak - EUR 49,30 pro kg


    Die Abgaben sind vor Ort zu zahlen, hat man nichts dabei wird aber auch eine Frist von 10 Tagen gewährt.



    Hat man mehr als 1kg Tabak oder 250 Zigaretten dabei können die Pauschlierten Abgabensätze nicht mehr angewendet werden und die normale Abgabenberechnung findet statt.


    Tabaksteuer:
    Bei Pfeiffentabak ist das 15,66 Euro je Kilogramm + 13,46% des Kleinverkaufspreises.
    Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt.


    Zoll:
    74,9% des Zollwertes


    EUST:
    19% aufschlagen auf die Bemessungsgrundlage für die EUST (Zollwert + Tabak/Verbrauchssteuerwert + Zoll )


    Ottomans Zollrechner ist die einfachste Methode dies zu berechnen.



    Präferenzländer für einseitige Präferenzen seitens der EG:
    San Marino, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Mazedonien, Türkei, Israel, Westjordanland u. Gazastreifen, Ägypten, Jordanien, (Libanon - unsicher), Syrien, Maschrek-Staaten, Algerien, Marokko, Tunesien, Maghreb-Staaten, Ceuta und Mellila, Färöer, Chile, Mexiko, Südafrika, AKP-Staaten, Überseeische Länder u. Gebiete (ÜLG), Entwicklungsländer (APS), Bosnien-Herzegowina , Serbien, Montenegro, Kosovo, Albanien.




    Bestimmungen im Postverkehr



    Grundsätzlich muss jede Sendung aus einem Drittland verzollt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen was die Gestellung angeht.


    Gestellungsbefreit (Zustellung ohne Zollformalitäten) sind folgende Sendungen:


    - Sendungen Privat an Privat


    - Dürfen nur gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine -andere Privatperson in der EG gesandt werden und
    -ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des ---Empfängers bestimmt sind und
    -der Empfänger vom Absender die Ware ohne Zahlung erhält und
    -der Warenwert darf nicht über 45 EUR liegen.


    Die Menge ist begrenzt auf 50 Zigaretten oder 50g Rauchtabak



    - Sendungen mit geringem Wert


    Alle Sendungen unter EUR 22,00 Warenwert (ausser Alkohol, Tabakwaren, Kaffee, Parfüms und Eau de Toilette).



    Tabak ist jedoch grundsätzlich nicht Gestellungsbefreit und muss immer wie folgt verzollt werden:


    Tabaksteuer:
    Bei Pfeiffentabak ist das 15,66 Euro je Kilogramm + 13,46% des Kleinverkaufspreises.
    Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt.


    Zoll:
    74,9% des Zollwertes (Wert des Tabaks + Versandkosten)


    EUST:
    19% aufschlagen auf die Bemessungsgrundlage für die EUST (Zollwert + Tabak/Verbrauchssteuerwert + Zoll )


    Ottomans Zollrechner ist die einfachste Methode dies zu berechnen.


    (von dannybo)




    Ihr solltet auf jedenfall immer versuchen darauf zu plädieren das der Versand nicht mit hinein gerechnet wird weils ja Privat und nicht gewerblich ist
    begründet das hiermit


    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a...sten/index.html


    hier ist der abschnitt


    Postverkehr
    In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
    Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).



    manche Zollstelle begründet das auch so, aber manche weigern sich auch und begründen das damit, weil die Sendung von einen Shop geschickt wurde, aber probieren solltet ihrs


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    Allgemeine Richtlinien zum Tabakimport


    Es ist legal bis zu 250g Tabak pro Person aus Ländern die nicht der EU angehören für den Eigenbedarf nach Deutschland einzuführen. Bei Ländern die in der EU liegen beträgt die maximale Menge 1kg.
    Dies gilt nur wenn Personen die mindestens 17 Jahre alt sind den Tabak persönlich über die Grenze bringen.


    Per Post dürfen, egal woher die Sendung stammt, nur 50g Tabak verschickt werden.


    Größere Mengen müssen verzollt werden. Die Summe ist abhängig vom Einkaufspreis, der Mehrwertsteuer und dem Verkaufspreis des Tabaks in Deutschland.


    Es gibt einen Richtwert von ca. 3kg ab dem die Tabakeinfuhr als gewerblich gilt und in Deutschland nicht legal ist, da kein Tabak mit Feuchtigkeit über 5% in Dtl. verkauft werden darf. Die ausländischen Tabaksorten liegen aber deutlich darüber.
    -----------------------------------------------------



    edit von Varg:
    Danke Fibu + Antwort hinzugefügt.
    Zollabgaben von dannybo zugefügt
    danke an mr.coolprod (versand info zugefügt)
    edit von OldBoy:
    Richtlinien zum Tabakimport eingefügt
    edit von oldsmoker:
    Sonderregelungen entfernt, da Fristen abgelaufen

    10 Mal editiert, zuletzt von oldsmoker ()

  • Hab den Thread gerade erst endeckt ;)


    2t: Sehr schöne zusammenstellung, sollte wohl alle Fragen klären. :)

    Life's pretty much like a doughnut. Round from the outside, empty inside.


    [Homer Simpson] :D

  • Gefällt mir sehr gut. Find, dass das gepinnt werden kann.

    Zitat

    Original von TpH-Fr€@K05
    was is SuFu? hab aber keine zeit,mit nochwas zu bestellen!


    How 2 make crushed ice:

    Zitat

    Original von jancker
    ich kau auf den eiswürfeln rum und spucks danach in die bowl rein

  • Gefällt mir sehr gut. Die ganzen "Halt dich an die Preisempfehlung" User haben selber wohl noch keine 150€ nachgezahlt. Wer über Preise von knapp 20-25€ pro 250gr wirklich meckert sollte lieber selbst aus Amerika importieren. Den wünsche ich dann auch, dass sie zum Zoll müssen.


    Ich vermisse bei der Umfrage: "über 140€"



    Bye Cyber

  • das ist nicht zwingend so.. ist sehr oft auch weniger.. kommt aufs zollamt an..

    Zitat

    Original von Bl4ze
    ich glaube mp3 hat da gerade das harte stilmittel der ironie zur schwelle
    des sarkasmus angewand ;)


    daran solltet ihr euch doch endlich mal gewöhnt haben!

  • @chilly


    es kommt immer ganz drauf an was deine 2kg kosten. Auch an die anderen es war nur ein Rechen-Beispiel! Bitte nicht auf die eigene Bestellung übertragen! Selber ausrechnen :wink:


    Cyber


    ja stimmt habe die "über 140Euro" Antwort vergessen :oops: Hab bei Varg angefragt ob er es für mich ändert. (Kann ich selbst leider nicht)
    Danke an Varg


    mp3.Oo


    es kommt nicht zwingend auf das Zollamt an. (Dies sind EU-Richtlinien bzw. Deutsche, daran kann das Zollamt nichts ändern).
    aber es kommt auf eure Rechnung (vom Lieferanten), sowie auf die Ahnung des Zollbeamten an....

  • fibU


    klasse zusammenstellung !
    die "eust" ist übrigens nicht die europäische steuer sondern die
    einfuhrumsatzsteuer :wink:


    ich hab das ganze mal in ne excel tabelle gehackt, da brauch man nur noch die 3 werte eintragen (preis,porto,gewicht), den rest rechnet die tabelle. wenns nen mod als download ins 1. posting stellen will --> pn an mich :)



    cu


    ottomann

    Elitärer Tangiersraucher mit Hang zur Stahllunge

  • Joh ganz nett, aber die Sache stimmt nicht ganz. Es gibt eine Grenze (Gewicht), die "angibt" ob der eingeführte Tabak für den Privaten oder für den kommerziellen Verbrauch/Betrieb bestimmt ist. Wenn man diese Grenze dezent überschreitet kann es gut sein, dass gar nichts passiert, wird auch wahrscheinlich so sein. Wenn man diese Grenze aber deffinitiv stark (um 2-3kg über der Grenze) überschreitet und rausgezogen wird, läuft das ganze auf eine gewerbliche Bestellung und die Sache sieht anders aus. Wie die Sache dann aussieht, weis ich nicht, kann ich aber vielleicht bald berichten ;)


    Mfg
    Apfel

  • Apfel
    das musste ja kommen hab schon drauf gewettet wann der Post von dir kommt :D du sprichst aus erfahrung nicht war :D :wink:


    @all
    Ich finde jedoch keine Grenze die genau angegeben wird vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!
    (Soweit ich das verstanden habe ist das bei Händlern und Privat Personen gleich) und ich denke in Apfels Fall denken die Zollbeamten das du den Tabak ohne Genehmigung weiter verkaufst.
    (Nur eine Vermutung) bitte um Mithilfe....


    Danke

  • Hab ich auch gerade entschieden!
    Ich sticky das jetzt und gebe 1 Lobpunkt an fibu für die Arbeit, nen Sticky zu schreiben ist immer was gutes!


    *sticky*



    Bitte haltet den THread einigermaßen Spam-frei.

    Moderating since 2005.



    Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.
    Johann Wolfgang von Goethe
    28.08.1749 - 22.03.1832
    dt. Schriftsteller

  • Zitat

    Original von fibU


    HINWEIS:
    Der Zoll Abgaben Rechner ist upgeloaded!
    Ihr findet ihn mit dem passendem Link im 1. Post.......


    Danke @ ottomann
    fibU :D


    schon sehr Praktisch die Tabelle :!:



    aber mit "abgaben" ist doch gemeint das was man an Zoll bezahlen muss oder?

  • Zitat

    Original von Wissen~Flow~Talent




    ...schon sehr Praktisch die Tabelle :!: ...


    danke für die blumen :D


    Zitat

    Original von Wissen~Flow~Talent


    ...aber mit "abgaben" ist doch gemeint das was man an Zoll bezahlen muss oder?


    jau so ist es, man hätte es auch wegelagerer-gebühr nennen können lol


    in a25 sieht man übrigens wieviel prozent man vom eigentlichen kaufpreis nochmal drauflegen muss. is wirklich knüppelhart wie krass da der staat zugreift :roll:



    cu


    ottomann



    p.s.: das thema wäre erledigt wenn die 5%-regel nicht wär, also alle die es noch nicht getan haben bitte auf meine signatur klicken :wink:

    Elitärer Tangiersraucher mit Hang zur Stahllunge