tabakimport leicht gemacht?...

  • "Bleibt mir fern oder ich rauche den Tabak sofort."


    Also ich stelle es mir ekelig vor feuchten Tabak dei ganze Zeit am Körper tragen zu müssen ;)

    "I found freedom. Loosing all hope was freedom!" - Jack (Fight Club)

  • Zumal wenn dich der Zoll dann erwischt sicherlich eher ungehalten sein wird. Bei Tabak im Koffer kann man sich ja noch doof stellen. Ausserdem sitz mal 4 Stunden mit 3 Kilo Tabak am Koeper im Flugzeug :D
    Da kann ich nur Emirates Business Class empfehlen, da ist dann wirklich genug Platz

    "Fortunately, I found a simple way to drink 8-10 glasses of water: just make sure the water is contained in beer"
    J.H.

  • ^^


    "hmm, tut mir leid, aber ich kann ihnen nicht sagen wie der tabak an meinen körper kam!"


    ma ohne shice... was willst sagen wenn die dich mit tabakpaketen am körper erwischen???
    das du das auch zuhause so machst?
    das das quasi so ABC Wärmeplfaster oder vielleicht nikotinpflasater sind? ;)

  • Zitat

    Original von Happy Wiesel
    schonmal jemand daran gedacht, das zeug am körper zu tragen?
    also die tütchen (im attentäterstil) am körper festkleben?!


    *donk* Na klar. Kein bisschen unaufällig. Nicht das es zeigen würde, das man etwas verbergen will.. Kinners :rolleyes:

    Life's pretty much like a doughnut. Round from the outside, empty inside.


    [Homer Simpson] :D

  • Villeicht denken sie ja nur
    "Das Parfüm is aber geil *auch haben will*"


    Nee, also das würd ich lassen, das kommt ja richtig schon ans Dealen ran.


    Morgen kommts ihr noch mit Verpacken wir es in Kondome und schlucken das dann

  • Gehöre ebenfalls zu der Fraktion die sich da keine Sorgen machen würde!
    Wenn ihr mich fragt sind diese ganzen "Shisha Länder" in Afrika und Asien verdammt korrupt!
    Wollte vor 2 Jahren mit jeder Menge Korallen etc. aus Ägypten ausreisen, war auch noch so doof und hatte diese Tüte in der Hand, als man mich allerdings anhielt habe ich den Typen einfach jedem 2 Doller zugesteckt und gut war!
    Meiner Meinung nach kann man sich auf die Korruptheit dieser Zollbeamten immer verlassen!
    Und das wird beim Tabak genauso sein, obwohl ich meine, das man mich eigentlich sowieso nicht erwischt hätte, wenn ich es im Rucksack gehabt hätte.


    PS: In der Türkei würde ich das allerdings net machen, da sind ja schon Leute für sowas in den Knast gewandert! ;)

  • lol....


    ansonsten legt doch die tabaktütchen in euer "tagebuch"....wenn die das öffnen wollen sagt einfach, dass das eure Privatsphäre verletzen würde *lol*


    oder bei der bibel die seiten rausschneiden und da die tabaktütchen reintun ^^


    Nene, ich denke auch dass ihr euch viel zu viele sorgen macht....ihr dürft halt net zuviel mitnehmen! Falls ihr doch vom Zoll gepackt werdet, zahlt halt die Zollgebühren und verkauft den tabak für 60€ pro 250 gramm bei ebay wenn euch das alles zu teuer war ^^

  • 1. War das nicht wirklich ernst gemeint
    2. ein nicht ganz ernst gemeinter vorschlag zur "handgepäck o. Reisetasche?" - Frage
    3. warum geht ihr immer von 3kg aus?
    4. kann man das immer noch waserdicht verpacken, also nichts feucht!
    5. war ich mich nicht sicher ob die dih am flughafen auch abtasten, bin noch nicht im flugzeug geflogen


    happy wiesel :P

  • also ich weis ja net... aber meine eltern wollen mit meiner schwester für 2 wochen in die türkei...


    wie viel tabak dürfen die dann mitnehmen? 3*250 gramm?


    mutter: volljährig ^^ vater auch; schwester: 11


    was sollen die den bei meiner schwester machen wenn meine eltern sagen: "ja des gehört ihr"


    ich weis noch wo ich mal in der tscheichei war und mir softairs zugelegt hab, wurde eine Familie angehalten mit 3 oder 4 stangen angehalten und da mussten die kinder 11-12 jahre eine zigarette rauchen! naja die mussten halt husten und die eltern mussten drauf zahlen!


    aber ich glaub wenn ich da so ca. 2 kg rüber hol, passiert bestimmt nix! im koffer geht des bestimmt!


    oder wie wärs jeden tag ein paket mit 250 gramm per post? würd glaub auch gehn!


    aber ich bleib ja zuhause! (STURMFREIEBUDE)


    MfG, Arthur

    MfG,


    Arthur220

  • 500g dürften sie legal mit rüberbringen, da deine schwester zu jung ist.
    denke 2k im koffer dürfte auch klappen.
    ansonsten einfach paar verpackungen da lassen und in marmeladengläser umfüllen, müsste eigentlich gehen :)
    wie das mit dem verschicken ist, weiß ich nich.

  • naja versandkosten sind da dann ja auch hammmermäßig hoch!


    aber des kommt ja gar net blöd wenn ich da mit 20 marmeladengläßer im gepäck her komm! :)

    MfG,


    Arthur220

  • hey arthur


    heißt du wirklich arthur??


    ich heiß auch arthur ... fett


    du bist erst der 2 arthur auf dieser welt den ich dann kenne lol


    Big up

    Forumshomies: Greensmoker , Tomi, Aimed und lucas 82110
    Zuletzt Gekauf Bei : Shagga^^ my man :: Alles Super :hail: xD


    Tipp fürs Leben :: "Don't be a Fool, wrap your Tool!"

  • von Leberwurstkompott

    Zitat

    ansonsten einfach paar verpackungen da lassen und in marmeladengläser umfüllen, müsste eigentlich gehen


    naja er hat was mit marmeladengläßer gesagt und ich hab ihn gefragt ob des nicht etwas zu scheiße rüber kommt!


    Rastaman123


    ja ich heis auch Arthur! wo kommst du den her, wenn du keine anderen arthurs kennst? ^^


    MfG, Arthur

    MfG,


    Arthur220

  • also ich fliege morgen in die türkei, jetz is mir schon bisschen mulmig grade, weil alle hier schreiben " außer in der trükei, da sind die schon härter"^^. man wird doch vom zoll erst überprüft wenn man am flughafen ankommt oder? und is das kein zollvergehen wenn ich einfach durch die schranke gehe wo draufsteht das ich nix zu verzollen habe? weil wenn ich dann erwischt werde is denen doch klar dass ich das schmuggeln wollte oder?

    bitte nicht mehr schlagen

  • Hi!
    Hab da mal ne Anfrage beim Zoll gemacht!
    Also hier:



    > Fachliche Frage:
    >
    > Guten Tag!
    > Habe vor, aus meinem Urlaub in Tunesien etwas mehr Wasserpfeifentabak
    > als die Freimenge (bei 2 personen 500gr) mitzubringen. Möchte den Tabak
    > dann natürlich versteuern lassen.
    > Nun meine Fragen: Wieviel bezahle ich genau pro Kilogramm drauf? Zu was
    > zählt Wasserpfeifentabak? Wieviel dürfte ich maximal mitbringen zum
    > versteuern (privat)? Habe leider nichts genaues gefunden.
    > Über eine detaillierte Anwort würde ich mich freuen!
    > Vielen Dank im Vorraus!


    ANTWORT:


    Sehr geehrter Herr ******,


    hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.


    Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Reiseverkehr
    (Einfuhr in die EU bzw. Deutschland) sind Artikel 45 bis 49 der Verordnung/EWG
    Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im
    persönlichen Gepäck der Reisenden vom 03.12.1974 (BGBl. I S. 3377) –mehrfach
    geändert-.
    Der allgemein interessierende Inhalt der vorgenannten Rechtsgrundlagen ist wie
    folgt abrufbar:
    http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
    außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Reisefreigrenzen
    Dort finden Sie unter anderem die Wertgrenze für Reisefreimengen im privaten
    Reiseverkehr aus Nicht-EU-Ländern, (175 Euro) und andere nützliche
    Informationen bezüglich Zollfragen.


    Ebenfalls hinweisen möchte ich auf die Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den
    Zoll", die Sie als Download unter
    http://www.zoll.de/e0_download…ichungen/s0_reisezeit.pdf
    erhalten, oder in gedruckter Form beim Bundesministerium der Finanzen, Referat
    Bürgerangelegenheiten, 11016 Berlin anfordern können.
    Abgabenfrei (kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer) sind bis zu den in der
    angegebenen Internetanschrift genannten Wert-/Mengengrenzen solche Waren, die
    gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für
    den eigenen Haushalt oder als Geschenk im persönlichen Gepäck mitgeführt werden
    (Reisemitbringsel).


    Sind die 175 Euro (bzw. die Mengen) überschritten, besteht im Reiseverkehr
    unter den vorgenannten Voraussetzungen bis zu einem Wert von 350 Euro (bzw.
    innerhalb bestimmter Mengen) die Möglichkeit einer Pauschalverzollung.
    Bei der Pauschalverzollung werden für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen in
    einem Betrag 13,5% des Warenwertes bei nicht präferenzberechtigten Waren, bei
    präferenzberechtigten Waren 10 % (§ 29 Absatz 2 Nr. 8 Zollverordnung) bzw. ein
    bestimmter Abgabensatz je kg/Liter/Stück (§ 29 Absatz 2 Nr. 1-7 Zollverordnung)
    erhoben.
    Die Unterscheidung präferenzberechtigte/nicht präferenzberechtigte Waren können
    Sie wie folgt einsehen:
    http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
    außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der
    Reisefreigrenzen > "Zollbegünstigungen" im Reiseverkehr


    Die pauschalierten Abgabensätze bei Überschreitung der Reisefreimenge können
    Sie wie folgt abrufen:
    http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
    außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der
    Reisefreigrenzen > Pauschalierung


    Die Einfuhrzollbestimmungen bei der Einfuhr in die Europäische Union sind immer
    davon abhängig, welcher Zolltarifnummer ein Produkt zugeordnet wird. Die
    Zolltarifnummern beruhen auf dem internationalen Harmonisierten System, das in
    vielen Ländern angewendet wird. Über die Zolltarifnummer und das Herkunftsland
    kann man Aussagen zu den Zollsätzen und evtl. Genehmigungspflichten machen. Die
    Europäische Kommission bietet unter der Adresse
    http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/home.htm einen kostenfreien
    Zugriff auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an.
    Dort können Sie die Warenansprache nachvollziehen, Zollsätze abrufen und
    Handelsbeschränkungen einsehen. Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der
    Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unserer Homepage
    http://www.zoll.de Stichwort: „Zolltarif TARIC“ ermöglicht.
    Wasserpfeifentabak in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des
    Inhalts von 500 Gramm oder weniger wird der Codenummer 2403 1010 00 0 des
    Zolltarifs zugewiesen. Verbrauchsteuerrechtlich gilt Wasserpfeifentabak als den
    Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis, da er statt aus Tabak ganz oder
    teilweise aus anderen Stoffen besteht und zum Rauchen geeignet ist. Er gilt
    somit als Rauchtabak.
    Die Reisefreigrenze für Rauchtabak liegt bei 250 g, wenn der Einführer
    mindestens 17 Jahre alt ist.
    Die darüber liegende Menge bis zu 1 kg wird im Rahmen der Pauschalierung
    besteuert. Die Pauschalierung der Einfuhrabgaben (umfasst alle Einfuhrabgaben
    wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) kann angewendet werden, wenn die
    Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder als Geschenk
    bestimmt sind und der Wert der einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel den
    Betrag von 350 EUR nicht übersteigt.
    Der pauschalierte Abgabensatz liegt für Pfeifentabak bis zu einer Menge von 1
    kg bei präferenzberechtigten Waren bei 41,70 EURO je kg anderen Waren bei 71,00
    EURO je 1 kg.
    Der Abgabensatz für präferenzberechtigte Waren wird bei privaten Einfuhren im
    Reiseverkehr angewendet, wenn sich die Waren im persönlichen Gepäck eines
    Reisenden befinden (z.B. Koffer, Reisetasche), - der Gesamtwert der von einem
    Reisenden mitgeführten Waren die in der jeweiligen Präferenzregelung
    vorgesehene Wertgrenze (Tunesien= 1.200,- €) nicht überschreitet, die Waren
    ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder zum Ge-
    oder Verbrauch in dessen Haushalt bestimmt sind und sie weder durch ihre
    Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Vermutung Anlass geben, dass die
    Einfuhr zu kommerziellen Zwecken erfolgt, der Reisende mündlich anmeldet, dass
    die Waren präferenzberechtigt sind und an der Richtigkeit der Anmeldung keine
    Zweifel bestehen.
    Übersteigt der Wasserpfeifentabak das Gewicht von 1 kg, ist keine
    Pauschalierung mehr möglich. Die Einfuhrabgabenerhebung erfolgt dann getrennt
    nach Zolltarif.
    Er unterliegt damit einem Drittlandszollsatz von 74,9%. Der Präferenzzollsatz
    bei einer Einfuhr aus Tunesien beträgt "Null" (zur Anwendung des
    Präferenzzollsatzes siehe oben). Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz)
    beträgt 16%. Wasserpfeifentabak unterliegt auch der Tabaksteuer, gilt als
    Rauchtabak (siehe oben) und unterliegt als Pfeifentabak einem Steuersatz von
    15,66€ je Kg und 13,46% des Kleinverkaufspreises.
    Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als
    Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für
    Rauchtabak je Kilogramm bestimmt. Häufig wird nur ein Packungspreis, der auf
    volle Euro und Cent lauten muss, bestimmt. Dann gilt als Kleinverkaufspreis der
    Preis, der sich aus dem Packungspreis und dem Packungsinhalt je Stück oder
    Kilogramm ergibt. Für Tabakwaren derselben Marke oder entsprechenden
    Bezeichnung in mengengleichen Packungen ist derselbe Kleinverkaufspreis zu
    bestimmen.
    Die Bestimmung des Kleinverkaufspreises kann ein Hersteller mit Sitz in einem
    anderen Mitgliedstaat einer im Steuergebiet ansässigen Person, die zum Bezug
    von Tabakwaren unter Steueraussetzung aus anderen Mitgliedstaaten berechtigt
    ist, übertragen (§ 5 TabStG).
    Ich weise Sie darauf hin, dass eingeführter Wasserpfeifentabak in letzter Zeit
    vermehrt von den Zollbehörden zurückgehalten wurde, da lebensmittelrechtliche
    Bestimmungen bezüglich des Feuchtigkeits- bzw. des Glyzeringehaltes nicht
    beachtet worden sind. Weitere Einzelheiten dazu teilen Ihnen die
    Lebensmittelüberwachungsbehörden mit
    (http://www.lebensmittelkontrol…n/unterseiten/ueberwachun
    gsbehoerden.htm).
    Ich bitte Sie unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
    Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
    muss.
    Sie sollten hier die Rechnung über den Kauf vorlegen.


    Zahlung:
    Bei Privateinfuhren erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Zollabfertigung die
    Zahlung des Abgabenbetrages.
    Kartenzahlung
    Einige große Grenzzollämter werden zurzeit mit Kartenlesegeräten ausgestattet.
    Damit wird künftig auch die Zahlung mit EC- oder Kreditkarten möglich sein.
    Nach Wegfall der Einlösungsgarantie von Euroschecks ist die Suche nach
    Alternativen erforderlich geworden. Auch den Veränderungen im Hinblick auf die
    Zahlungsgewohnheiten muss - insbesondere vor dem Hintergrund einer
    Modernisierung der Zollverwaltung - Rechnung getragen werden.
    Zahlungen mit Kreditkarten werden allerdings auf den Reiseverkehr beschränkt
    bleiben.


    Weitere Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auch auf unserer
    Internetseite http://www.zoll.de/ und speziell zum Reiseverkehr unter der
    Rubrik Reise und Post – Bestimmungen im Reiseverkehr.


    Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Hanakam
    -------------------------------------------------------------
    Zoll–Infocenter
    Friedrichsring 35
    63069 Offenbach am Main
    Telefon: +49(0)69 469976-00
    Telefax: +49(0)69 469976-99
    E-Mail: info@zoll-infocenter.de
    Internet: http://www.zoll.de
    Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
    Montag – Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
    Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.
    -------------------------------------------------------------

    Referenzen: 1 2 3 4 etc.

  • danke dass du das gepostet hast^^
    bin jetz etwas runtergekommen von meiner "aufregung"
    was mich noch interessieren würde wäre wie teuer man zu stehen kommen würde wenn man nix verzollen lässt und erwischt wird.
    würde wenn ich ein kg dann mitnehme glaub ich auch versteuern lassen.

    bitte nicht mehr schlagen

  • Also alles was ihr wissen müsst über den Zoll und die Angaben, Freigrenzen etc. etc. findet ihr im ersten Post des folgenden Thread:


    Zollabgaben und -bestimmungen FAQ


    Was ihr dort nicht findet, ist die Strafe die ihr zahlen müsst, wenn ihr beim schmuggeln erwischt werdet... soweit ich das weiß ist es einfach nur der doppelte Zoll (was sehr hoch sein kann). Aber nagelt mich nicht darauf fest, ist wohl Ermessenssache. Denn wenn die Euch eine gewerbliche Einfuhr anhängen siehts ganz duster aus.


    Und nicht vergessen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!".

    Kennst Du eine Adresse für feuchten Tabak in FFM? PN please =)

    Einmal editiert, zuletzt von dannybo ()