Tabak aus dem USA bestellen

  • Hey Leute!


    Wollte mal fragen ob jemand Ahnung hat oder sogar selbst die Erfahrung gemacht hat.


    Will 250 Gramm Tabak (Social Smoke) aus dem USA hier nach Deutschland bestellen.


    Welche Zollkosten erwarten mich dann? Habe im Internet gelesen, dass unter 250 Gramm keine Mehrkosten entstehen und hier im Forum Unter 50 Gramm. was stimmt jetzt?


    Liebe Grüßen & einen schönen heilig Abend :)!

  • 50 g sind korrekt.
    250 g darfst du als Eigenbedarf bei der Einreise mitführen.


    wenn du nicht total süchtig nach einem bestimmten Geschmack bist, solltest du dir die Bestellung gut überlegen.
    finanziell lohnt sich das kaum. es kommen hohe Versandkosten dazu, und versteuern musst du idR. den kompletten Rechnungsbetrag, also Produkt- und Versandkosten!


    im Detail findest du es hier erklärt:
    Zollabgaben und -bestimmungen FAQ + Richtlinien zum Tabakimport

  • Lass es sein wir durften mal 240 Euro Zoll und was da alles zukommt bezahlen für 750gr. Und das war nur auch der Schweiz.
    Ich weiß nicht ob es hier oder in einem anderem Forum war, da haben die User eine Sammelbestellung aus der USA gemacht und die Zollkosten wurden aufgeteilt.

  • , da haben die User eine Sammelbestellung aus der USA gemacht und die Zollkosten wurden aufgeteilt.


    Eigentlich steigen die Zollkosten linear mit dem zu verzollendem Gut. Bestellst du Tabak für 50€ zahlst du auf 50€ die Steuern und Abgaben, bestellst du für 400€ dann zahlst du entsprechend für 400€ Warenwert. Entweder ich verstehe etwas total falsch oder es lohnt sich gar ncht.

  • Also ich hatte mir vor Weihnachten bei smoking hookah was bestellt und war mir den Kosten auch bewusst, aber das war mir in dem Fall egal da es Tabak war den man in Deutschland nicht bekommt und der auch nicht mehr produziert wird.

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  • Ich wollte demnächst auch nochmal bestellen diesmal um die 2 Kilo und hab eben nimm Zoll telefoniert um abzuklären wie hoch genau die Zoll Kosten wären. Da hieß es es sei mittlerweile generell verboten und wenn der Tabak kommt zahlt man die Strafe aber er wird vernichtet.

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  • So ich war eben nochmal wegen nem paket was nichts mit Tabak zu tun hat hier auf dem Zollamt. Und hab da nochmal mit dem Beamten gesprochen er sagte mir dass das was ich über die Hotline erfahren habe dass es generell verboten sei nicht stimmt. Ich müsse einfach nur mit Einfuhr Kosten von ca 78 Prozent vom Einkaufswert rechnen. Wollte das nur nochmal kundtun hier. Ich werde auf jedenfalls weiter in Amerika bestellen sie Zoll Kosten sind mir egal weil es gibt dort etliches gutes was man hier nicht bekommt

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  • Ich habe vor ein paar Tagen eine Bestellung mit 1000g in den USA aufgegeben. Das Paket ist schon auf dem Weg zu mir, bin gespannt wie viel ich zahlen muss.


    Auch wenn ich mich doof und dämlich zahle aber zu 90% findet man hier in DE nur noch Schrott auf dem Markt oder nicht mein Geschmack. Als ich letztens irgendwelche Spongebob Dosen für 28,90€ gesehen hab, bin ich rückwärts raus. Einfach nur noch lächerlich, diese Flut an Tabakmarken, jeder versucht irgendwie Kohle zu machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Oronnun ()

  • Tangiers! Wenn das vernichtet wird beim Zoll, dann wars das für mich mit dem Shisha rauchen. Hat sich hier leider alles sehr negativ entwickelt in DE.


    Rauchfertiger Tabak, große Auswahl. Finde nicht nur negative Entwicklung am deutschen Markt. Auch unter den vielen Sorten gibt es immer mal wieder gute Marken mit tollen Aromen. Ich brauche nicht unbedingt Tangiers, auch wenn ich nach wie vor ein großer Fan bin.

  • Geht mir genauso Jan.


    Ich trauere zwar Tangiers Kashmir Cherry hinterher. Bei 40 € hat aber der Spaß ein Loch.


    Da gönn ich mir dann doch nen Zomo Strong oder Adalya Black. Zur zwei von vielen guten (stärkeren) Tabakmarken.


    Aber naja, ich war letztes Jahr in den USA, vergeblich auf der Suche nach Tangiers. Viele haben den aus dem Sortiment genommen, da die Qualität anscheinend nicht mehr passt. So die Aussage von einigen Händlern dort. Eventuell ist es der gleiche Effekt wie bei uns in DE das der deutsche Al Fakher anders ist als der ausländische :lol:



    Oronnun, viel Glück ! :)

  • Das wäre mir sogar egal ob die Packung 40 oder 60€ kostet. Hauptsache ich hab was gutes zum rauchen.


    Ich hatte schon vieles durch und nix richtig gescheites bei.


    Adalya Black -> Ich weiß nicht ob das die erste Charge war aber das war so krass feucht, selbst mit Zewa ausdrücken ist mir alles am kochen gewesen!


    Zomo Black -> Einzige Menthol Bombe egal welche Sorte, sagen auch ganz viele Reviewer.


    Kismet -> War perfekt vorallem in Black Lemon hätte ich baden können. Und dann haut der Michael da in jede Sorte Honig rein und es läuft leider nicht mehr gescheit und fühlt sich für mich ganz komisch im Rachen an (ich vertrage den Honig nicht). Geht meinen Freunden aber sehr ähnlich.


    7nights Black -> Trau ich nicht mehr über den Weg


    AF -> Hat stark nachgelassen, seitdem die wieder eine eigenständige Deutsche Produktion haben wegen den Nummern und der Farbe vom Tabak


    Und die ganzen verwaschenen Virginia Marken, die mit einer Charge kommen und dann wieder verschwinden. Das ist nix für mich.



    Danke, ich geb euch Status sobald ich mehr weiß! :thumbsup:

  • Tabak ist beim Zoll angekommen und war auch gerade da. Paket wird weggeschmissen weil keine Deutschen Warnhinweise. Der Staat hätte sich dumm und dämlich verdient aber stattdessen schmeißen die das jetzt weg. Was ein Witz.... :thumbdown:

  • Tabak ist beim Zoll angekommen und war auch gerade da. Paket wird weggeschmissen weil keine Deutschen Warnhinweise. Der Staat hätte sich dumm und dämlich verdient aber stattdessen schmeißen die das jetzt weg. Was ein Witz....

    Ich glaube da hätte ich nicht ruhig bleiben können...

    Wer mit Selbstzündern raucht, hat die Kontrolle über sein leben verloren. :lol:

  • Tabak ist beim Zoll angekommen und war auch gerade da. Paket wird weggeschmissen weil keine Deutschen Warnhinweise. Der Staat hätte sich dumm und dämlich verdient aber stattdessen schmeißen die das jetzt weg. Was ein Witz.... :thumbdown:

    Ich glaube da hätte ich nicht ruhig bleiben können...

    Interessante Sache. Auch wenn der Thread schon paar Monate alt ist dachte ich , ich schreibe mal meinen Senf dazu.
    Es sieht so aus als wäre das von Zoll - Amt zu Zoll-Amt anders. Ich kenne bekannte die regelmäßig Tabak in den USA bestellen , die meisten bleiben aber alle bei der maximal Grenze von 1KG da es sich nicht wirklich nicht mehr lohnt falls das Paket abgefangen werden sollte da ab einer Grenze von 1KG + zusätzliche Kosten und steuern , zu den bereits anfallenden Kosten entstehen.


    Worauf ich hinaus will ist , ich habe bisher nie gehört das ein Zollamt tangiers bzw Tabak aus den Staaten vernichtet hat daher bin ich recht entsetzt und vor allem gespannt. Ich habe sonst meinen tangiers bei den Kollegen für 40-45€ je OVP abgekauft doch dieses Mal wollte ich es mal selber probieren. Wir hatten aber auch „sicherheitshalber“ mal beim
    Zoll angefragt um mit ungefähren Kosten bereits rechnen zu können und somit zitiere ich mal den Part bzgl der anfallenden Kosten vom
    Zoll-Amt (Achtung diese variieren ebenfalls von Amt zu Amt)



    „Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.
    Beispiel
    Rechnungspreis: 100,00 Euro, Versandkosten: 10,00 Euro
    Rechnungsendbetrag: 110,00 Euro
    Warenwert: 110,00 Euro
    Die Erhebung und Entrichtung der Verbrauchsteuer für Tabakwaren erfolgt unabhängig vom Warenwert der Sendung.
    Nach dem Tabaksteuergesetz unterliegt Wasserpfeifentabak der Tabaksteuer:
    Für Pfeifentabak/Wasserpfeifentabak beträgt die Steuer 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 22 Euro je Kilogramm, § 2 TabakStG,.


    Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro
    Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.
    Beispiel
    Rechnungspreis: 100,00 Euro, Versandkosten: 10,00 Euro
    Rechnungsendbetrag: 110,00 Euro
    Warenwert: 110,00 Euro
    Verbrauchsteuer: s.o.
    Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent): 20,90 Euro


    Warenwert größer als 150 Euro
    Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet.
    Abgabenberechnung nach dem Zolltarif
    Bei der Abgabenberechnung nach dem Zolltarif wird jede anfallende Abgabenart (z.B. Tabaksteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) einzeln berechnet.
    Die Höhe der Einfuhrabgaben hängt nicht allein vom Zollwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.
    Hinweis
    Der Begriff Zollwert entspricht nicht dem Begriff Warenwert bzw. Gesamtwert.
    Der Gesamtbetrag an Einfuhrabgaben ergibt sich dabei aus folgenden Abgabenarten:
    -Zoll für alle eingeführten Waren,
    -eventuell Verbrauchsteuern, dazu zählen u.a. Tabaksteuer für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren und
    -Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren.
    Der zu zahlende Zollbetrag ergibt sich aus dem Zollwert der Ware und dem entsprechenden Zollsatz. Der Zollwert wird nach den allgemeinen zollwertrechtlichen Vorschriften ermittelt.
    Die zu erhebenden Verbrauchsteuern errechnen sich grundsätzlich anhand der eingeführten Warenmenge und des entsprechenden Verbrauchsteuersatzes (s.o).
    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich des Zolls und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch zuzüglich der anfallenden Verbrauchsteuern.
    Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 Prozent, für einige Waren, wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent.


    Achtung:
    Für Tabakerzeugnisse gelten für das Verbringen in die EU besondere Vorschriften, es sind Verbote und Beschränkungen, insbesondere nach dem (Tabakerzeugnis Gesetz) TabakerzG und der TabakerzV (Tabakerzeugnis Verordnung) zu beachten.
    Tabak- und pflanzliche Raucherzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Packungen und Außenverpackungen mit den gesetzlich erforderlichen Warnhinweisen in der vorgeschriebenen Gestaltung, Anbringung sowie den Erkennungs- und Sicherheitsmerk-malen versehen sind (§§ 6 und 7 TabakerzG, 11 ff. TabakerzV). Insbesondere gilt:
    Für Wasserpfeifentabak ist - neben dem allgemeinen Warnhinweis des § 12 TabakerzV "Rauchen ist tödlich" und der Information "Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind."- zusätzlich kombinierte Text-Bild-Warnhinweise (u.a. sog. "Schockbilder") anzubringen. Diese müssen 65 % der für sie vorgesehenen Flächen einnehmen und den weiteren Anforderungen des § 14 TabakerzV genügen. Der allgemeine Warnhinweis und die Informationsbotschaft müssen entsprechend der Anforderungen des § 13 TabakerzV gestaltet und angebracht sein.


    Sind diese Warnhinweise nicht vorhanden, wird das Erzeugnis zur Überprüfung der Einfuhrfähigkeit an die Marktüberwachungsbehörde geschickt. Sollte das Erzeugnis nicht einfuhrfähig sein, so kommt für Sie die Wiederausfuhr oder die kostenpflichtige Vernichtung in Betracht.


    Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.„