Gebrauchten Tabak verkaufen

  • Hi Leute,


    hab in der Suche nichts dazu gefunden.
    Hab mir die Frage gestellt ob man generell gebrauchten Tabak verkaufen darf? Bei Ebay und anderen Plattformen ist es laut AGB nicht erlaubt, aber sagt die Rechtslage was dazu?


    Denke privat sollte es keine Probleme geben, aber wie siehts online oder gewerblich aus?


    Hoffe da weiß jemand was :)

  • Mit "gebraucht" meinst du geöffnete Packung oder schon gerauchten Tabak? ?( :ugly:

    Gewerblich darfst du grundsätzlich nur OVP mit Steuerbanderole verkaufen.

    "Privat" ist das im Rahmen kein Problem... Solange es halt auch privat ist. ;)


    Gruß Kei


  • Denke privat sollte es keine Probleme geben, aber wie siehts online oder gewerblich aus?

    Online kann ja auch durchaus privat sein. Ich würde nur dahingehend schauen, dass da keine Gewinnabsicht liegt. Sobald du Gewinn machst und eine Gewinnabsicht dahinter steckt, würde ich es lassen.
    Ich würde einem dazu nur raten, wenn es wirklich hobbymäßig läuft, d.h. wenn du das nur machst damit du so viele Sorten testen kannst wie es nur geht, ohne jedes Mal eine große Packung zu kaufen oder wenn du ein solcher "Gutmensch" bist und anderen ermöglichen willst, soviel zu probieren, wie es nur geht, ohne jedes Mal eine große Packung zu kaufen. Ich habe durchaus auch schon mal Shots gekauft, aber eher von Sorten, bei denen ich nicht weiß, ob es mein Fall sein würde: Ich bin eher der fruchtige Raucher. Bevor ich mir etwas kaufen würde was zum Beispiel in Richtung Cappucino gehen würde bespielsweise oder den Farmer, greife ich zu einem Shot wenn möglich

  • Naja Shots darf ein richtiger Onlineshop aber auch nicht vertreiben. Wie es mit den kostenlosen Shots, die manche gerne dazulegen aussieht weiß ich nicht. Inwieweit dass zulässig ist weiß ich nicht.
    Und zu den ganzen FB-Gruppen wo man Shot-Pakete bestellen kann, wo man davon ausgehen kann, dass derjenige Gewinnabsichten hat. Legal geht anders :naughty:

  • Naja Shots darf ein richtiger Onlineshop aber auch nicht vertreiben. Wie es mit den kostenlosen Shots, die manche gerne dazulegen aussieht weiß ich nicht. Inwieweit dass zulässig ist weiß ich nicht.
    Und zu den ganzen FB-Gruppen wo man Shot-Pakete bestellen kann, wo man davon ausgehen kann, dass derjenige Gewinnabsichten hat. Legal geht anders :naughty:

    Schätze, dass die Gratis-Shots die dazugelegt werden unbenklich sind, da keine Gewinnabsicht etc.
    Die Tage hat ein Tabakhersteller in einer Facebookaktion seinen neuen Tabak promotet. Man sollte wie immer Sharen, liken und Freunde verlinken und hat dafür einen Shot bekommen. Ich vermut dass der Tabakhersteller diesen Weg nicht gegangen wäre, wenn es nicht erlaubt wäre, da die Konkurrenz groß ist und bestimmt ein anderers Unternehmen slches Vorgehen abmahnen lassen würde.

  • Gewinnabsicht wird bei Gewerbetreibenden ohnehin unterstellt . ;)


    Der Knackpunkt ist die Tabaksteuer. Sobald ein Händler Shots abpackt und gegen Bares abgibt, stellt er neue Kleinverkaufseinheiten her. Die müssten neu versteuert werden und allen weiteren Anforderungen (wie Steuerbanderole) genügen.


    Kostenlose Warenproben in geringem Umfang sind dagegen erlaubt. Dieser Tabak wurde bereits voll versteuert und es ist kein weiteres Geld im Spiel, von dem der Staat noch etwas abkassieren könnte.

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)

  • Gewinnabsicht wird bei Gewerbetreibenden ohnehin unterstellt . ;)

    Der Knackpunkt ist die Tabaksteuer. Sobald ein Händler Shots abpackt und gegen Bares abgibt, stellt er neue Kleinverkaufseinheiten her. Die müssten neu versteuert werden und allen weiteren Anforderungen (wie Steuerbanderole) genügen.

    Kostenlose Warenproben in geringem Umfang sind dagegen erlaubt. Dieser Tabak wurde bereits voll versteuert und es ist kein weiteres Geld im Spiel, von dem der Staat noch etwas abkassieren könnte.

    Gewinnabsicht wird bei Gewerbetreibenden ohnehin unterstellt . ;)


    Der Knackpunkt ist die Tabaksteuer. Sobald ein Händler Shots abpackt und gegen Bares abgibt, stellt er neue Kleinverkaufseinheiten her. Die müssten neu versteuert werden und allen weiteren Anforderungen (wie Steuerbanderole) genügen.


    Kostenlose Warenproben in geringem Umfang sind dagegen erlaubt. Dieser Tabak wurde bereits voll versteuert und es ist kein weiteres Geld im Spiel, von dem der Staat noch etwas abkassieren könnte.

    @ PatchyFog: das meinte ich auch mit der Gewinnabsicht. natürlich haben Gewerbetreibende eine Gewinnabsicht, die unterstellt wid, aber solche Gratisshots sind ja bezahlt und versteuert. Sie werden als Marketing-Maßnahme verschenkt.

  • Ich würde nur dahingehend schauen, dass da keine Gewinnabsicht liegt. Sobald du Gewinn machst und eine Gewinnabsicht dahinter steckt, würde ich es lassen.
    Ich würde einem dazu nur raten, wenn es wirklich hobbymäßig läuft, d.h. wenn du das nur machst damit du so viele Sorten testen kannst wie es nur geht, ohne jedes Mal eine große Packung zu kaufen

    Also die Gewinnerzielungsabsicht ist nur ein Merkmal gewerblichen Handels...


    Die erste Voraussetzung für einen "Privatverkauf" ist, daß ich tatsächlich aus meinem privaten Besitz verkaufe.
    Kaufe ich also eine Dose Tabak, merke nach 1-3 Köpfen, daß dieser mir nicht schmeckt und verkaufe den Rest weiter, ist das privat.
    Wenn ich mir allerdings die Dose mit der Absicht kaufe, diese daheim in 30g Portionen aufzuteilen und weiter zu verkaufen, ist das streng genommen schon nicht mehr privat. Fällt dabei etwas Tabak für mich selbst ab, bin ich definitiv im gewerblichen/gewerbeähnlichen Bereich.


    Gewinnabsicht wird bei Gewerbetreibenden ohnehin unterstellt

    Das ist so auch nicht richtig... Es gibt eine Menge Leute die hätten gerne ein Gewerbe, bekommen vom Finanzamt allerdings irgendwann Liebhaberei unterstellt. ;)


    Gruß Kei

  • Das mit "gewerblich" war nur interessehalber, aber ist ja doch komplizierter falls man Gewinnabsicht hat.
    Ja meinte natürlich geöffnete :lol: Denke fast jeder hat geöffnete Packungen die ihm nicht schmecken und die er am liebsten tauschen/verkaufen will, scheint aber wohl gar nicht mal so einfach zu sein :S


    @ wizard69 - wirklich gut zu wissen, allerdings brauch ich da ja noch 2,5 Monate :D

  • Hey Leute, gibt es den Marktplatz hier im Forum noch? Ich würde gerne sehr vieles von meinem Nagelneuem Zubehör loswerden wollen. Es sind Köpfe hauptsächlich Köpfe, eine Amy Star, eventuell 1-2 Khalil Mamoon Pfeife

  • Hey Leute, gibt es den Marktplatz hier im Forum noch? Ich würde gerne sehr vieles von meinem Nagelneuem Zubehör loswerden wollen. Es sind Köpfe hauptsächlich Köpfe, eine Amy Star, eventuell 1-2 Khalil Mamoon Pfeife


    "Eine Teilnahme am Biete-/Suche-/Tausche- Bereich ist nach 3 monatiger
    Mitgliedschaft im Forum, sowie dem Erstellen von 35 sinnvollen Posts
    möglich, der User muss volljährig sein. Der Bereich ist vorher für neue User nicht
    sichtbar."



    Hättest du die Regeln gelesen, bräuchtest du nicht zu fragen!

  • Ich weiß zwar nicht, was dir über die Leber gelaufen ist, aber der Link da oben führt ins nirgendwo bei mir. Hat schon seinen Grund warum ich EXTRA in DIESEM THREAD hier nachgefragt habe.

  • Ich weiß zwar nicht, was dir über die Leber gelaufen ist, aber der Link da oben führt ins nirgendwo bei mir. Hat schon seinen Grund warum ich EXTRA in DIESEM THREAD hier nachgefragt habe.

    Ich bin nicht schlecht gelaunt und weiß nicht , warum du mir das

    unterstellst, somit ist diese Anschuldigung irrelevant.


    Du öffnest einen 4 Jahre alten Thread und stellst eine Frage.

    Ich habe lediglich einen Auszug aus den Forenregeln geepostet,

    mit den obigen Links habe ich nichts zu tun.


    Und mit deinen 4 Posts erfüllst du nicht die Vorraussetzungen für

    den Biete/Suche-Bereich.


    Ich habe diese Regeln nicht gemacht, du kannst dich aber gerne

    über mich bei den Moderatoren oder dem Administrator beschweren.