wie pampig muss der tabak werden ?

  • tzzz... meine email wurde beim zoll nicht akzeptiert weil
    es angeblich eine spam email ist.... toll... mein erster zollkontakt
    und schonmal voll schaise :shock:

  • Zitat

    Original von hq-hq


    hab mal beim zoll angefragt wie das mit wasserpfeifentabak einführen
    ausschaut. bin mal gespannt. ( ob das wohl unter pfeifentabak fällt ?)



    Ja , Wasserpfeifentabak fällt unter Pfeifentabak , also es fällt alles unter das gleiche Tabakgesetz\Verordnung !! Sprich , nichts über 5% Feuchtigkeit ( Glyceringehalt) bei jedem Tabak.



    Hoffe dir damit geholfen zu haben !!



    MfG Ultra' :twisted:

  • aha ! meinst du nicht das es dem zoll egal ist was das genau für ein
    wasserpfeifentabak ist ? ausser der menge bzw gewicht natürlich.
    weiss net warum meine emails geblockt werden... muss morgen
    mal bei denen anrufen ausser arbeit.


    hab auf deren page gelesen das die mal 1,7 tonnen
    wasserpfeifentabak beschlagnahmt haben. ob die den wohl
    einfach verbrannt haben ?


    meinen deutschen nakhla hab ich jetzt zur saftigen reife
    verholfen. jetzt weiss ich auch was das für ein komischer
    nachgeschmack war bzw jetzt ist es der primäre geschmack.
    es ist dieser merkwürdige anisgeschmack. sehr intensiv...
    dank teelichttechnik astrein... nur mir schmeckt des net so ganz.
    (die 40mm threekings halten bei mir kaum ne stunde,
    danach war der tabak trocken aber net schwarz sondern
    noch schön rot, wär wohl noch eine 40mm tablette gegangen)

  • nach geraumer zeit hab ich endlich die antwort die ich wollte,
    sie ist zwar nicht so einfach wie ich sie mir vorgestellt hab, aber
    wenns bürokratisch zugeht biste in deutschland an der richtigen stelle.


    antwort vom zoll :


    Sehr geehrter Herr Schneider!


    Soweit ich Sie verstanden habe, wollen Sie sich Wasserpfeifentabak aus der
    Schweiz per Post zusenden lassen.
    Verbrauchsteuerrechtlich gilt Wasserpfeifentabak als den Tabakwaren
    gleichgestelltes Erzeugnis, da er statt aus Tabak ganz oder teilweise aus
    anderen Stoffen besteht und zum Rauchen geeignet ist. Er gilt somit als
    Rauchtabak.Rauchtabak wird wiederum unterschieden in Pfeifentabak und
    Feinschnitt.
    Eine Freimengenregelung bei Postsendungen gibt es nur für Geschenksendungen
    von einer Privatperson an eine andere Privatperson.
    In diesem Fall könnten Sie sich 50 Gramm Rauchtabak einfuhrabgabenfrei
    zusenden lassen.
    Handelt es sich um keine Geschenksendung oder übersteigt die zugesandte
    Menge die 50 Gramm-Grenze müssen Tabakwaren verzollt/versteuert werden.
    Bis zu einer Menge von 1 Kilo kann Rauchtabak allerdings pauschal versteuert
    werden.
    Der pauschalierte Abgabensatz liegt für Pfeifentabak bis zu einer Menge von
    1 kg in Ihrem Fall bei 67,80 EURO je 1 kg .
    Übersteigt die zugesandte Menge auch die 1- Kilo-Grenze , so ist der
    Rauchtabak nach Zolltarif zu verzollen und zu versteuern.
    Wasserpfeifentabak in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des
    Inhalts von 500 Gramm oder weniger fällt unter die Codenummer 2403 1010 00 0
    des Zolltarifs.
    Er unterliegt damit einem Drittlandszollsatz von 74,9%.


    Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 16%.
    Wasserpfeifentabak unterliegt auch der Tabaksteuer. Er gilt als den
    Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis, da er statt aus Tabak ganz oder
    teilweise aus anderen Stoffen besteht und zum Rauchen geeignet ist. Er gilt
    somit als Rauchtabak und unterliegt ab 01.09.2005

    - als Pfeifentabak einem Steuersatz von 15,66 € je Kg und 13,46% des
    Kleinverkaufspreises.
    Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als
    Einzelhandelspreis für Rauchtabak je Kg bestimmt.



    Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Bei der
    Ermittlung des Zollwertes von Waren im Postverkehr bleiben Nachnahmegebühren
    außer Acht. Enthält eine Postsendung ausschließlich Waren, die nicht zu
    kommerziellen Zwecken bestimmt sind, enstpricht der Zollwert dem Warenwert.
    Die Portokosten gehören in diesen Fällen nicht zum Zollwert. Sind die
    Portokosten in dem angemeldeten Wert bereits enthalten, findet eine
    Berichtigung nicht statt.


    Die Einfuhrabgaben werden im nichtkommerziellen Postverkehr grundsätzlich
    wie folgt berechnet:


    Rechnungsbetrag in EURO
    = Zollwert * Zollsatz = Zollbetrag
    + Zollbetrag
    + Tabaksteuerbetrag
    = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz =
    Einfuhrumsatzsteuerbetrag


    Einfuhrabgaben Gesamt: Zollbetrag + Tabaksteuerbetrag +
    Einfuhrumsatzsteuerbetrag



    Hinsichtlich der Problematik Glyceringehalt des Wasserpfeifentabaks verweise


    ich an die entsprechenden Lebensmittelüberwachungsbehörden.
    Kontaktadressen finden Sie unter:
    (http://www.lebensmittelkontrol…rden/unterseiten/ueberwac
    hung
    sbehoerden.htm).



    Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer


    Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema "Zoll" einige Informationen
    bietet.


    Im Normalfall wird die Postsendung von der Deutschen Post AG für Sie
    zollrechtlich abgewickelt. Sollten Einfuhrabgaben erhoben werden, kassiert
    die
    Post diese von Ihnen bei Auslieferung.
    Gibt es irgendwelche Unstimmigkeiten, wird die Postsendung an die örtlich
    für
    Ihren Wohnsitz zuständige Zollstelle geliefert und Sie erhalten eine
    Nachricht,
    daß Sie die Sendung beim Zoll "auslösen" müssen.


    Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich
    erteilt
    werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Steinhäuser

  • Och Leute...es gibt doch trotz des "Verbotes" so viele Möglichkeiten wirklich hervorragend zu rauchen:


    1) Ihr geht durch eure schöne Stadt und fragt beim türkischen Lebensmittelhändler nach Wasserpfeifentabak. Wie der alte Tabak aussieht wurde hier schon öfter beschrieben. Klappt auch in den meisten anderen türkischen Läden, zumindest hier in Köln. Alten Naklah hat fast jeder, sogar die Friseure!


    2) Raucht den deutschen Serbetli. Der ist mindestens genau so gut wie alter Naklah...Und ihr bekommt ihn völlig legal in den Onlineshops.


    3) Holt euch den Tabak einfach im Biete/Suche Forum. Kleine Mengen werden da ohne Ende verkauft, und wer tatsächlich mal ne große Box braucht, der wartet eine Woche, irgendwer hat immer was zu verkaufen!


    4) Bestellt bei der hookahcompany oder smokinghookah. Auch wenn das Zollrisiko besteht, die Gefahr ist doch relativ gering...Freut euch über den Gratis-Nervenkitzel, ansonsten auf Punkte 1-3 zurückgreifen.



    Vergesst doch die Glycerinscheisse! Mal im Ernst, das kommt doch voll Junkiemäßig rüber, wenn man sich über seinen Tabak erstmal Chemikalien aus der Apotheke drüberkippen muss - wüsste ich es nicht besser würde ich auch die Augenbraue hochziehen wenn ich einen dabei sehen würde!


    Wünsche noch eine angenehme Nacht!!!

  • Serbetli ist in deutschland auch legal erhältlich und hat (meiner meinung nach) eine bessere Rauchentwicklung als alter Nakhla, Geschmacklich ist er sogar um längen besser!


    Kaufen kannst du ihn bei
    http://www.shisha-town.de

  • ja ist schon war das des gepansche merkwürdig anmutet. aber
    nach einer ordentlichen extra dosis ist mein deutscher nakhla
    nurnoch halbsoschlecht wie normaler und mit tiefergelegtem teelicht
    durchaus eine genussvolle sache. aber irgendwie hat der
    deutsche nakhla doppelapfel den ich hab deutlich mehr nikotin
    drin wie der normale. vielleicht liegts aber auch daran das ich
    den deutschen gepanschten immer alleine rauche. :cry: