tzzz... meine email wurde beim zoll nicht akzeptiert weil
es angeblich eine spam email ist.... toll... mein erster zollkontakt
und schonmal voll schaise :shock:
wie pampig muss der tabak werden ?
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Zitat
Original von hq-hq
hab mal beim zoll angefragt wie das mit wasserpfeifentabak einführen
ausschaut. bin mal gespannt. ( ob das wohl unter pfeifentabak fällt ?)Ja , Wasserpfeifentabak fällt unter Pfeifentabak , also es fällt alles unter das gleiche Tabakgesetz\Verordnung !! Sprich , nichts über 5% Feuchtigkeit ( Glyceringehalt) bei jedem Tabak.
Hoffe dir damit geholfen zu haben !!
MfG Ultra' :twisted:
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aha ! meinst du nicht das es dem zoll egal ist was das genau für ein
wasserpfeifentabak ist ? ausser der menge bzw gewicht natürlich.
weiss net warum meine emails geblockt werden... muss morgen
mal bei denen anrufen ausser arbeit.hab auf deren page gelesen das die mal 1,7 tonnen
wasserpfeifentabak beschlagnahmt haben. ob die den wohl
einfach verbrannt haben ?meinen deutschen nakhla hab ich jetzt zur saftigen reife
verholfen. jetzt weiss ich auch was das für ein komischer
nachgeschmack war bzw jetzt ist es der primäre geschmack.
es ist dieser merkwürdige anisgeschmack. sehr intensiv...
dank teelichttechnik astrein... nur mir schmeckt des net so ganz.
(die 40mm threekings halten bei mir kaum ne stunde,
danach war der tabak trocken aber net schwarz sondern
noch schön rot, wär wohl noch eine 40mm tablette gegangen) -
nach geraumer zeit hab ich endlich die antwort die ich wollte,
sie ist zwar nicht so einfach wie ich sie mir vorgestellt hab, aber
wenns bürokratisch zugeht biste in deutschland an der richtigen stelle.antwort vom zoll :
Sehr geehrter Herr Schneider!
Soweit ich Sie verstanden habe, wollen Sie sich Wasserpfeifentabak aus der
Schweiz per Post zusenden lassen.
Verbrauchsteuerrechtlich gilt Wasserpfeifentabak als den Tabakwaren
gleichgestelltes Erzeugnis, da er statt aus Tabak ganz oder teilweise aus
anderen Stoffen besteht und zum Rauchen geeignet ist. Er gilt somit als
Rauchtabak.Rauchtabak wird wiederum unterschieden in Pfeifentabak und
Feinschnitt.
Eine Freimengenregelung bei Postsendungen gibt es nur für Geschenksendungen
von einer Privatperson an eine andere Privatperson.
In diesem Fall könnten Sie sich 50 Gramm Rauchtabak einfuhrabgabenfrei
zusenden lassen.
Handelt es sich um keine Geschenksendung oder übersteigt die zugesandte
Menge die 50 Gramm-Grenze müssen Tabakwaren verzollt/versteuert werden.
Bis zu einer Menge von 1 Kilo kann Rauchtabak allerdings pauschal versteuert
werden.
Der pauschalierte Abgabensatz liegt für Pfeifentabak bis zu einer Menge von
1 kg in Ihrem Fall bei 67,80 EURO je 1 kg .
Übersteigt die zugesandte Menge auch die 1- Kilo-Grenze , so ist der
Rauchtabak nach Zolltarif zu verzollen und zu versteuern.
Wasserpfeifentabak in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des
Inhalts von 500 Gramm oder weniger fällt unter die Codenummer 2403 1010 00 0
des Zolltarifs.
Er unterliegt damit einem Drittlandszollsatz von 74,9%.Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 16%.
Wasserpfeifentabak unterliegt auch der Tabaksteuer. Er gilt als den
Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis, da er statt aus Tabak ganz oder
teilweise aus anderen Stoffen besteht und zum Rauchen geeignet ist. Er gilt
somit als Rauchtabak und unterliegt ab 01.09.2005
- als Pfeifentabak einem Steuersatz von 15,66 € je Kg und 13,46% des
Kleinverkaufspreises.
Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als
Einzelhandelspreis für Rauchtabak je Kg bestimmt.Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Bei der
Ermittlung des Zollwertes von Waren im Postverkehr bleiben Nachnahmegebühren
außer Acht. Enthält eine Postsendung ausschließlich Waren, die nicht zu
kommerziellen Zwecken bestimmt sind, enstpricht der Zollwert dem Warenwert.
Die Portokosten gehören in diesen Fällen nicht zum Zollwert. Sind die
Portokosten in dem angemeldeten Wert bereits enthalten, findet eine
Berichtigung nicht statt.Die Einfuhrabgaben werden im nichtkommerziellen Postverkehr grundsätzlich
wie folgt berechnet:Rechnungsbetrag in EURO
= Zollwert * Zollsatz = Zollbetrag
+ Zollbetrag
+ Tabaksteuerbetrag
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz =
EinfuhrumsatzsteuerbetragEinfuhrabgaben Gesamt: Zollbetrag + Tabaksteuerbetrag +
EinfuhrumsatzsteuerbetragHinsichtlich der Problematik Glyceringehalt des Wasserpfeifentabaks verweise
ich an die entsprechenden Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Kontaktadressen finden Sie unter:
(http://www.lebensmittelkontrol…rden/unterseiten/ueberwac
hung
sbehoerden.htm).Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema "Zoll" einige Informationen
bietet.Im Normalfall wird die Postsendung von der Deutschen Post AG für Sie
zollrechtlich abgewickelt. Sollten Einfuhrabgaben erhoben werden, kassiert
die
Post diese von Ihnen bei Auslieferung.
Gibt es irgendwelche Unstimmigkeiten, wird die Postsendung an die örtlich
für
Ihren Wohnsitz zuständige Zollstelle geliefert und Sie erhalten eine
Nachricht,
daß Sie die Sendung beim Zoll "auslösen" müssen.Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich
erteilt
werden.Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragSteinhäuser
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Och Leute...es gibt doch trotz des "Verbotes" so viele Möglichkeiten wirklich hervorragend zu rauchen:
1) Ihr geht durch eure schöne Stadt und fragt beim türkischen Lebensmittelhändler nach Wasserpfeifentabak. Wie der alte Tabak aussieht wurde hier schon öfter beschrieben. Klappt auch in den meisten anderen türkischen Läden, zumindest hier in Köln. Alten Naklah hat fast jeder, sogar die Friseure!
2) Raucht den deutschen Serbetli. Der ist mindestens genau so gut wie alter Naklah...Und ihr bekommt ihn völlig legal in den Onlineshops.
3) Holt euch den Tabak einfach im Biete/Suche Forum. Kleine Mengen werden da ohne Ende verkauft, und wer tatsächlich mal ne große Box braucht, der wartet eine Woche, irgendwer hat immer was zu verkaufen!
4) Bestellt bei der hookahcompany oder smokinghookah. Auch wenn das Zollrisiko besteht, die Gefahr ist doch relativ gering...Freut euch über den Gratis-Nervenkitzel, ansonsten auf Punkte 1-3 zurückgreifen.
Vergesst doch die Glycerinscheisse! Mal im Ernst, das kommt doch voll Junkiemäßig rüber, wenn man sich über seinen Tabak erstmal Chemikalien aus der Apotheke drüberkippen muss - wüsste ich es nicht besser würde ich auch die Augenbraue hochziehen wenn ich einen dabei sehen würde!
Wünsche noch eine angenehme Nacht!!!
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Serbetli ist in deutschland auch legal erhältlich und hat (meiner meinung nach) eine bessere Rauchentwicklung als alter Nakhla, Geschmacklich ist er sogar um längen besser!
Kaufen kannst du ihn bei
http://www.shisha-town.de -
ja ist schon war das des gepansche merkwürdig anmutet. aber
nach einer ordentlichen extra dosis ist mein deutscher nakhla
nurnoch halbsoschlecht wie normaler und mit tiefergelegtem teelicht
durchaus eine genussvolle sache. aber irgendwie hat der
deutsche nakhla doppelapfel den ich hab deutlich mehr nikotin
drin wie der normale. vielleicht liegts aber auch daran das ich
den deutschen gepanschten immer alleine rauche.