Verkauf von Tabakwaren?

  • Halli Hallo,


    meine Recherchen bzgl. dieses Themas haben leider nicht wirklich mein Antworten beantwortet, also frage ich hier mal:


    Gibt es bestimmte Gesetze/Richtlinien zum Gewerblichen/Privaten Verkauf von Tabakwaren?
    Vor Allem in Richtung Preis würde mich das interessieren.


    Vielen Dank schon einmal für eure Antworten

  • Die Texte findest du im Internet, einfach nach Tabakverordnung oder Tabakgesetz Googlen.


    Oder im Forum spezifischere Fragen stellen... ;)

  • also du kannst geschäftlich alle rahmenbedingungen handhaben wie du willst (drohungen usw. ausgeschlossen) wenn gemäß § 145 ein antrag gemacht wurde und dieser gemäß § 147 angenommen wurde. Dadurch kommt dann ein Kaufvertrag zustande,welcher beide Geschäftspartner an das Geschäft bindet (gemäß § 403)


    Mein ausdruck sollte in diesem Kontext zeigen, dass der private Verkauf von Tabakwaren den Verkäufer in keiner weiße (Außer,dass der Geschäftspartner volljährig sein muss) weiter einschränkt als es in einer üblichen Verkaufssituation der fall ist.


    zufrieden ?!

  • also du kannst geschäftlich alle rahmenbedingungen handhaben wie du willst (drohungen usw. ausgeschlossen) wenn gemäß § 145 ein antrag gemacht wurde und dieser gemäß § 147 angenommen wurde. Dadurch kommt dann ein Kaufvertrag zustande,welcher beide Geschäftspartner an das Geschäft bindet (gemäß § 403)


    Mein ausdruck sollte in diesem Kontext zeigen, dass der private Verkauf von Tabakwaren den Verkäufer in keiner weiße (Außer,dass der Geschäftspartner volljährig sein muss) weiter einschränkt als es in einer üblichen Verkaufssituation der fall ist.


    zufrieden ?!


    Das ist ja eine recht ungewöhnliche Auslegung, nur weil Du einen gültigen Kaufvertrag schließt, können dem ganzen ja noch andere Gesetze entgegenstehen..der Verkauf von Drogen ist ja nur aufgrund eines korrekt geschlossenen Kaufvertrages auch nicht legal.

    -keine Signatur-

  • aber bei tabak gibt es keinen unterscied, bis auf das der geschäftspartner volljährig sein muss , vorher kann er ja sowieso keine willenserklärung abgeben, nur mit genehmigung oder einwilligung des gesetzlichen vertreters.


    Und zu dem Drogenbeispiel, der drogenkauf (nehmen wir mal Meth) ist dennoch völlig rechtens, nur wird es bestraft nach § 29 BtMG wenn man es tut.

  • aber bei tabak gibt es keinen unterscied, bis auf das der geschäftspartner volljährig sein muss , vorher kann er ja sowieso keine willenserklärung abgeben, nur mit genehmigung oder einwilligung des gesetzlichen vertreters.


    Und zu dem Drogenbeispiel, der drogenkauf (nehmen wir mal Meth) ist dennoch völlig rechtens, nur wird es bestraft nach § 29 BtMG wenn man es tut.


    totaler Blödsinn...ein Kaufvertrag der gegen ein Gesetz, z.B. das BtmG verstößt, kann niemals gültig werden. (§134 BGB).

    -keine Signatur-

  • Kann mir jemand vielleicht einen link für das gewerbliche geben?

    http://www.buzer.de/gesetz/8880/index.htm


    dann hab ich wohl gefailt ;), aber das ich WR hatte ist wohl doch schon ne weile her, dennoch ist meine Argumentation in Bezug auf den Tabak richtig.

    Privatverkauf von Tabakwaren ist steuerrechtlich sicher sehr kompliziert zu bewerten, und vermutlich nicht mit ein paar Paragraphen aus dem BGB.
    Im Nicht-gewerblichen Bereich halte ich es laienhaft zumindest für zulässig...um es professionell zu recherchieren und zu bewerten sind sicher ein paar Semester Jura von Vorteil.

    -keine Signatur-

  • ja da hast du wohl recht, aber ich sehe (es ist ja nach dem eigenerwerb die Tabaksteuer entrichtet) nichts was dem normalen verkauf wie von jeder anderen Ware im wege steht (natürlich kann es besondere Paragraphen und ähnliches geben)

  • Wenn du das ganze regelmäßig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen machst, dann brauchst du ein Gewerbe. Das gilt aber für alle Güter, nicht nur für Tabakwaren. Ich weiß ja nicht an wen du das verkaufen willst, aber solangs nur im Freundeskreis bleibt isses ja wurscht, wo kein Kläger...

  • Zitat

    Wenn du das ganze regelmäßig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen machst, dann brauchst du ein Gewerbe. Das gilt aber für alle Güter, nicht nur für Tabakwaren. Ich weiß ja nicht an wen du das verkaufen willst, aber solangs nur im Freundeskreis bleibt isses ja wurscht, wo kein Kläger...


    ist mir bekannt. Meine Frage galt auch nur auf "Besonderheiten" auf die man achten muss. Trotzdem danke