Versteh grad den Bezug zu meinem Post nicht, sry. Bitte um Neuformulierung.
Danke remo
Sorry, bin grat so fertig, da habe ich den Falschen Beitrag zitiert.
das was rob gesagt hat is soweit hilfreich
aufs zollamt, tabak abholen, denen klipp und klar sagen, dass die einfuhrbestimmungen nur für gewerbliche importe gelten und du privat importierst
die lebensmittelverordnung erwähnen und dann ne eidesstattliche versicherung unterschreiben, dass du den nur privat nutzt - das wars dann und der zöllner MUSS aushändigen
Lies mal meine Beiträge!
Es ist vollkommen egal, ob du das privat nutzt, wenn der Tabak mehr als 5 % Feuchtegehalt hat, ist er "verkehrsunfähig" und du bekommst ihn somit nicht, weil es nicht erlaub ist, sowas zu importieren, basta, aus,...die müssen dir garnix geben.
Nun sollts passen.