Problem beim Verzollen von Tabak - Zoll rückt Paket nicht raus!

  • Hey Leute,
    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    War heute beim Zoll um meine Bestellung von Thehookah abzuholen und zu verzollen.
    Das Problem ist nun, dass der Zoll Bremen behauptet, dass es nicht legal ist diesen Tabak (auf Grund der 5% Regelung) einzuführen. Dabei sei es unerheblich ob der Tabak zu privaten oder gewerblichen Zwecken eingeführt wird.
    Dies ist selbstverständlich falsch und 98% aller Zollämter in Deutschland handeln auch danach. Bei meinem Paket handelt es sich mit 2kg um eine eindeutig private einfuhr (das glaubt man mir auch - interessiert sie nur nicht).
    Nun habe ich 12 Tage Zeit dies zu beweisen bevor mein Paket zurückgeht und das Geld futsch ist.


    Ich hoffe einer von euch kann mir helfen und weiß wo schriftlich festgelegt ist, dass die private Einfuhr von feuchtem Tabak erlaubt ist.
    BITTE HELFT MIR! =)


    Ich selber werde mich auch mit dem Zoll und den Verordnungen Auseinander setzen, aber ich denke, dass ein paar tausend Augen mehr sehen als 2.
    Vllt hat ja jemand auch schon Erfahrung mit der Problematik gehabt.


    Vielen Dank schonmal!

  • DU brauchst nur den Paragraphen wo steht, das Feuchter Tabak für den eigengebrauch legal ist.


    SChau bei Zoll info online und schreib denen dein Problem, die werden dir das auch bestätigen. Mit diesen Schreiben gehst du dann zum zoll und händelst das. Lass dir net den Arsch für nichts aufreisen. Der Zoll steht nicht so über einem wie er denk. Sag denen wenn es Ihnen immernoch nicht langt das du mim Anwalt kommst dann werden sie schon ein wenig vorsichtiger. Weil der nette Herr Mittarbeiter dann ziemlich die muffe bekommt.

  • Zitat

    Original von eleven11
    DU brauchst nur den Paragraphen wo steht, das Feuchter Tabak für den eigengebrauch legal ist.


    SChau bei Zoll info online und schreib denen dein Problem, die werden dir das auch bestätigen. Mit diesen Schreiben gehst du dann zum zoll und händelst das. Lass dir net den Arsch für nichts aufreisen. Der Zoll steht nicht so über einem wie er denk. Sag denen wenn es Ihnen immernoch nicht langt das du mim Anwalt kommst dann werden sie schon ein wenig vorsichtiger. Weil der nette Herr Mittarbeiter dann ziemlich die muffe bekommt.


    Hab der Zollinfo das Problem schon per Mail geschildert.
    Die Schwierigkeit besteht halt darin einen Paragraphen zu finden in dem dies steht. Den hab ich bisher nicht gefunden.
    ambitious: In diesem alten Thread steht leider auch kein Link zu einer vernünftgen Quelle oder Verordnung, die mir recht gibt. =)

  • Warte einfach bis die dir schreiben, nur keine Panik bekommen.


    Dauer 1-2 Tage dann haste einen Antwort.


    Bringt nix jetzt die Leute verrückt zu machen, ich wär natrülich auch aufgebracht nur ich habe gemerkt das, dies an der Situation nichts ändern wird.

  • Schreib doch mal dedili (Zoll rückt nicht raus) und frag ihn ob er dir die Nummer von dem Typen den er hatte geben kann. Dann kannst du deinem Beamten sagen er soll mal bei seinem Kolegen XY anrufen.

    Zitat

    Original von nakhlafreak
    ...der tabak von sindbad war hammergeil...auch wenn ich nix zum anfeuchten hatte...empfiehlt ihr mir andere marken ausser sindbad und nakhla?...

  • ich würde in solch einem fall nach dem chef fragen, es ist nicht deine pflicht jeden paragraphen zu kennen bzw. dich damit auf grund der inkompetenz der zollbeamten zu befassen.

    Er ist vor allem bekannt für seinen sehr großen Penis, seine große Ausdauer und sein Stehvermögen.

  • Zitat

    Original von Wurmi
    würde auch mal nach einem Verantwortlichen fragen und dann sollen die dir mal vorlegen schwarz auf weiß das es illegal ist.


    mfg
    Wurmi


    Das kann er leider. Die Nahrungsmittelverordnung verbietet dies relativ eindeutig. Macht nur keine Angaben zum Unterschied bei der gewerblichen und privaten Einfuhr.

  • Ich ruf morgen mal meine zuständigen Sachbearbeiter beim Zoll an, der hat was Tabak angeht ne menge Ahnung und ist wirklich immer sehr freundlich. Ich frage ihn mal was man in dem Fall machen kann. Hoffe so lange hat dein Problem noch Zeit, heute ist da leider keiner mehr.


    Vielleicht kannst du mir per PN die Adresse deine zuständigen Zollamtes und deinen Namen schicken, nur falls man da irgendwas machen kann.

    Zitat

    Original von Reapinho:
    der liebe, gute, nette, erstklassig tolle BlubberSchlauch

    Einmal editiert, zuletzt von BlubberSchlauch ()

  • Ist das deine erste Auslandsbestellung oder die erste die beim Zoll landet?
    Warum fragst du denjenigen denn nicht, der das schonmal durchgemacht hat. Der muss doch wissen wo es steht. Ich glaub mich zu erinnern, dass in dem einen Thread der Tabak dann doch ausgehändigt wurde.

  • Zitat

    Original von DaGee
    Ist das deine erste Auslandsbestellung oder die erste die beim Zoll landet?
    Warum fragst du denjenigen denn nicht, der das schonmal durchgemacht hat. Der muss doch wissen wo es steht. Ich glaub mich zu erinnern, dass in dem einen Thread der Tabak dann doch ausgehändigt wurde.


    Weder noch, aber das erste mal, dass das ganze vom Zoll Bremen durchgeführt wird.
    Habe mich an die anderen Threadersteller gewandt und werde ein paar Zollbelege vorlegen, die beweisen, dass in anderen Zollstellen der Tabak verzollt und eingeführt werden darf.

  • Was gilt für Zigaretten und Spirituosen?


    Für Zigaretten und Alkoholika sind die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Die Mitgliedstaaten behalten sich trotzdem das Recht vor, zu überprüfen, daß die auf ihrem Staatsgebiet zirkulierenden Produkte nur zum persönlichen Gebrauch und nicht zum Verkauf bestimmt sind.


    Folgende Mengen gelten als Indikatoren für den Privatgebrauch:


    * 800 Zigaretten
    * 400 Zigarillos
    * 200 Zigarren
    * 1 kg Tabak
    * 10 Liter Alkohol (mehr als 22%)
    * 20 Liter Aperitif
    * 90 Liter Wein, davon 60 Liter Schaumwein (1)
    * 110 Liter Bier (2)


    (1) Respektive 45 und 30 Liter in Irland.
    (2) 55 Liter in Irland.


    Selbst wenn Sie größere Mengen transportieren, müssen Sie in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, keine Steuern zahlen, wenn Sie beweisen können, daß diese Mengen zu Ihrem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, z.B. für eine Hochzeit oder Familienfeier.


    In Dänemark, Finnland und Schweden ist das Inkrafttreten dieser neuen Regelung aufgeschoben.


    Bis zum 31. Dezember 2003 muß man sich in Dänemark auf folgende Mengen beschränken: 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Rauchtabak und 1,5 l Spirituosen.


    Personen, die ihren Wohnsitz in Dänemark haben und sich weniger als 24 Stunden in einem anderen Staat aufgehalten haben, dürfen nur 100 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Rauchtabak, und keine Spirituosen zollfrei einführen.


    Finnland: Hier gelten bis zum 31. Dezember 2003 folgende Mengenbeschränkungen: 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak; 1 l Spirituosen; 3 l Zwischenprodukte (z.B. Sherry) oder Schaumwein; 5 l Wein; 15 l Bier.


    Schweden : Bis zum 30. Juni 20003 gelten folgende Mengenbeschränkungen: 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak; 1 l Spirituosen oder 3 l Zwischenprodukte (z.B. Sherry) oder Schaumwein; 5 l Wein; 15 l Bier.


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    Und wenn ich aus einem Drittland komme?


    Die Waren im persönlichen Reisegepäck von Reisenden, die aus einem Drittland in die Europäische Union kommen, können zollfrei und ohne Mehrwertsteuer in folgenden Mengen und Wertbegrenzungen eingeführt werden unter der Bedingung, daß sie nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind:


    Mengenbegrenzung:


    * 200 Zigaretten oder (1)
    * 100 Zigarillos oder
    * 50 Zigarren oder
    * 250 g Rauchtabak
    * 1 Liter Spirituosen (mehr als 22) oder (1)
    * 2 Liter Zwischenprodukte (z.B. Sherry) und Schaumwein
    * 2 Liter Wein
    * 50 g Parfüm
    * 0,25 Liter Eau de Toilette


    (1)Dänemark: nur 100 Zigaretten und 0 Liter Spirituosen bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden außerhalb des Landes.


    Wertbegrenzung:


    175 euro (der Wert einer Ware kann nicht aufgeteilt werden).



    Anmerkungen:


    1. Die Mitgliedstaaten können für Reisende unter 15 Jahren diesen Freibetrag auf 90 euro reduzieren (nur Deutschland, Dänemark, das Vereinigte Königreich und die Niederlande haben davon keinen Gebrauch gemacht).


    2. Dieser Freibetrag wird auf 100 euro reduziert für Reisende aus Tschechien und Polen, Ungarn und Slowenien, die auf dem Land- oder Seeweg in Österreich oder Deutschland einreisen.


    3. Dieser Freibetrag erhöht sich auf 600 euro (150 euro für unter 15jährige) für Reisende von den Kanarischen Inseln, aus Ceuta oder Melilla, die nach Spanien (Festland) und/oder auf die Balearen reisen.



    Seitenanfang


    Anpassung der Mehrwertsteuersätze


    Die Prozentsätze der Mehrwertsteuer sind von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum anderen verschieden. Sie haben jedoch eine gemeinsame Struktur: ein normaler Prozentsatz, der verpflichtend ist, ein oder zwei reduzierte oder fakultative Prozentsätze. Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Harmonisierung der Mindestsätze geeinigt: 5 % für den reduzierten Satz und 15 % für den normalen Satz. Da gewisse Produkte oder Dienstleistungen bisher einem reduzierten Prozentsatz von weniger als 5 % unterlagen, kann dieser Prozentsatz noch einige Jahre angewendet werden.


    Der normale Mehrwertsteuersatz in den Mitgliedstaaten:
    DK 25.0 %
    S 25.0 %
    FIN 22.0 %
    IRL 21.0 %
    B 21.0 %
    F 20.6 %
    A 20.0 %
    I 20.0 %
    GR 18.0 %
    GB 17.5 %
    NL 17.5 %
    P 17.0 %
    E 16.0 %
    D 16.0 %
    L 15.0 %


    Edit :Allgemeine Richtlinien zum Tabakimport


    Es ist legal bis zu 250g Tabak pro Person aus Ländern die nicht der EU angehören für den Eigenbedarf nach Deutschland einzuführen. Bei Ländern die in der EU liegen beträgt die maximale Menge 1kg.
    Dies gilt nur wenn Personen die mindestens 17 Jahre alt sind den Tabak persönlich über die Grenze bringen.


    Per Post dürfen, egal woher die Sendung stammt, nur 50g Tabak verschickt werden.


    Größere Mengen müssen verzollt werden. Die Summe ist abhängig vom Einkaufspreis, der Mehrwertsteuer und dem Verkaufspreis des Tabaks in Deutschland.


    Es gibt einen Richtwert von ca. 3kg ab dem die Tabakeinfuhr als gewerblich gilt und in Deutschland nicht legal ist, da kein Tabak mit Feuchtigkeit über 5% in Dtl. verkauft werden darf. Die ausländischen Tabaksorten liegen aber deutlich darüber.

    Einmal editiert, zuletzt von kingdoofy ()

  • das ist immer das selbe thema, die müssen des packet rausrücken ... manoman ... ihr müsst euch da beschweren!!!

    Religion ist für jene die nicht verstehen um zu glauben, sondern glauben um zu verstehen.


    Klick mich

  • Wie schon gesagt, warte auf die Antwort von der Zollinfo.
    Dann haben sie es schwarz auf weiß, da braucht es keine Paragraphen.


    Ist echt komisch wie die Leute dort auf so etwas kommen.
    Ich habe mal eine Email von der Zollinfo bekommen.
    ____________________
    Hier bitte:


    Sehr geehrter Herr Müller, Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Reiseverkehr: Aus Länder die nicht zur europäischen Union gehören dürfen Sie Tabakwaren in bestimmten Mengen einfuhrabgabenfrei in die EG mitbringen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich. - Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bzw. als Geschenk bestimmt. - Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein. Es gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen für Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: * 200 Zigaretten oder * 100 Zigarillos oder * 50 Zigarren oder * 250 g Rauchtabak oder * eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind bei der Einfuhr der Waren keine besonderen Förmlichkeiten zu beachten. 2. Postverkehr: Für Waren in Sendungen, die von einem drittländischen Absender entgeltlich an den Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, besteht zwar grundsätzlich eine Freigrenze in Höhe von 22 Euro. Allerdings sind von dieser Freigrenze Tabakwaren (hier Wasserpfeifentabak) ausgeschlossen. 3. Bei Überschreitung der Mengen- und Wertgrenzen im Reiseverkehr und im Postverkehr entstehen für Tabakwaren (hier: Wasserpfeifentabak) bei der Einfuhr aus einem Drittland folgende Einfuhrabgaben: Zoll in Höhe von 74,9 % + Tabaksteuer in Höhe von 15,66 Euro je Kilogramm + 13,13 % des Kleinverkaufspreises + Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet: A. Rechnungsbetrag (umgerechnet in Euro) + Kosten außerhalb der Gemeinschaft (insbesondere Porto, Versicherung) = Zollwert Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag B. Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = Verbrauchsteuerbetrag C. Zollwert + Zollbetrag + Verbrauchsteuerbetrag + Kosten innerhalb der Gemeinschaft = Einfuhrumsatzsteuerwert Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuerbetrag D. Zollbetrag + Verbrauchsteuerbetrag + Einfuhrumsatzsteuerbetrag = Gesamtabgaben Die Postsendungen werden durch die Deutsche Post AG bzw. durch einen Kurierdienst für Sie in Vertretung bei der Eingangszollstelle abgefertigt. Für entstandene Einfuhrabgaben gehen die Beförderungsunternehmen in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung der Sendung von Ihnen zurück. Ist der Wasserpfeifentabaks allerdings nicht ausschließlich für Ihren privaten Gebrauch bestimmt sind (z.B. entgeltliche Abgabe an Dritte in Rahmen von Sammelbestellungen), müssten bereits beim Eintritt in das deutsche Steuergebiet deutsche Tabaksteuerzeichen an den Tabakwaren angebracht sein. Diese müssen Sie als Einführer auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem Hauptzollamt Bielefeld, Sachgebiet B - Arbeitsbereich Tabaksteuer und Steuerzeichenstelle bestellen und anschließend ins Ausland versenden, damit diese vorab an den Tabakwaren angebracht werden. Siehe auch http://www.zoll.de/b0_zoll_und…_steuerzeichen/index.html . Tabakwaren ohne vorschriftsmäßige deutsche Steuerzeichen können nicht in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden. Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Woithe Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5 01099 Dresden
    ________________________________


    Das war die Antwort die ich erhalten habe.
    Hoffe es hilft dir weiter?!

    Eigene Sammelbestellungen geleitet:


    3 x hookah-shisha


    3 x mnhookah


    alle positiv

    Einmal editiert, zuletzt von $u$hi ()

  • Zitat

    Original von Blubber-Zugger


    Das kann er leider. Die Nahrungsmittelverordnung verbietet dies relativ eindeutig. Macht nur keine Angaben zum Unterschied bei der gewerblichen und privaten Einfuhr.


    Also ich würde mal sagen, dass es sich hier nicht um ein Nahrungsmittel handelt, sondern um Räucherware.
    Ist es nicht ausserdem so, dass Sie dir beweissen müssen,bzw vorlegen, dass du etwas illegales getan hast, und nicht du ihnen dass es legal ist?
    Ich nehme ehrlich gesagt an, dass es keinen Artikel gibt, der sagt, dass feuchter Tabak importiert werden darf, zu privatem Zweck, es gibt aber sicher KEINEN in dem steht, dass es verboten sei... Denn den müssten sie dir eig vorlegen können...


    Ich bin leider nur Schlosser und kein Anwalt, dennoch sollte es in einem der deutschen Gesetzesbücher sicher einen Artikel geben, der dir hilft.
    Mehr kann ich leider auch nicht sagen

  • Zitat

    Original von $u$hi
    Ist der Wasserpfeifentabaks allerdings nicht ausschließlich für Ihren privaten Gebrauch bestimmt sind (z.B. entgeltliche Abgabe an Dritte in Rahmen von Sammelbestellungen), müssten bereits beim Eintritt in das deutsche Steuergebiet deutsche Tabaksteuerzeichen an den Tabakwaren angebracht sein. Diese müssen Sie als Einführer auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem Hauptzollamt Bielefeld, Sachgebiet B - Arbeitsbereich Tabaksteuer und Steuerzeichenstelle bestellen und anschließend ins Ausland versenden, damit diese vorab an den Tabakwaren angebracht werden.
    ________________________________


    Das war die Antwort die ich erhalten habe.
    Hoffe es hilft dir weiter?!


    Das ist doch mal interessant. Die könnten vielen ans Bein pissen, wenn sie hier aufmerksam lesen :)

  • nein können sie nicht, da alles, was hier geschrieben wird a) nicht als geständnis zählt und b) sowieso anonym is!
    Von ner IP kann jeder schreiben, der Zugang zu dem Rechner hat, sogar ne Putzfrau odern entfernter Kollege :D


    Von Proxys reden wir jetz garnet ;)

    we're just two lost souls
    swimming in a fish bowl
    year after year