Hab ja bisher immer gedacht dass ich Shisha Tabak auch aus Tunesien mitnehmen darf (also 250 gr. pro person)
hab dann aba mal beim zoll nachgefragt und eben folgende antwort erhalten...
Sehr geehrter Herr Christopher M,
grundsätzlich zählt Shisha-Tabak als Rauchtabak. Nach dem Zollrecht könnten Sie also 250 g abgabenfrei mitbringen.
Allerdings dürfen Zigarren, Zigaretten, Tabakfolie und Kunstumblatt nur folgende Feuchthaltemittel enthalten (§ 1 i.V.m.
Anlage 1 Teil A Nr. 2 a) Tabakverordnung):
Glycerin (E 422)
Hydrierter Glucosesirup
1,3-Butylenglykol
1,2-Propylenglykol
Triäthylenglykol
Orthophosphorsäure (E 338)
Glycerin-Phosphorsäure und deren Natrium-, Kalium- und Magnesiumverbindungen dürfen nur bis zu einer Höchstmenge von
insgesamt 5 vom Hundert der Trockenmasse des Erzeugnisses enthalten sein.
Relevant ist dies vor allem für Wasserpfeifentabak (so genannter Shisha-Tabak), der originär ca. 27 % Feuchthaltemittel
auf Glycerinbasis enthält und dadurch n i c h t einfuhrfähig ist.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag.......