Ich bin ja auch kein Anwalt, aber allgemein kann man sagen:
es kommt doch drauf an, ob Du einen Umtausch willst, weil das Teil nicht so ist, wie es vom Verkäufer beschrieben wurde, oder ob Du einen Umtausch willst, weil es Dir nichtmehr gefällt/Du es Dir anders überlegt hast/Du es doch nicht brauchst. Wenn man einen defekten Artikel gegen einen funktionierenden tauschen will (weil der Händler z.B. von seinem Recht auf Nachbesserung nicht gebrauch machen will), dann zahlt der Händler die Versandkosten auch unter 40 Euro. Wenn man es zurückschickt, aus Gründen, für die der Händler nix kann (z.B. weil man es sich anders überlegt) dann hat man unter 40 Euro Warenwert auch die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Dieser Rücktritt (Widerruf) ist ja meistens an 14 Tage oder 30 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung geknüpft, wenn der Artikel defekt ist (oder nicht der Artikelbeschreibung entspricht) hat man zwei Jahre Gewährleistung.
Der Importeur kann Dir egal sein, wenn Du nicht direkt dort gekauft hast. Hast Du nen Artikel des Importeurs xy bei Shop z gekauft, dann haftet Shop z dafür, dass der Artikel so ist, wie er beschrieben wurde. Der Shop steht also für alle Mängel grade und muss auch für die Versandkosten aufkommen.
Wenn man als Käufer allerdings beschließt, die Sache nicht als Gewährleistungsfall sondern als Garantiefall zu handhaben, dann kann der Impoteur natürlich an seine Garantieleistungen auch die Bedingung knüpfen, dass Du das Porto zahlst. Deswegen ist es meiner Meinung nach besser, sich an den Händler zu wenden, der der gesetzlichen Gewährleistungspflich untersteht.
Wie gesagt, meine Meinung, gebildet durch das Lesen etlicher Artikel zum Thema.